AS 2003 403
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe
Änderung vom 3. Februar 2003
Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Institut) verordnet:
I Die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 20011 über den Erlass der Pharmakopöe wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. a und b Als Pharmakopöe gelten folgende Ausgaben: a. Pharmacopoea Europaea, 4. Ausgabe (Ph. Eur. 4), vom Mai 20012, Nach- trag 4.1 zur Pharmacopoea Europaea vom Juli 20013, Nachtrag 4.2 zur Pharmacopoea Europaea vom November 20014, Nachtrag 4.3 zur Pharma- copoea Europaea vom Januar 20025 und Nachtrag 4.4 zur Pharmacopoea Europaea vom März 20026;
1 SR 812.214.11 2 Sie wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe und die deutsche Fassung können beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. 3 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. 4 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 5 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 6 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden.
2003-0062 403
Schweizerisches Heilmittelinstitut über den Erlass der Pharmakopöe AS 2003
b. Pharmaopoea Helvetica, 9. Ausgabe (Ph. Helv. 9), vom November 20027.
II Diese Änderung tritt am 1. April 2003 in Kraft.
3. Februar 2003 Im Namen des Institutsrats Der Präsident: Peter Fuchs
7 Sie wird von Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, herausgegeben und kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden.