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AS 2003 985

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen

vom 9. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20022, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 27. Mai 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird geneh- migt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 19. September 2002 Nationalrat, 9. Dezember 2002 Der Präsident: Anton Cottier Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann

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