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AS 2005 415

Bundesbeschluss über die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Konvention des Europarates gegen Doping

Bundesbeschluss über die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Konvention des Europarates gegen Doping

vom 7. Juni 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 20032, beschliesst:

Art. 1

1 Das Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping wird geneh-

migt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 16. März 2004 Nationalrat, 7. Juni 2004 Der Präsident: Fritz Schiesser Der Präsident: Max Binder Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker

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