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AS 2005 4825

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universität Genf

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universität Genf

Änderung vom 17. Oktober 2005

Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:

I Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonde- ren Ausbildungs- und Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universi- tät Genf wird wie folgt geändert:

Art. 7a Kombinierte Einzelprüfung in Psychiatrie 1 Die Einzelprüfung in Psychiatrie des zweiten Teils der Schlussprüfung für Ärztin- nen und Ärzte gemäss Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 2 der Verordnung vom 19. November 19802 über die Prüfungen für Ärzte setzt sich aus folgenden zwei Teilprüfungen zusammen: a. praktische Prüfung b. theoretische Prüfung im Sinne von Artikel 13 Buchstabe a.

2 Die Note der kombinierten Einzelprüfung Psychiatrie ergibt sich aus dem Durch-

schnitt der Noten der beiden Teilprüfungen.

Art. 22a Übergangsbestimmung für die kombinierte Psychiatrieprüfung Die kombinierte Psychiatrieprüfung wird erstmals im Studienjahr 2005/2006 für Studentinnen und Studenten, die das vierte Studienjahr im Jahr 2004 begonnen haben, durchgeführt.

II Diese Änderung tritt am 1. November 2005 in Kraft.

17. Oktober 2005 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin