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AS 2006 2675

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

1. Gegen die vom Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter an

seiner 42. Tagung vom 21. bis 25. November 2005 in Madrid (Spanien) gefassten Beschlüsse wird nicht Widerspruch erhoben.

2. Die auf den 1. Januar 2007 in der Anlage I der Ordnung für die internatio-

nale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)1 zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahn- beförderung von Gütern (CIM) durchzuführenden Änderungen sind vom Bundesrat mit Beschluss vom 24. Mai 2006 genehmigt worden.

4. Juli 2006 Bundeskanzlei

1 Das RID (Anlage I zur CIM; SR 0.742.403.1, 742.401.6) wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke mit Einschluss der genannten Änderungen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

2006-1653 2675

Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) AS 2006

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