AS 2006 3099
Bundesbeschluss zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
Bundesbeschluss zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
vom 14. Dezember 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai 20012, beschliesst:
Art. 1
1 Das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderungen des Übereinkommens
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Nationalrat, 14. Dezember 2001 Ständerat, 14. Dezember 2001 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. April 2002 unbenützt abge- laufen.3
9. April 2002 Bundeskanzlei