AS 2006 895
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK)
Änderung vom 1. März 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 10. November 20041 über den Ausstieg aus der Milchkontin- gentierung wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 Bst. a und d sowie Abs. 3
2 Zusätzlich obliegen ihr folgende Aufgaben:
a. Nachführen der Daten über die vermarktete Milch; d. Aufgehoben 3 Beauftragt die Organisation eine andere Stelle mit der Administration, so muss sie dies dem Bundesamt melden.
Art. 16
1 Der Milchverwerter meldet der vom Bundesamt beauftragten Stelle:
a. bis zum 10. Juni die mit den Produzentinnen und Produzenten für das betref- fende Milchjahr vereinbarten Mengen und die Laufzeit der abgeschlossenen Milchkaufverträge; b. bis zum 10. Tag des dem Vertragsbeginn folgenden Monats die im Laufe des Milchjahres vereinbarten Änderungen und die neuen Milchkaufverträge; c. bis zum 10. Tag des folgenden Monats die in einem Monat insgesamt ver- marktete Milch je Produzentin und Produzent.
2 und 3 Aufgehoben
Art. 18 Abs. 2 und 3 2 Erfüllt die Organisation die Anforderungen nach Artikel 3, 4 oder 5, so kann sie Gesuche für Produzentinnen und Produzenten, die im Gesuch nach Absatz 1 nicht angegeben wurden, noch bis Ende Februar einreichen.
1 SR 916.350.4
2005-3421 895
Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung AS 2006
3 Gesuche von Produzentinnen und Produzenten, die von der Milchkontingentierung
ausgenommen werden wollen und die sich einer Organisation anschliessen, deren Produzentinnen und Produzenten bereits von der Milchkontingentierung ausgenom- men wurden, sind bis Ende Februar einzureichen.
Art. 22 Abs. 2 und 3
2 Das Bundesamt teilt den Organisationen, deren Mitglieder von der Milchkontin-
gentierung ausgenommen wurden, mit: a. die ihnen in einem Milchjahr zur Verfügung stehende Basismenge; b. die Anpassungen der Basismenge.
3 Aufgehoben
II Diese Änderung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
1. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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