AS 2007 3475
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung
Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV) (Änderung der Führungsstrukturen)
Änderung vom 22. Juni 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 16. Mai 20071, beschliesst:
I Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20032 wird wie folgt geän- dert:
Art. 23 Abs. 2 2 Sie oder er nimmt die Stellvertretung der Generalsekretärin oder des Generalsekre- tärs in der Vereinigten Bundesversammlung und bei der Führung der Parlaments- dienste gemäss Artikel 22 Absatz 1 wahr.
Art. 24 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz
1 Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung wird in der Geschäftsordnung der
Parlamentsdienste festgelegt.
2 Betrifft nur den italienischen Text.
Art. 27 Abs. 1 Bst. a und bbis
1 Die Verwaltungsdelegation ist zuständig für die Begründung, Änderung und Been-
digung der Arbeitsverhältnisse: a. Aufgehoben bbis. der Bereichsleiterinnen und der Bereichsleiter;
Art. 31 Bst. b Aufgehoben