AS 2007 3683
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Aserbaidschan
vom 7. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 23. Februar 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweize-
rischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 2006 Nationalrat, 7. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker