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AS 2007 3773

Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN)

Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Legislaturplanung)

Änderung vom 22. Juni 2007

Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 3. November 20051 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 20062, beschliesst:

I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 33a d. Legislaturplanung

Art. 33a Stellungnahme der Fraktionen Die vorberatende Kommission fordert die Fraktionen auf, zur Legislaturplanung Stellung zu nehmen, bevor die Kommission die Beratung des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung beginnt.

Art. 33b Anträge 1 Der Rat beschliesst bei der Behandlung der Legislaturplanung nur über die Anträge und Minderheitsanträge der vorberatenden Kommission.

2 Andere Antragsberechtigte unterbreiten ihre Anträge der Kommission spätestens

24 Stunden, bevor diese die Detailberatung des Bundesbeschlusses beginnt.

3 Die Frist zur Einreichung von Anträgen wird den Fraktionen und den Ratsmitglie- dern spätestens drei Wochen vor Ablauf mitgeteilt.

4 Jedes Kommissionsmitglied und der Bundesrat können in der Kommission die

Ablehnung oder die Änderung eingereichter Anträge beantragen.

2007-1543 3773

Geschäftsreglement des Nationalrates AS 2007

Art. 33c Organisierte Debatte

1 Für die Beratung der Legislaturplanung (Eintretensdebatte und Detailberatung)

wird eine organisierte Debatte gemäss Artikel 47 durchgeführt. 2 Die Gesamtredezeit und ihre Aufteilung werden festgelegt, bevor die vorberatende Kommission die Beratung des Bundesbeschlusses beginnt.

3 Jede Fraktion hat mindestens zehn Minuten Redezeit.

II Diese Änderung tritt zusammen mit der Änderung vom 22. Juni 20074 des Parla- mentsgesetzes vom 13. Dezember 20025 in Kraft.

22. Juni 2007 Nationalrat Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker

4 AS 2007 3475; Inkrafttreten: 1. August 2007

5 SR 171.10

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