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AS 2008 373

Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK)

Änderung vom 16. Januar 2008

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 10. November 20041 über den Ausstieg aus der Milchkon- tingentierung wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3

3 Eine Kontingentszuteilung nach Artikel 3b MKV wird der Basismenge unter dem

Vorbehalt angerechnet, dass die betreffende Produzentin oder der betreffende Pro- duzent im Milchjahr 2008/09 selber Milch produziert und vermarktet. Erreicht die vermarktete Milch dieser Produzentin oder dieses Produzenten die Höhe der ange- rechneten Menge nicht, so wird die Basismenge entsprechend gekürzt.

II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

16. Januar 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 916.350.4

2007-3005 373

Ausstieg aus der Milchkontingentierung AS 2008

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