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AS 2008 4899

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens

Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 durch Österreich, ist folgendes Abkommen heute gegen- standslos:

Notenaustausch vom 6. März 19262 zwischen der Schweiz und Österreich betreffend Übergabe und Übernahme von Verbrechern

4. November 2008 Bundeskanzlei

1 SR 0.353.1 2 BS 12 196

2008-2686 4899

Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens AS 2008

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