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AS 2008 5955

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2009

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2009

vom 27. November 2008

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2009: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, wel- che die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports ver- geben.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung des EVD vom 26. November 20072 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2008 wird aufge- hoben.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

27. November 2008 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard

SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2007 6627

2008-2219 5955

Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen AS 2008 für das Jahr 2009

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