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AS 2009 4781

Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen

Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen

(CO;-Anrechnungsverordnung)

Änderung vom 26. August 2009

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005! wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1

! Bei der Emissionsberechnung nach dem Gesetz dürfen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen gesamthaft im Durchschnitt der Jahre 2008-2012 bis im Umfang von höchstens 2,0 Mio. tCOzeq pro Jahr auf das Reduktionsziel angerech- net werden.

II

Diese Anderung tritt am 1. November 2009 in Kraft.

26. August 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 641.711.1

2009-1801 4781