AS 2009 4781
Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen
Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen
(CO;-Anrechnungsverordnung)
Änderung vom 26. August 2009
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005! wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1
! Bei der Emissionsberechnung nach dem Gesetz dürfen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen gesamthaft im Durchschnitt der Jahre 2008-2012 bis im Umfang von höchstens 2,0 Mio. tCOzeq pro Jahr auf das Reduktionsziel angerech- net werden.
II
Diese Anderung tritt am 1. November 2009 in Kraft.
26. August 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 641.711.1
2009-1801 4781