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AS 2009 5097

Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung

Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Änderung vom 30. September 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:

Art. 33 Abs. 2

2 Das EDA kann im Einvernehmen mit dem EJPD mit den Schengen-Staaten Ver-

träge über die gegenseitige Stellvertretung im Visumverfahren abschliessen. Es berücksichtigt dabei die völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie die Gesamtheit der Beziehungen der Schweiz zu den betroffenen Staaten.

II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

30. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 142.204

2009-2286 5097

Einreise und Visumerteilung AS 2009

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