AS 2010 1261
Verordnung über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger
Verordnung über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger
Aufhebung vom 25. März 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 18. November 20091 über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger wird auf den 25. März 2010 aufgehoben2.
25. März 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 AS 2009 5929
2 Diese Aufhebung wurde am 26. März 2010 vorerst im ausserordentlichen Verfahren
veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).
2010-0694 1261
Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger AS 2010
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