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AS 2010 1261

Verordnung über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger

Verordnung über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger

Aufhebung vom 25. März 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Einziger Artikel Die Verordnung vom 18. November 20091 über ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger wird auf den 25. März 2010 aufgehoben2.

25. März 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 AS 2009 5929

2 Diese Aufhebung wurde am 26. März 2010 vorerst im ausserordentlichen Verfahren

veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

2010-0694 1261

Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Kategorien libyscher Staatsangehöriger AS 2010

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