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AS 2010 2877

Verordnung des WBF über die Deklaration von Holz und Holzprodukten

Verordnung des EVD über die Deklaration von Holz und Holzprodukten

vom 7. Juni 2010

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), gestützt auf die Artikel 1 Absatz 2 und 2 Absatz 2 der Verordnung vom 4. Juni 20101 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, verordnet:

Art. 1 Deklarationspflichtige Hölzer und Holzprodukte Die Deklarationspflicht gilt für die Hölzer und Holzprodukte nach dem Anhang.

Art. 2 Referenzsystem für die Deklaration der Holzart Als Referenzsystem zur Deklaration der Holzart gelten: a. das Handelshölzerverzeichnis der Schweizer Holzhandelszentrale2; und b. die Norm SN EN 13556:20033.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

7. Juni 2010 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard

SR 944.021.1 1 SR 944.021

2 Das Verzeichnis kann eingesehen werden unter: www.konsum.admin.ch.

3 Der Text dieser Norm kann bezogen werden beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur; Telefon: 052 224 54 54, www.snv.ch

2009-2251 2877

Deklaration von Holz und Holzprodukten. V des EVD AS 2010

Anhang (Art. 1)

Hölzer und Holzprodukte, für welche die Deklarationspflicht gilt

Zolltarifnummer Warenbezeichnung

4401 ohne Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisig-

4401.3000 bündeln oder in ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen

oder Schnitzeln

4402 Holzkohle (einschliesslich Kohle aus Schalen oder Nüssen),

auch agglomeriert

4403 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig

behauen

4404 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus

Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, gebogen noch sonstwie bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeug- griffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen

4406 Schwellen aus Holz für Schienenwege und dergleichen

4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder besäumt, gemessert oder

geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Ver- leimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm

4409 Holz (einschliesslich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammen-

gesetzt), auf der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gefedert, genutet, gespundet, gefalzt, abge- schrägt, mit V-Nut, gekehlt, abgerundet oder ähnlich profiliert), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusam- mengesetzt

4414 Holzrahmen für Bilder, Fotografien , Spiegel oder ähnliche

Gegenstände, aus Massivholz

4416 Fässer, Tröge, Bottiche und andere Küferwaren und Teile davon,

aus Massivholz

4418.5000 Schindeln

4418.6000 Pfosten und Balken aus Massivholz

9401.6900 Sitzmöbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz

9403.3000 andere Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz

9403.4000 9403.5000 9403.6000

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