AS 2010 2987
AS 2010 2987
Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte
SR 0.103.2; AS 1993 750
Erneuerung der Erklärung der Schweiz betreffend Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte auf Grund des Artikels 41 Am 11. Mai 2010 hat die Schweiz dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihren Entscheid notifiziert, gemäss Artikel 41 Absatz 1 des Paktes die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen, mit denen ein Vertragsstaat geltend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen nicht nach um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Verlängerung ist am 16. April 2010 wirksam geworden.
2010-0639 2987
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte AS 2010