AS 2010 3623
Verordnung über den Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich
Verordnung über den Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich
Änderung vom 10. Dezember 2009
Der ETH-Rat verordnet:
I Die Verordnung vom 11. April 20021 über den Ersatz von Auslagen im ETH- Bereich wird wie folgt geändert:
Titel Verordnung des ETH-Rates über den Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich
Art. 2 Abs. 1
1 Die Vergütung für eine auswärtige Mahlzeit beträgt im Inland wie im Ausland
27.50 Franken. Bei Einnahme der Mahlzeiten in einem Personalrestaurant wird die
halbe Vergütung gewährt.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
10. Dezember 2009 Im Namen des ETH-Rates Der Präsident: Fritz Schiesser
1 SR 172.220.113.43
2010-1701 3623
Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich AS 2010
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