AS 2010 4947
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 vom 28. September 2000
SR 0.916.117.1; AS 2005 2647
Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens Mit der anlässlich seiner hundertfünften Tagung vom 21.–24. September 2010 in London angenommenen Resolution Nr. 444 hat der Internationale Kaffeerat beschlossen, das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 gemäss dessen Artikel 52 ab 1. Oktober 2010 für ein Jahr zu verlängern. Das vorläufige oder end- gültige Inkrafttreten des internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 beendet hingegen die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Übereinkommens.
2010-2678 4947
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 AS 2010
4948