AS 2010 605
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Änderung vom 17. Februar 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 3 Bst. c
3 Von der Visumpflicht nach Absatz 2 sind ausgenommen:
c. Staatsangehörige nach Absatz 2, die über ein gültiges Visum für einen Schengen-Staat, für einen EWR-Mitgliedstaat oder für Japan, Kanada oder die Vereinigten Staaten von Amerika verfügen; treten die genannten Staats- angehörigen nach Ablauf des Visums die Rückreise nicht aus diesen Län- dern an, sondern kehren aus einem anderen Drittstaat zurück, so gilt diese Befreiung von der Visumpflicht nicht.
II Diese Änderung tritt am 18. Februar 2010 in Kraft.2
17. Februar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 142.204
2 Diese Änderung wurde am 17. Febr. 2010 vorerst im ausserordentlichen Verfahren
veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).
2010-0277 605
Einreise und Visumerteilung AS 2010
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