Lexipedia

AS 2011 6125

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Änderung vom 9. Dezember 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die schweizerische Maturitätsprüfung wird wie folgt geändert:

Art. 11 Sachüberschrift und Abs. 1 Prüfungspräsidium

1 Die Prüfung wird von einem Mitglied der Kommission präsidiert (Sessionsprä-

sident oder Sessionspräsidentin).

Art. 23 Sanktionen

1 In einem Fall nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe c wird der Kandidat oder die

Kandidatin sofort von der Prüfungssession ausgeschlossen.

2 In den Fällen nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstaben b und c gilt die Prüfung als

nicht bestanden, und sämtliche in dieser Session erzielten Noten werden annulliert. 3 Im Falle eines Plagiats bei der Maturaarbeit werden dieselben Sanktionen ergrif- fen, gegebenenfalls auch rückwirkend nach Abschluss der Prüfungssession. 4 In besonders schweren Fällen nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe c, einschliess- lich der Fälle eines Plagiats, kann die Kommission den Ausschluss des Kandidaten oder der Kandidatin für eine beschränkte Zeit verfügen.

5 Der Sanktionsentscheid wird dem Kandidaten oder der Kandidatin durch den

Sessionspräsidenten oder die Sessionspräsidentin eröffnet.

6 Den Kandidaten und Kandidatinnen sind die Bestimmungen dieses Artikels vor

Beginn der Prüfung ausdrücklich mitzuteilen.

Art. 26 Abs. 1

1 Kandidaten und Kandidatinnen, welche nach Ablegen der Gesamtprüfung oder

beider Teilprüfungen die Prüfung nicht bestehen, haben das Recht auf einen zweiten Prüfungsversuch.

1 SR 413.12

2011-1500 6125

Schweizerische Maturitätsprüfung AS 2011

II Diese Änderung tritt zusammen mit der Änderung vom 22. April 20092 dieser Verordnung am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Artikel 23 und 26 Absatz 1 in der Fassung der Änderung vom 22. April 2009 sind gegenstandslos.

9. Dezember 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 AS 2009 1749

6126