AS 2012 1767
Verordnung über die Krankenversicherung
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Änderung vom 21. März 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 27. Juni 19951 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 65d Abs. 1bis und 1ter 1bis Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird der Vergleich mit anderen Arz- neimitteln nur durchgeführt, wenn der Vergleich mit der Preisgestaltung im Ausland nicht möglich ist. 1ter DasDepartement kann beim Auslandpreisvergleich eine Toleranzmarge vor- sehen, mit der Wechselkursschwankungen berücksichtigt werden.
II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
21. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 832.102
2012-0118 1767
Verordnung über die Krankenversicherung AS 2012
1768