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AS 2012 2855

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV)

Änderung vom 9. Mai 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 18. April 20071 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten wird wie folgt geändert:

Art. 2 Bst. j In dieser Verordnung bedeuten: j. Sendung: eine Anzahl Tiere der gleichen Art oder gleichartige Tierprodukte, die mit dem gleichen Transportmittel befördert werden, aus dem gleichen Staat oder, bei seuchenpolizeilicher Regionalisierung, aus der gleichen Region stammen, für die gleiche Empfängerin oder den gleichen Empfänger bestimmt sind und, sofern es sich um Tiere oder Tierprodukte aus Dritt- staaten handelt, auf demselben GVDE aufgeführt werden können;

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

9. Mai 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 916.443.10

2012-0543 2855

Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten AS 2012

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