AS 2013 81
Beschluss Nr. 3/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 3/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung des Anlage III des Übereinkommens
Angenommen am 26. Juni 2012 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juli 2012
Originaltext
Der gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Versandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a),
in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Kroatien hat darum ersucht, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (im Folgenden «Übereinkommen») beizutreten und wurde nach einem Beschluss des gemäss diesem Übereinkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses vom 19. Januar 2012 dazu eingeladen. (2) Daher sollten die kroatischen Übersetzungen der in dem Übereinkommen ver- wendeten sprachlichen Bezugnahmen an den entsprechenden Stellen des Überein- kommens eingefügt werden. (3) Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses ist an das Datum des Beitritts Kroatiens zu dem Übereinkommen geknüpft. (4) Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts Kroatiens zum Übereinkommen galten, verwendet werden können, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in der die Vordrucke mit gewissen Anpassungen weiter verwendet werden dürfen. (5) Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden; beschliesst:
1 SR 0.631.242.04 Das Übereink. umfasste ursprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirt- schaftsgemeinschaft, Republik Österreich, Republik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, Königreich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind am
1. Jan. 1995 den Europäischen Gemeinschaften beigetreten und sind seither nicht
mehr selbstständige Vertragsparteien des Übereinkommens. Vertragspartei ist seit dem 1. Juli 2012 ebenfalls die Republik Kroatien.
2012-2868 81
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
Art. 1 Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 2 (1) Dieser Beschluss gilt ab dem Tag, an dem Kroatien dem Übereinkommen bei- tritt. (2) Die in den Anhängen C1, C2, C3, C4, C5 und C6 der Anlage III wiedergegebe- nen Vordrucke dürfen höchstens bis zum Ende des zwölften Monats nach Beginn der Anwendbarkeit dieses Beschlusses weiter verwendet werden, sofern die notwen- digen geografischen Änderungen und die Änderungen hinsichtlich eines Wahldomi- zils oder eines Zustellungsbevollmächtigten entsprechend vorgenommen werden.
Brüssel, den 26. Juni 2012
Im Namen des Gemischten Ausschusses: Der Vorsitzende, Mirosław Zieliński
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
Anhang
1. In Anhang B1 wird unter Feld 51 zwischen dem Vereinigten Königreich und
Island folgende Angabe eingefügt: «Kroatien HR»
2. Anhang B6 Titel III wird wie folgt geändert:
2.1. Im ersten Teil der Tabelle «Beschränkte Geltung – 99200» wird vor IS folgen- der Gedankenstrich eingefügt: «– HR Valjanost ograničena»
2.2. Im zweiten Teil der Tabelle «Befreiung – 99201» wird vor IS folgender Ge-
dankenstrich eingefügt: «– HR Oslobođeno»
2.3. Im dritten Teil der Tabelle «Alternativnachweis – 99202» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Alternativni dokaz»
2.4. Im vierten Teil der Tabelle «Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung erfolgte …… (Name und Land) – 99203» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Razlike: Carinarnica kojoj je roba podnesena …… (naziv i zemlja)»
2.5. Im fünften Teil der Tabelle «Ausgang aus …… – gemäss Verordnung/ Richtli-
nie/ Beschluss Nr. … Beschränkungen oder Abgaben unterworfen – 99204» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Izlaz iz …… podliježe ograničenjima ili pristojbama temeljem Uredbe/Direktive/Odluke br. …»
2.6. Im sechsten Teil der Tabelle «Befreiung von der verbindlichen Beförderungs-
route – 99205» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Oslobođeno od propisanog plana puta»
2.7. Im siebten Teil der Tabelle «Zugelassener Versender – 99206» wird vor IS
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Ovlašteni pošiljatelj»
2.8. Im achten Teil der Tabelle «Freistellung von der Unterschriftsleistung –
99207» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Oslobođeno potpisa»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
2.9. Im neunten Teil der Tabelle «GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT –
99208» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR ZABRANJENO ZAJEDNIČKO JAMSTVO»
2.10. Im zehnten Teil der Tabelle «UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG –
99209» wird vor IS folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR NEOGRANIČENA UPORABA»
2.11. Im elften Teil der Tabelle «Nachträglich ausgestellt – 99210» wird vor IS
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Izdano naknadno»
2.12. Im zwölften Teil der Tabelle «Verschiedene – 99211» wird vor IS folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– HR Razni»
2.13. Im dreizehnten Teil der Tabelle «Unverpackte Waren – 99212» wird vor IS
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– HR Rasuto »
2.14. Im vierzehnten Teil der Tabelle «Versender – 99213» wird vor IS folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– HR Pošiljatelj»
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3. Anhang C1 erhält folgende Fassung:
«Anhang C1
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete2 .......................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in3 ................................................................................................. leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................ selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland, sowie gegenüber der Republik Kroa- tien, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidge- nossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino4, für die Beträge, die der Hauptverpflichtete5 ............................................................................ ....................................................................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren von der Abgangsstelle .................................................................................................. .......................................................................................................................................
2 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
3 Vollständige Anschrift.
4 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren. 5 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
zu der Bestimmungsstelle ............................................................................................. ....................................................................................................................................... übergeführt werden, sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgel- dern – schuldet oder schulden wird. Warenbezeichnung: ....................................................................................................................................... 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zustän- digen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ord- nungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahl-
domizil6 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
6 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen bzw. Anerkenntnisse sind entspre- chend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den ..........................................................
....................................................................................................................................... (Unterschrift)7
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ................................................................................ Bürgschaftserklärung angenommen am ............................ für das gemeinschaftliche/ gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .................................. vom .............................................. 8
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
7 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
8 Von der Abgangsstelle auszufüllen.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
4. Anhang C2 erhält folgende Fassung:
«Anhang C2
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete9 .......................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in10 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland, sowie gegenüber der Republik Kroa- tien, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidge- nossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino11, für alle Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überge- führten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, wobei der/die Unterzeichnete hierfür durch Ausstel- lung von Sicherheitstiteln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat. 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde.
9 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
10 Vollständige Anschrift.
11 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahl-
domizil12 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname, bzw. Firma, und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.
12 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen bzw. Anerkenntnisse sind entspre- chend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den .........................................................
....................................................................................................................................... (Unterschrift)13
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung .......................................................................................................................................
Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................................................................................
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
13 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft».
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
5. Anhang C4 erhält folgende Fassung:
«Anhang C4
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Gesamtbürgschaft I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete 14 ....................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in15 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................ der 100 %/50 %/30 %16 des Referenzbetrags entspricht, selbstschuldnerische Bürg- schaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland, sowie gegenüber der Republik Kroatien, der Repu- blik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino17 für alle Beträge, die der Hauptverpflichtete18 ...................................................................................................... ....................................................................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaft- liche/gemeinsame Versandverfahren übergeführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird.
14 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
15 Vollständige Anschrift.
16 Nichtzutreffendes streichen.
17 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Ver- sandverfahren. 18 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird. Der genannte Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklä- rung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der (die) Unterzeichnete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreissig Tagen danach begonnen hat.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil19 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname, bzw. Firma, und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
19 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen bzw. Anerkenntnisse sind entspre- chend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
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Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den ..........................................................
....................................................................................................................................... (Unterschrift)20
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung .......................................................................................................................................
Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................................................................................
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
6. In Anhang C5 wird in Feld 7 zwischen den Wörtern «Europäische Gemein-
schaft» und dem Wort «Island» das Wort «Kroatien» eingefügt.
7. In Anhang C6 wird in Feld 6 zwischen den Wörtern «Europäische Gemein-
schaft» und dem Wort «Island» das Wort «Kroatien» eingefügt.
20 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……», wobei er den Betrag in Worten an- zugeben hat.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 3/2012 AS 2013
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