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AS 2014 4171

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)

Änderung vom 5. November 2014

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 9. März 20071 über Frequenzmanagement und Funkkonzes- sionen wird wie folgt geändert:

Art. 13 Abs. 2–3

2 Das BAKOM entscheidet über die zu ergreifenden Massnahmen, um die Störung

zu beheben, sowie gegebenenfalls über die Verteilung der Kosten dieser Massnah- men. 2bis Die Betreiberin oder der Betreiber der gestörten Fernmeldeanlage muss die erforderlichen Massnahmen selbst ergreifen, wenn diese: a. nicht dem Stand der Technik entspricht; b. nicht gemäss den Anweisungen des Herstellers und den anerkannten Regeln der Technik in Betrieb genommen wurde; oder c. im Widerspruch zu den geltenden Vorschriften benutzt worden ist.

3 Das BAKOM erhebt bei der Betreiberin oder beim Betreiber der gestörten oder

störenden Fernmeldeanlage eine Gebühr für die entstandenen Ermittlungskosten, wenn die Ursache der Störung in einer Tatsache nach Absatz 2bis liegt.

Art. 38 Abs. 3

3 Funkversuche sind lediglich in einem von der Konzessionsbehörde bestimmten

Rahmen zulässig. Die Behörde schränkt die Versuche insbesondere in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ein.

1 SR 784.102.1

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Frequenzmanagement und Funkkonzessionen. V AS 2014

Art. 43 Abs. 2

2 Die Benützung von Funkanlagen auf einem Rheinschiff richtet sich nach dem

Radioreglement vom 17. November 1995, der Regionalen Vereinbarung vom 18. April 20122 über den Binnenschifffahrtsfunk und dem Handbuch Binnenschiff- fahrtsfunk3.

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

5. November 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 Der Text der Vereinbarung kann unter Kostenauflage beim Bundesamt für Kommunika- tion, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, oder kostenlos unter www.bakom.ch > Frequenzen und Antennen > Frequenznutzung mit oder ohne Konzession > Funkanlagen auf Binnenseen bezogen werden. 3 Bei der Binnenschifffahrts-Verlag G.m.b.H., Dammstrasse 15–17, D-47119 Duisburg 13 erhältlich.

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