AS 2014 869
Obligationenrecht
Obligationenrecht (Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag)
Änderung vom 13. Dezember 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 3. Mai 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juli 20132, beschliesst:
I Das Obligationenrecht3 wird wie folgt geändert:
Art. 227a–228 Aufgehoben
II Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19864 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. m
1 Unlauter handelt insbesondere, wer:
m. im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit einen Konsumkreditvertrag anbie- tet oder abschliesst und dabei Vertragsformulare verwendet, die unvollstän- dige oder unrichtige Angaben über den Gegenstand des Vertrags, den Preis, die Zahlungsbedingungen, die Vertragsdauer, das Widerrufs- oder Kündi- gungsrecht des Kunden oder über sein Recht zu vorzeitiger Bezahlung der Restschuld enthalten;
Art. 4 Bst. d Unlauter handelt insbesondere, wer: d. einen Konsumenten, der einen Konsumkreditvertrag abgeschlossen hat, ver- anlasst, den Vertrag zu widerrufen, um selber mit ihm einen solchen Vertrag abzuschliessen.