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AS 2015 4311

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 28. Oktober 2015

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.

28. Oktober 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 431.012.1

2015-1313 4311

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

Anhang (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)

Liste der statistischen Erhebungen

Verweis auf die den Anhang einführende Bestimmung (Art. 1 Abs. 1, Art. 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8a Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2,

12 Abs. 2 und 13n)

Statistiken Nr. 15, 25–27, 29, 34, 35, 57, 62, 72, 76, 77, 80, 82–86, 100, 101, 103, 105, 118, 121, 122, 128, 154, 171, 173, 174, 179, 186 und 196–199.

15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushalts- mitglieder; AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, ein- schliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationa- lität, telefonische Befragung; Ver- knüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversiche- rungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Befragte: Personen in Privathaushalten, ZAS und SECO Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, ZAS und SECO

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufei- nanderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

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25. Produzenten- und Importpreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnen- markt und für den Export; Import- preise; Rabatte, Strukturdaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerver- waltung (ESTV) und Eidgenössi- schen Zollverwaltung (EZV) Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisation Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorga- nisationen, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: –

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26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter

Verbraucherpreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Konsumentenpreise, Rabatte, Struk- turdaten und bezeichnende Merk- male von Waren und Dienstleistun- gen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Liegen Verkaufsdaten in elektroni- scher Form vor, so sind die Befrag- ten verpflichtet, diese in der benötig- ten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

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27. Mietpreisindex

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Mietpreise, Vertragsangaben und Strukturdaten von Wohnungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüp- fung mit Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) Befragte: Hauseigentümer/innen, Vermie- ter/innen, Mieter/innen Auskunftspflicht: Obligatorisch für Vermieter/innen Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Erhebung im Rahmen des Landes- indexes der Konsumentenpreise

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29. Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Preise von Konsum- und Investi- tionsgütern, die für die privaten Haushalte, den öffentlichen Sektor und die Unternehmen von Bedeu- tung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Die Erhebung erfolgt in Zusammen- arbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäi- schen Union (EU) und den beteilig- ten Ländern

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34. Haushaltsbudgeterhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Struktur- daten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Son- derthemen; AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung; Verknüp- fung von Daten aus folgenden Quel- len: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) und Register der Sozialversi- cherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Befragte: Privathaushalte und ZAS Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute und ZAS Besondere Bestimmungen: –

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35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen

(Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitglie- dern, Indikatoren zu den Lebens- bedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere sozio- demografische und sozioökono- mische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befra- gung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungs- statistik (GWS), Register der Sozial- versicherungen (Zentrale Ausgleichs- stelle [ZAS]), kantonale Steuerregister und Statistik der Sozialhilfeempfänger/innen Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra- gung), kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS (Register- erhebungen) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wieder- verwendet werden.

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57. Neurentenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule, über Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsför- derung, über Rentenbezüge der

1. Säule; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Regis- ter der Sozialversicherungen (Zent- rale Ausgleichsstelle [ZAS]), Mel- dungen von neuen Leistungen der 2. und 3. Säule (ESTV) und Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP); Längsschnittanalyse des Übergangs in den Ruhestand Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozial- versicherungen (BSV) Besondere Bestimmungen: Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.

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62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte und die entsprechenden Kosten, Diagno- se- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durchfüh- rung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesund- heitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der Schweizerische Operationsklassi- fikation (CHOP), der adaptierten schweizerischen Ausgabe der ameri- kanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodie- rungshandbuch vorgenommen. Für die Betriebe, die Leistungen nach dem KVG (SR 832.10) in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichts- rechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG erhobe- nen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffent- licht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Ver- fügung gestellt.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

72. Schweizerische Studierendendatei SHIS

(Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen im- matrikulierten Personen und Prüfun- gen im Anschluss an Hochschulstu- dien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi- nistrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungs- abschlüsse, Schweizerische Studie- rendendatei SHIS) Befragte: Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, jährlich für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Rektorenkonferenz der schweizeri- schen Hochschulen (swissuniversi- ties), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV- Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestan- denen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zwei- ten Bildungsweg handelt; Gesamt- zahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungs- ausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person. Die Resultate werden pro Hochschu- le veröffentlicht. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbe- wahrt werden.

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76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung usw.); AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Erhebung von Admi- nistrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: Statistik der Bevölke- rung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und Schwei- zerische Hochschulpersonaldatei) Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Rektorenkonferenz der schweizeri- schen Hochschulen (swissuniversi- ties), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: Die Resultate werden pro Hoch- schule veröffentlicht.

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

77. Statistik der Hochschulfinanzen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Rektorenkonferenz der schweizeri- schen Hochschulen (swissuniversi- ties), Schweizerische Hochschulkon- ferenz (SHK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren (EDK), Staatssekre- tariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: Die Resultate werden pro Hoch- schule veröffentlicht.

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80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angebot, Nutzung und ökonomische Kennzahlen zu den Massenmedien sowie den Informations- und Kom- munikationstechnologien Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung von Statistiken aus verschieden Datenquellen. Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, die Statis- tiken im Bereich Medien und Infor- mations- und Kommunikationstech- nologien erstellen Besondere Bestimmungen: –

4328

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

82. Schweizerische Bibliothekenstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung sowie Teilerhebung bei Partnerkantonen (Gemeinden unter 10 000 Einw.), Online- Befragung Befragte: Bibliotheken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Anfang März bis Mitte April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS – Bibliothek Information Schweiz) Besondere Bestimmungen: –

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

83. Film- und Kinostatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen, Ausstattung der Kinobe- triebe, Vielfalt des Filmangebots und Produktion von Schweizer Filmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: ProCinema (Schweizerischer Ver- band für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände Auskunftspflicht: Obligatorisch (Filmgesetz vom

14. Dez. 2001, SR 443.1)

Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, ProCinema Besondere Bestimmungen: –

4330

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

84. Nationalratswahlen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Wahljahre Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei; Staatskanzleien Besondere Bestimmungen: –

4331

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

85. Kantonale Wahlen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone) Periodizität: Alle 4–5 Jahre pro Kanton Mitwirkende bei der Durchführung: Staatskanzleien Besondere Bestimmungen: –

4332

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

86. Eidgenössische Volksabstimmungen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Abstimmungsergebnisse der Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Gemäss Bundesratsbeschluss Periodizität: Viermal pro Jahr Mitwirkende bei der Durchführung: Bundeskanzlei; Staatskanzleien Besondere Bestimmungen: –

4333

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volks- zählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungs- programms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgen- den Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale und kommunale Bau- ämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Besondere Bestimmungen: –

4334

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Versicherten- nummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computerge- stützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4335

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zuge- hörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV-Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute; Bundesamt für Kultur Besondere Bestimmungen: –

4336

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

105. Omnibus-Erhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomi- sche Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-Versicher- tennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

3000 Personen; telefonische compu-

tergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch Befragung in elektro- nischer Form; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: April bis Juni Periodizität: nach Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4337

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

118. Infektionskrankheiten

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Meldungen von klinischen Befunden (ärztliche Diagnosen), von laborana- lytischen Befunden (Testresultate, Typisierung, Resistenzprofile) und von epidemiologischen Befunden (therapieassoziierte Infektionen) zu bestimmten Krankheitserregern mit Angaben zur Person, zur Klinik, zur Diagnostik, zu Erregercharakteristi- ka und zur Epidemiologie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Ärzte/Ärztinnen, Laboratorien und Spitäler Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärztinnen/-ärzte, Nationale Referenzzentren und Bestätigunsla- boratorien Besondere Bestimmungen: –

4338

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

121. Sentinella

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzten/Ärztinnen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z. B. Grippe, Keuchhusten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institute der Universität Lausanne (PMU, IUMSP) sowie die Institute für Hausarztmedizin der Universitä- ten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

4339

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Kom- plikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: –

4340

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Gesundheitsverhalten und Konsum- gewohnheiten von schulpflichtigen Kindern Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung Befragte: Schweizerische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5–9 Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1986 Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Sucht Schweiz und WHO/ Europa (Kopenhagen) Besondere Bestimmungen: Artikel 29c des Betäubungsmittel- gesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten

Daten landwirtschaftlicher Betriebe Betrifft nur den französischen Text.

4341

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschafts- aktivität und Produktegruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4342

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

173. Statistiken zur Kulturfinanzierung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Statistiken zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und der Kul- turausgaben der Privathaushalte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung der Auswertun- gen der Eidgenössischen Finanzver- waltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS Befragte: öffentliche Hand, Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Finanzverwaltung Besondere Bestimmungen: –

4343

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

174. Gemeindewahlen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (ca. 150 Gemeinden) Befragte: Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Jährlich Periodizität: Alle 3–5 Jahre pro Gemeinde Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerischer Städteverband Besondere Bestimmungen: –

4344

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

179. Betriebliche Weiterbildung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betrieblich unterstützte unterneh- mensinterne und -externe Aus- und Weiterbildung, Aus- und Weiterbil- dungskosten und -finanzierung, Stellenwert der Weiterbildung im Unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüp- fung von Daten aus folgenden Quel- len: Betriebs- und Unternehmensre- gister (BUR), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT) und Statistik der Perso- nen in Ausbildung Befragte: Unternehmen, private Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals im Herbst 2011 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

186. Aufgehoben

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Statistikerhebungsverordnung AS 2015

196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZiS)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale zu Rassismus, Muslim- feindlichkeit, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminie- rung und Intoleranz. Soziodemogra- fische und sozioökonomische Merkmale; AHV- Versichertennummer. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen; telefonische computerge- stützte Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statis- tik der Bevölkerung und der Haus- halte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: April bis Juni Periodizität: 2-jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –

4346

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

197. Grenzgängerstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemographische Merkmale der in der Schweiz tätigen, ausländi- schen Grenzgängerinnen und Grenz- gänger (Geschlecht, Alter, Erwerbs- status, Wirtschaftszweig, Nationalität, Arbeitsort, Wohnort, Ausbildungsniveau, Beschäftigungsgrad, berufliche Stellung); AHV- Versichertennummer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung der Auswertun- gen basierend auf Unternehmensbe- fragungen (Beschäftigungsstatistik, Lohnstrukturerhebung); Verknüp- fung von Daten aus folgenden Quel- len: Zentrales Migrationsinformati- onssystem (ZEMIS), Ausgleichskassen AHV, Schweizeri- sche Studierendendatei SHIS. Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Quartalsweise Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –

4347

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

198. Schweizerische Museumsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Struktur, Funktionsweise und Ent- wicklung der Museen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Online-Befragung Befragte: Museen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Anfang März bis Mitte April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Verband der Museen der Schweiz Besondere Bestimmungen: –

4348

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

199. Resistenzen bei Krankheitserregern

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Antibiotikaresistenzen bei Krank- heitserregern, Antibiotikakonsum Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Laboratorien und Spitäler Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerisches Zentrum für Anti- biotikaresistenzen (anresis.ch) Besondere Bestimmungen: –

4349

Statistikerhebungsverordnung AS 2015

4350

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