AS 2015 4993
Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte
Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte
Änderung vom 30. November 2015
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verordnet:
I Anhang 2 der Verordnung des BBL vom 10. September 20141 über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2015 in Kraft.
30. November 2015 Bundesamt für Bauten und Logistik: Gustave E. Marchand
Anhang 2 (Art. 1)
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte der Europäischen Union gemäss Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Die nachfolgenden Durchführungsrechtsakte gelten als Ausführungsbestimmungen nach Artikel 35 Absatz 3 BauPG2.
Kategorie Erlass der Europäischen Union
Einordnung von Bauprodukten Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1293/2014 der Kommission ohne Prüfung in bestimmte vom 17. Juli 2014 über die Bedingungen für die ohne Prü- Leistungsstufen oder -klassen fung erfolgende Klassifizierung von Putzträgern und Putzpro- (Art. 3 Bst. b BauPV) filen aus Metall für Innenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-1 gilt, von Putzträgern und Putzprofilen aus Metall für Aussenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-2 gilt, und von Hilfs- und Zusatzprofilen aus Metall, für die die harmonisierte Norm EN 14353 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten; ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 29 Einordnung von Bauprodukten Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1292/2014 der Kommission ohne Prüfung in bestimmte vom 17. Juli 2014 über die Bedingungen für die ohne Prü- Leistungsstufen oder -klassen fung erfolgende Klassifizierung bestimmter unter die Norm (Art. 3 Bst. b BauPV) EN 14342 fallender unbeschichteter Holzfussböden im Hinblick auf deren Brandverhalten; ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 27 Einordnung von Bauprodukten Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1291/2014 der Kommission ohne Prüfung in bestimmte vom 16. Juli 2014 über die Bedingungen für eine ohne Leistungsstufen oder -klassen weitere Prüfungen vorgenommene Einstufung von Holzwerk- (Art. 3 Bst. b BauPV) stoffen gemäss der Norm EN 13986 sowie von Innen- und Aussenbekleidungen aus Massivholz gemäss der Norm EN
14915 im Hinblick auf ihr Brandschutzvermögen, wenn sie
für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden; ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 25 Festlegung der für Bauprodukte Delegierter Beschluss (EU) 2015/1959 der Kommission vom bzw. Familien von Baupro- 1. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung dukten oder für ein bestimmtes und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Produkten wesentliches Merkmal anzu- für die Abwasserentsorgung und -behandlung im Einklang wendenden Systeme zur Bewer- mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen tung und Überprüfung Parlaments und des Rates; ABl. L 284 vom 30.10.2015, der Leistungsbeständigkeit S. 184 (Art. 4 Abs. 2 BauPV)
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Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten AS 2015 und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte. V des BBL
Kategorie Erlass der Europäischen Union
Festlegung der für Bauprodukte Delegierter Beschluss (EU) 2015/1958 der Kommission vom bzw. Familien von Bauproduk- 1. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung ten oder für ein bestimmtes und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Geosynthe- wesentliches Merkmal anzu- tics und verwandten Produkten im Einklang mit der Verord- wendenden Systeme zur Bewer- nung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und tung und Überprüfung des Rates; ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 181 der Leistungsbeständigkeit (Art. 4 Abs. 2 BauPV) Festlegung der für Bauprodukte Delegierter Beschluss (EU) 2015/1936 der Kommission vom bzw. Familien von Bauproduk- 8. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung ten oder für ein bestimmtes und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Belüftungs- wesentliches Merkmal anzu- kanälen und -rohren zur Belüftung im Einklang mit der wendenden Systeme zur Bewer- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments tung und Überprüfung und des Rates; ABl. L 282 vom 28.10.2015, S. 34 der Leistungsbeständigkeit (Art. 4 Abs. 2 BauPV) Bedingungen für die Zurverfü- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 der Kommission gungstellung einer Leistungs- vom 30. Oktober 2013 über die Bedingungen für die Zurver- erklärung von Bauprodukten fügungstellung einer Leistungserklärung von Bauprodukten auf einer Webseite auf einer Website; ABl. L 52 vom 21.2.2014, S. 1 (Art. 9 Abs. 4 Bst. a BauPV) Festlegung des Formates von Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1062/2013 der Kommis- Europäischen Technischen sion vom 30. Oktober 2013 über das Format der Europäi- Bewertungen (Art. 20 Abs. 2 schen Technischen Bewertung für Bauprodukte; ABl. L 289 BauPV) vom 31.10.2013, S. 42
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