AS 2015 619
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin und des dazugehörigen Lehrplans für den beruflichen Unterricht
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin und des dazugehörigen Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 5. Dezember 2014
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), gestützt auf Artikel 19 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021 (BBG), verordnet:
Art. 1 Aufhebung Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 27. Dezember 19902 über die Ausbildung und die Lehr- abschlussprüfung des Laboristen/der Laboristin (Berufsnummer 65319); b. der dazugehörige Lehrplan vom 27. Dezember 19903 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Laboristen- und Laboristinnen-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Februar
2015 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan
ab.
2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2018 auf sein Verlangen
nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft.
5. Dezember 2014 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Stellvertretender Direktor: Josef Widmer
SR 412.101.222.19