AS 2016 5279
Briefwechsel vom 8./14. Dezember 2016 zwischen der Schweiz und Australien über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens
Briefwechsel zwischen der Schweiz und Australien über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens
In Kraft getreten am 1. Januar 2017
Übersetzung1
Ueli Maurer Bern, 8. Dezember 2016 Bundesrat Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Schweiz Ihrer Exzellenz Frau Kelly O’Dwyer Ministerin für Einnahmen und Finanzdienstleistungen Parlamentsgebäude Canberra ACT 2600 Australien
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, mich auf die am 3. März 2015 unterzeichnete Gemeinsame Erklä- rung über die Absicht der Schweiz und Australiens zur Einführung des automa- tischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten auf reziproker Basis gestützt auf den (i) Gemeinsamen Meldestandard der OECD und (ii) das Überein- kommen vom 25. Januar 19882 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) mit Beginn ab 2017 (erster Datenaustausch 2018) zu beziehen. Dieser Informationsaustausch wird auf Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und nach der Multilateralen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 3 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multi-
SR 0.653.215.8
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.652.1 3 SR 0.653.1
2016-2835 5279
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit Australien
lateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Ac- count Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet) basieren. Das revidierte Übereinkommen gilt nach Artikel 28 Absatz 6 für die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Steuerperiode, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, oder, wenn es keine Steuerperiode gibt, für die Amtshilfe im Zusam- menhang mit Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres entstehen, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist. Insofern nach Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens zwei oder mehr Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren können, dass das revidierte Übereinkommen für die Amtshilfe im Zusammenhang mit früheren Steu- erperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, habe ich die Ehre, Ihnen namens des Schweizerischen Bundesrats vorzuschlagen, dass die Schweiz und Australien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass Artikel 6 des revidierten Überein- kommens nach dem MCAA für Steuerperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, die am oder nach dem 1. Juli 2016 beginnen. Diesbezüglich wird vereinbart, dass auf der Grundlage der jeweiligen Notifikation der beiden Staaten nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe a des MCAA keine Informationen aus Kalenderjahren vor 2017 ausgetauscht werden. Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung der Regierung von Australien findet, schlage ich vor, dass dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen in dieser Sache bilden, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Ueli Maurer Bundesrat
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit Australien
Übersetzung4
Ihrer Exzellenz Australien, 14. Dezember 2016 Frau Kelly O’Dwyer Ministerin für Einnahmen und Finanzdienstleistungen Parlamentsgebäude Canberra ACT 2600 Australien Ueli Maurer Bundesrat Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Schweiz
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Ich habe die Ehre, auf Ihren Brief vom 8. Dezember 2016 zur Einführung des auto- matischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten auf reziproker Basis gestützt auf den (i) Gemeinsamen Meldestandard der OECD und (ii) das Überein- kommen 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) mit Beginn ab 2017 (erster Datenaustausch 2018) zu antworten. Dieser Informationsaustausch wird auf Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und nach der Multilateralen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multi- lateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Ac- count Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet) basieren. Das revidierte Übereinkommen gilt nach Artikel 28 Absatz 6 für die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Steuerperiode, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, oder, wenn es keine Steuerperiode gibt, für die Amtshilfe im Zusam- menhang mit Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres entstehen, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist. Insofern nach Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens zwei oder mehr Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren können, dass das revidierte Übereinkommen für die Amtshilfe im Zusammenhang mit früheren Steu- erperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, habe ich die Ehre, namens der Regierung
4 Übersetzung des englischen Originaltextes.
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit Australien
Australiens Ihrem Vorschlag zuzustimmen, dass die Schweiz und Australien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass Artikel 6 des revidierten Überein- kommens nach dem MCAA für Steuerperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, die am oder nach dem 1. Juli 2016 beginnen. Diesbezüglich wird vereinbart, dass auf der Grundlage der jeweiligen Notifikation der beiden Staaten nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe a des MCAA keine Informationen aus Kalenderjahren vor 2017 ausgetauscht werden. Ich bestätige, dass Ihr Brief und diese Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen in dieser Sache bilden, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Kelly O’Dwyer