AS 2016 5283
Briefwechsel vom 26. Oktober/16. November 2016 zwischen der Schweiz und der Republik Korea über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens
Briefwechsel zwischen der Schweiz und der Republik Korea über die vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens
In Kraft getreten am 1. Januar 2017
Übersetzung1
Seine Exzellenz Bern, 26. Oktober 2016 Herr Ueli Maurer Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Schweiz S. E. Ilho Yoo Stellvertretender Premierminister und Minister für Strategie und Finanzen Strategie- und Finanzministerium Government Complex-Sejong 477, Galmae-ro, Sejong Special Self-Governing City 339-012 Republik Korea
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, mich auf die am 18. Februar 2016 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Absicht der Schweiz und der Republik Korea (hiernach als «Korea» bezeichnet) zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten auf reziproker Basis gestützt auf den Gemeinsamen Meldestandard der OECD und die dazugehörigen Erläuterungen mit Beginn ab 2017 (erster Datenaus- tausch 2018) sowie das Übereinkommen vom 25. Januar 19882 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Überein- kommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) zu beziehen. Dieser Informationsaustausch wird auf Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den
SR 0.653.228.1
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.652.1
2016-2416 5283
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit der Republik Korea
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom 29. Oktober 20143 (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet) basieren. Das revidierte Übereinkommen gilt nach Artikel 28 Absatz 6 für die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Steuerperiode, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, oder, wenn es keine Steuerperiode gibt, für die Amtshilfe im Zusam- menhang mit Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres entstehen, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist. Insofern nach Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens zwei oder mehr Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren können, dass das revidierte Übereinkommen für die Amtshilfe im Zusammenhang mit früheren Steu- erperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, habe ich die Ehre, Ihnen namens des Schweizerischen Bundesrats vorzuschlagen, dass die Schweiz und Korea in gegen- seitigem Einvernehmen vereinbaren, dass Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und das MCAA, vorbehältlich des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA für die Schweiz am 1. Januar 2017, für Steuerperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung der Regierung von Korea findet, schlage ich vor, dass dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen in dieser Sache bilden, die vom Tag des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA in der Schweiz an Anwendung findet.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
Ueli Maurer Bundesrat
3 SR 0.653.1
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit der Republik Korea
Übersetzung4
S. E. Ilho Yoo Korea, 16. November 2016 Stellvertretender Premierminister und Minister für Strategie und Finanzen Strategie- und Finanzministerium Government Complex-Sejong 477, Galmae-ro, Sejong Special Self-Governing City 339-012 Republik Korea Seine Exzellenz Herr Ueli Maurer Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Schweiz
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank aussprechen für Ihren Brief vom 26. Oktober 2016 mit dem Vorschlag, dass Artikel 6 des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steu- ersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) und die Multilate- rale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informations- austausch über Finanzkonten vom 29. Oktober 2014 (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet), vorbehältlich des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA für die Schweiz am 1. Januar 2017, zwischen der Schweiz und der Republik Korea (hiernach als «Korea» bezeichnet) für Steuerperio- den gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Ich stimme hiermit dem Vorschlag in Ihrem Brief vom (Datum) zu. Zudem bestätige ich, dass Ihr Brief vom (Datum) und diese Antwort als eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen betrachtet werden, wonach das revidierte Übereinkommen und das MCAA zwischen der Schweiz und Korea ab dem Datum des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA in der Schweiz Anwendung findet.
4 Übersetzung des englischen Originaltextes.
Vorzeitige Anwendung des Amtshilfeübereinkommens. AS 2016 Briefwechsel mit der Republik Korea
Nach dieser Vereinbarung, welche die am 18. Februar unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zwischen den beiden Regierungen bekräftigt und ergänzt, findet der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten auf reziproker Basis 2018 statt, was meiner Überzeugung nach die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbe- hörden der beiden Regierungen in einer zunehmend vernetzten Weltwirtschaft stärken wird.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
Ilho Yoo Stellvertretender Premierminister und Minister für Strategie und Finanzen Republik Korea