Lexipedia

AS 2017 5015

AS 2017 5015

Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)

Änderung vom 23. August 2017

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 21. Mai 20031 über die in die Schweiz entsandten Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:

Die mit dem Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen betrauten paritätischen Organe und die mit der Inspektionstätigkeit nach Artikel 7a des Gesetzes beauftragten tripartiten Kommissionen müssen insgesamt 35 000 Kontrollen pro Jahr durchfüh- ren. Die Anzahl der zu entschädigenden Kontrollen wird in den Leistungsverein- barungen nach Artikel 9 Absatz 3 dieser Verordnung und Artikel 7a Absatz 3 des Gesetzes festgelegt.

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

23. August 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 823.201

2017-1859 5015

In die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. V AS 2017

AS 2017 5015 | Lexipedia | Lexipedia