Lexipedia

AS 2017 5733

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris

vom 16. Juni 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 20162, beschliesst:

Art. 1

1 Das Klimaübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 20153 wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

3 Das übermittelte nationale Reduktionsziel unterliegt keinen Einschränkungen bei der Umsetzung; der Inland- und der Auslandanteil am Reduktionsziel werden im Rahmen des nationalen Rechts festgelegt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 16. Juni 2017 Ständerat, 16. Juni 2017 Der Präsident: Jürg Stahl Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol