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AS 2017 603

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ukraine

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ukraine (Ukraine-Verordnung)

Änderung vom 21. Dezember 2016

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermö- genswerten im Zusammenhang mit Ukraine wird wie folgt geändert:

Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind

Die folgende natürliche Personen werden gestrichen:

Mykhaylo (Mikhail) Markovych DOBKIN, geboren am 26. Januar 1970, Gouverneur der Provinz Kharkiv (Charkow), Gründer der Ukrainischen Front Yuriy Volodymyrovych KOLOBOV, geboren am 8. April 1973, ehemaliger Finanz- minister

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