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AS 2018 2543

Verordnung über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz

Verordnung über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz

Änderung vom 20. Juni 2018

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 30. Januar 20131 über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 2 2 Es kann auf begründetes Gesuch hin weitere Zulagen für ausserordentliche Kosten gewähren, namentlich Kosten für den endgültigen Rückflug von Stipendiatinnen und Stipendiaten in ihr Herkunftsland. Für Forschungsreisen der Stipendiatinnen und Stipendiaten werden keine Zulagen gewährt.

II Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

20. Juni 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 416.21

2018-1221 2543

Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz. V AS 2018

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