AS 2018 565
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine (Ukraine-Verordnung)
Änderung vom 16. Januar 2018
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:
I Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermö- genswerten im Zusammenhang mit Ukraine wird wie folgt geändert:
Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind
Die folgende natürliche Personen werden gestrichen:
Serhiy Hennadiyovych ARBUZOV, geboren am 24. März 1976, ehemaliger Premier- minister Borys Viktorovych KOLESNIKOV, geboren am 25. Oktober 1962, ehemaliger Infra- strukturminister zur Zeit der Fussballeuropameisterschaft EURO 2012