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AS 2018 565

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine (Ukraine-Verordnung)

Änderung vom 16. Januar 2018

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermö- genswerten im Zusammenhang mit Ukraine wird wie folgt geändert:

Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind

Die folgende natürliche Personen werden gestrichen:

Serhiy Hennadiyovych ARBUZOV, geboren am 24. März 1976, ehemaliger Premier- minister Borys Viktorovych KOLESNIKOV, geboren am 25. Oktober 1962, ehemaliger Infra- strukturminister zur Zeit der Fussballeuropameisterschaft EURO 2012