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AS 2018 641

Verordnung über die militärischen Informationssysteme

Verordnung über die militärischen Informationssysteme (MIV)

Änderung vom 10. Januar 2018

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 16. Dezember 20091 über die militärischen Informations- systeme wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20082 über die militärischen Informationssysteme (MIG), auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19953 (MG), auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20024 (BZG) und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG),

Ersatz von Ausdrücken

1 In den Artikeln 5 Absätze 1 und 3–9, 62 Absatz 2, 64 Einleitungssatz sowie 70l

Absatz 2 wird «Führungsstab der Armee» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen. 2 In den Artikeln 15 Absatz 2, 18, 20 Absatz 2, 22, 23, 25 Absatz 2, 27 und 28 wird «Armeestab» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikali- schen Anpassungen. 3 In den Artikeln 30 Absatz 2, 32 und 33 Absatz 1 wird «Heer» ersetzt durch «Grup- pe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

4 In den Artikeln 34b, 34d und 34e wird «Komp Zen SWISSINT» ersetzt durch

«Gruppe Verteidigung», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

5 In den Artikeln 50, 53 Absatz 2, 55 und 56 Absatz 1 wird «FUB» ersetzt durch

«Gruppe Verteidigung». 6 In den Artikeln 72i Absatz 2, 72iter und 72iquater Absatz 2 wird «ZSHAM» ersetzt durch «Gruppe Verteidigung».

Art. 1 Einleitungssatz und Bst. d Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informations- systemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössi- schen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbe- sondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch: d. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.

Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Perso- nendaten und Verbund der Informationssysteme

2 Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die

nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.

Art. 2a und 2b einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Kapitels Art. 2a Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung (Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)

Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Da- tensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in An- hang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.

Art. 2b Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung (Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG)

Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern: a. sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit be- trieben werden;

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

b. für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist; c. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutz- rechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung so- wie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und d. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme auf- gezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.

Gliederungstitel vor Art. 3

2. Kapitel: Personalinformationssysteme

1. Abschnitt: Personalinformationssystem der Armee und des

Zivilschutzes

Art. 3 Abs. 1 Bst. a

1 Der Bund trägt die Kosten:

a. des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

Art. 4 Daten (Art. 14 MIG)

1 Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.

2 Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der

betroffenen Personen erhoben.

3 Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab

Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefon- nummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

4 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen

Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben: a. für befristete Einsätze herangezogen werden; b. Ausbildungen erteilen; c. an Ausbildungen teilnehmen; d. als Rechnungsführer tätig sind.

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Art. 5 Abs. 1bis 1bis Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 19976 (WG) die Mel- dungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informations- system integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).

Art. 6 Sachüberschrift Daten (Art. 26 MIG)

Art. 7 Bst. j Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei: j. der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungser- gebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;

Art. 10a Informationssystem Flugmedizin (Art. 44 MIG)

Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.

Art. 15 Abs. 1

1 Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungs-

verfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Ver- ordnung vom 24. Juni 20097 über internationale militärische Kontakte, der Auswer- tung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.

Art. 17 Datenbeschaffung Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.

Art. 34 Datenaufbewahrung Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.

6 SR 514.54 7 SR 510.215

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Art. 34a Verantwortliches Organ Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadminist- ration (HYDRA).

Gliederungstitel vor Art. 35

3. Kapitel: Führungsinformationssysteme

1. Abschnitt: Führungsinformationssysteme nach MIG

Art. 37 Informationssystem Administration für Dienstleistungen (Art. 86 MIG)

Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) ent- haltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.

Art. 38 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz sowie 3 Einleitungssatz und Bst. c Informationssystem Kompetenzmanagement (Art. 92 MIG)

1 Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Perso-

nendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.

2 Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:

3 Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:

c. den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

3. Kapitel 2. Abschnitt (Art. 43–47)

Aufgehoben

Art. 48 Abs. 1bis und 2 1bis Betrifft nur den französischen Text.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.

Art. 51 Abs. 1

1 Die Gruppe Verteidigung macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:

a. den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27; b. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32; c. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach An- hang 33c Ziffer 1;

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

d. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.

Art. 57a Zweck und verantwortliches Organ

1 Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und

Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.

Art. 57b Daten Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.

Art. 57c Einleitungssatz Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:

Art. 57d Einleitungssatz und Bst. a Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich: a. den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln so- wie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);

Art. 57e Datenaufbewahrung Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

Gliederungstitel vor Art. 58

4. Kapitel: Ausbildungsinformationssysteme

1. Abschnitt: Ausbildungsinformationssysteme nach MIG

Art. 58 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 59 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS) (Art. 128 MIG)

1 Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management

System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

2 Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach

Artikel 13 der Verordnung vom 19. Oktober 20168 über Identitätsverwaltungs- Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes beschafft werden, soweit dies in An- hang 26 vorgesehen ist.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des 4. Kapitels Art. 61a Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.

Art. 62 Abs. 1

1 Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskon-

trolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.

Art. 65 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b sowie 2 Bst. a

1 Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den

Stellen und Personen zugänglich: b. die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.

2 Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:

a. der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;

Art. 66 Datenaufbewahrung Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung während fünf Jahren aufbewahrt.

4. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 66a–66j)

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 67

5. Kapitel: Sicherheitsinformationssysteme

1. Abschnitt: Sicherheitsinformationssysteme nach MIG

Art. 67 Abs. 2

2 Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD

bekannt gegeben:

8 SR 172.010.59

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

a. dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2; b. dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 68 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (Art. 152 MIG) 1 Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthal- tenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.

2 Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutz-

beauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Art. 69 Abs. 2

2 Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbei-

tung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des 5. Kapitels Art. 70bis Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (Art. 167a MIG)

Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

Art. 70a Zweck und verantwortliches Organ

1 Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglie-

der von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereit- schaftsauflagen.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.

Art. 70b Daten Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c Einleitungssatz Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:

Art. 70d Einleitungssatz Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Art. 70e Einleitungssatz Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:

Art. 70f Abs. 2

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.

Art. 70l Abs. 1

1 Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungs-

informationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet: a. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen; b. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.

Art. 70n Datenbeschaffung Die Daten des FABIS werden beschafft: a. bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen; b. bei den militärischen Kommandos; c. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes; d. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1; e. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.

Art. 70o Datenbekanntgabe Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht: a. den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; b. den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangs- berechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70p Datenaufbewahrung 1 Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

2 Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung

vernichtet.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

5. Abschnitt (Art. 70q–70u) einfügen vor dem Gliederungstitel des 6. Kapitels

5. Abschnitt: MIL PLATTFORM

Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ

1 Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen

als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet: a. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen; b. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.

Art. 70r Daten Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.

Art. 70s Datenbeschaffung Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft: a. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen; b. bei den militärischen Kommandos; c. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes; d. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1; e. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 70t Datenbekanntgabe Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht: a. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen; b. den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70u Datenaufbewahrung

1 Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall

der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

2 Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung

vernichtet.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Gliederungstitel vor Art. 71

6. Kapitel: Übrige Informationssysteme

1. Abschnitt: Übrige Informationssysteme nach MIG

Art. 71 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE) (Art. 170 MIG)

Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG) (Art. 176 MIG)

Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Art. 72bis und 72ter einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts des

6. Kapitels

Art. 72bis PSN (Art. 179c MIG)

1 Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 bis aufgeführt.

2 Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Infor-

mationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.

3 Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen

Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.

4 Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur

Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt: a. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG; b. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.

Art. 72ter Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration (VVAdmin) (Art. 179i MIG)

Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 ter aufgeführt.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Gliederungstitel vor Art. 72a

2. Abschnitt: Informationssystem Verkehr und Transporte (VT-FSPW)

Art. 72a Zweck und verantwortliches Organ

1 Das VT-FSPW dient der Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte der Berufsmilitärs,

insbesondere der Führung und betriebswirtschaftlichen Steuerung sowie der Füh- rung der elektronischen Fahrzeugdossiers.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das VT-FSPW.

Art. 72b Daten Die im VT-FSPW enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35a aufgeführt.

Art. 72c Einleitungssatz Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das VT-FSPW:

Art. 72d Datenbekanntgabe Die Gruppe Verteidigung gibt den Lieferanten und dem zuständigen Strassen- verkehrsamt die für die Immatrikulation nach der Strassenverkehrsgesetzgebung notwendigen Personen- und Fahrzeugdaten bekannt.

6. Kapitel 3. und 4. Abschnitt (Art. 72f–72gsexies)

Aufgehoben

Art. 72h Betrifft nur den französischen Text.

7. Kapitel (Art. 73)

Aufgehoben

II

1 Der bisherige Anhang 1 wird zu Anhang 1a und gemäss Beilage geändert.

2 Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 1, 28a, 33bis (einfügen vor dem Anhang

33a), 33d, 35bis und 35ter (Anhänge 35bis und 35ter einfügen vor dem Anhang 35a) gemäss Beilage.

3 Die Anhänge 2, 3, 7, 10, 26, 31, 33c, 34 und 35f erhalten die neuen Fassungen

gemäss Beilage. 4 Die Anhänge 5a, 8, 9, 16, 17, 19, 24a, 29, 30, 33 und 33a werden gemäss Beilage geändert.

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

5 Die Anhänge 21a, 29a, 29b, 35b und 35c werden aufgehoben.

III Die Zivilschutzverordnung vom 5. Dezember 20039 wird wie folgt geändert:

Art. 13 und 40a–40e sowie Anhang 1 Aufgehoben

IV Diese Verordnung tritt am 1. März 2018 in Kraft.

10. Januar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

9 SR 520.11

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 1 (Art. 2a)

Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ

PISA Personalinformationssystem der Art. 12–17 MIG, Kommando Armee und des Zivilschutzes Art. 3–5 MIV, Ausbildung Anhang 1a MIV (Kdo Ausb) ITR Informationssystem Rekrutie- Art. 18–23 MIG, Kdo Ausb rung Art. 8 MIV, Anhang 3 MIV EAAD Informationssystem Evaluation Art. 48–53 MIG, Kommando Operati- Armee-Aufklärungsdetache- Art. 11 MIV, onen (Kdo Op) ment Anhang 6 MIV IPV Informationssystem Personal Art. 60–65 MIG, Armeestab Verteidigung Art. 13 MIV, (A Stab) Anhang 8 MIV PERAUS Informationssystem Personal- Art. 66–71 MIG, Kdo Op bewirtschaftung Auslandein- Art. 14 MIV, sätze Anhang 9 MIV OpenIBV Informationssystem Ausland- Art. 15–19 MIV, A Stab kontakte Anhang 10 MIV IHMR Informationssystem Humanitäre Art. 20–24 MIV, A Stab Minenräumung Anhang 11 MIV IVE Informationssystem Verifika- Art. 25–29 MIV, A Stab tionseinsätze Anhang 12 MIV IPont Informationssystem Pontoniere Art. 30–34 MIV, Kdo Op Anhang 13 MIV HYDRA Informationssystem Ausland- Art. 34a–34f MIV, Kdo Op einsatzadministration Anhang 13a MIV MIL Office Informationssystem Administra- Art. 84–89 MIG, Kdo Ausb tion für Dienstleistungen Art. 37 MIV, Anhang 16 MIV FIS HE Führungsinformationssystem Art. 102–107 MIG, Kdo Op Heer Art. 40 MIV, Anhang 19 MIV FIS LW Führungsinformationssystem Art. 108–113 MIG, Kdo Op Luftwaffe Art. 41 MIV, Anhang 20 MIV

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ

IMESS Führungsinformationssystem Art. 114–119 MIG, Kdo Op Soldat Art. 42 MIV, Anhang 21 MIV AIS Auftragsinformationssystem Art. 48–52 MIV, Führungsunter- Anhang 23 MIV stützungsbasis der Armee (FUB) SD-PKI Informationssystem Swiss Art. 53–57 MIV, FUB Defence Public Key Infrastruc- Anhang 24 MIV ture MDS Militärisches Dosimetriesystem Art. 57a–57e MIV, Kdo Ausb Anhang 24a MIV – Geolokalisierungssysteme Art. 57f MIV FUB – Informationssysteme von Simu- Art. 120–125 MIG, Kdo Ausb latoren Art. 58 MIV, Anhang 25 MIV LMS VBS Informationssystem Ausbil- Art. 126–131 MIG, Kdo Ausb dungsmanagement (Learning Art. 59 MIV, Management System VBS) Anhang 26 MIV ISGMP Informationssystem Schulungs- Art. 132–137 MIG, Logistikbasis nachweis Gute Herstellungspra- Art. 60 MIV, der Armee (LBA) xis Anhang 27 MIV MIFA Informationssystem Militärische Art. 138–143 MIG, LBA Fahrberechtigungen Art. 61 MIV, Anhang 28 MIV SPHAIR- Informationssystem Fliegerische Art. 143a–143f MIG, Kdo Op Expert Aus- und Weiterbildung Art. 61a MIV, Anhang 28a MIV ISFA Informationssystem Führungs- Art. 62–66 MIV, Kdo Ausb ausbildung Anhang 29 MIV ZUKO Informationssystem Zutrittskon- Art. 162–167 MIG, FUB trolle Art. 70 MIV, Anhang 33 MIV JORASYS Informationssystem Journal- Art. 167a–167f MIG, Kdo Op und Rapportsystem der Militäri- Art. 70bis MIV, schen Sicherheit Anhang 33bis MIV e-Alarm Elektronisches Alarmierungs- Art. 70a–70e MIV, Kdo Op system Anhang 33a MIV HARAM Elektronisches Flugsicherheits- Art. 70f–70k MIV, Kdo Op meldesystem «Hazard and Risk Anhang 33b MIV Analysis Management» FABIS Informationssystem «Führung Art. 70l–70p MIV, Kdo Op ab Bern» Anhang 33c MIV

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Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verant- wortliches Organ

MIL PLATT- Informationssystem «Militäri- Art. 70q–70u MIV, Kdo Op FORM sche Plattform» Anhang 33d MIV SISLOG Strategisches Informationssys- Art. 174–179 MIG, LBA tem Logistik Art. 72 MIV, Anhang 35 MIV PSN Informationssystem integrierte Art. 179a–179f MIG, A Stab Ressourcenbewirtschaftung Art. 72bis MIV, Anhang 35bis MIV VVAdmin Informationssystem Vereins- Art. 179g–179l MIG, Kdo Ausb und Verbandsadministration Art. 72ter MIV, Anhang 35 MIV VT-FSPW Informationssystem Verkehr Art. 72a–72e MIV, LBA und Transporte der Fachstelle Anhang 35a MIV Personenwagen PSA Informationssystem über das Art. 72gsepties–72gundecies A Stab Personal der Armeeapotheke MIV, Anhang 35cbis MIV ISHAM Informationssystem historisches Art. 72i–72iquinquies MIV, A Stab Armeematerial Anhang 35e MIV

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 1a (Art. 4)

Daten des PISA

Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)

Überschrift «1.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 25a 25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R- Flag)

Überschrift «1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung», Ziff. 53 und 56

53. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der

Verordnung vom 29. März 201710 über die Strukturen der Armee

56. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglich-

keit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugsein- schränkung (R-Flag)

Überschrift «1.6 Status nach Militärgesetz», Ziff. 73, 77 und 77a

73. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder

Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontakt- angaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin

77. Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln 13 und 104a MG

Überschrift «1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen», Ziff. 92b und 97 92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG

97. Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November

201711 über die Militärdienstpflicht

Ziff. 103a einfügen vor der Überschrift «1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenz- verwaltung» 103a. Zahlungsverbindung

10 SR 513.11 11 SR 512.21

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Überschrift 1.10 (Ziff. 107–110) einfügen nach Ziff. 106 unter der Überschrift 1.9

1.10 Ausbildungsgutschriften

107. Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben

zur Ausbildung)

108. Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags

(inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)

109. Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften

110. Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszah-

lungen, verbleibendes Restguthaben)

Überschrift 2

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für

befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbil- dungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen An- spruch auf Erwerbsersatz haben

Überschrift «2.1 Personalien», Ziff. 1–5, 7 und 8 sowie 12 und 13

1. AHV-Versichertennummer*

2. Name*

3. Vorname*

4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*

5. Geschlecht*

7. Wohnadresse*

8. Wohngemeinde*

12. Muttersprache*

13. Arbeitgeber und Adresse*

Überschrift «2.3 Rekrutierungsdaten», Ziff. 24

24. Grundfunktion*

Überschrift «2.4 Einteilung, Grad und Funktion», Ziff. 28–34, 38 und 39 sowie 42 und 43

28. Zivilschutzorganisation / Kanton*

29. Einheit / Formation*

30. Fachgebiet*

31. Grad*

658

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

32. Funktion(en)*

33. Funktionsstufe*

34. Besondere Ausbildung im Zivilschutz*

38. Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*

39. Freiwillige Schutzdienstleistung*

42. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglich-

keit

43. Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*

Überschrift «2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)», Ziff. 65 und 66 sowie 69 und 70

65. Telefonnummer(n)*

66. E-Mail-Adresse(n)*

69. Zahlungsverbindung*

70. Postzustelladresse*

Überschrift «2.9 Diverses», Ziff. 80

80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen

werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rech- nungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*

Einfügen ganz am Ende des Anhangs 1a * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Er- werbsersatz haben

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 2 (Art. 6)

Daten des MEDISA

1. Personalien:

a. Name; b. Vorname; c. Adresse; d. AHV-Versichertennummer. 2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklu- sive: a. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdienst- tauglich); b. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorlie- gen von entsprechenden medizinischen Gründen.

3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

a. familiäre Krankheiten; b. schulische und berufliche Situation; c. Suchtanamnese; d. Krankheiten und Unfälle; e. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten; f. Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin.

4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rek-

rutierung erfasst werden: a. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Frage- bogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen); b. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang); c. Hör- und Sehfähigkeit; d. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]); e. EKG, Blutdruckmessungen; f. Lungenfunktionstest; g. psychologische und psychiatrische Daten: – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen), – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen; h. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).

5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:

a. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiolo- gie); b. Impfungen.

660

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. aus-

führlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).

7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztin-

nen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stel- lungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militä- rische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst der LBA; b. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.

8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

a. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psycho- loginnen, Sozialdienst usw.; b. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.

9. Amtliche Dokumente (Auswahl):

a. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (An- fragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat); b. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).

10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutz-

dienstpflichtigen: a. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit; b. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Ange- hörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst der LBA.

11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):

a. medizinische Anfrage der Militärversicherung; b. Wehrpflichtersatz; c. Zivilschutz.

12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurtei-

lung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen: a. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch die Vollzugsstelle für den Zivildienst oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sani- tätsdienst der Armee zuständigen Stelle; b. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8; c. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähig- keit; d. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivil- dienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

661

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand be-

ziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung not- wendig sind: a. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Perso- nensicherheitsprüfungen im VBS; b. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der per- sönlichen Waffe oder Leihwaffe.

14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Unter-

suchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; ent- halten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.

15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt).

16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psycho-

logischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.

662

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 3 (Art. 8)

Daten des ITR

Personalien:

1. Name.

2. Vorname.

3. AHV-Versichertennummer.

4. Geburtsdatum.

5. Muttersprache.

6. Adresse.

7. Beruf.

8. Heimatort.

9. Notfallangaben.

Rekrutierungsspezifische Daten:

10. Organisationsdaten wie:

a. Rekrutierungs- und Betriebszyklen; b. Merkmale zum automatischen Gruppieren; c. Gruppen- und Laufnummern.

11. Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum).

12. Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis.

13. Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit.

14. Dauer der Rekrutierung/der Abklärung.

15. Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung er-

stellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/ver- sandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/admini- strativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen).

16. Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen

und Codes der Kontrolle Dienstpflicht.

17. Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskon-

tingenten.

18. Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyk-

lus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.

663

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten:

19. Gesundheitszustand:

a. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Ge- wicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]); b. Elektrokardiogramm; c. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atem- schutzgeräten; d. Hörvermögen; e. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen; f. Intelligenztest; g. Textverständnistest; h. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktu- ellen psychischen Belastungen und Ressourcen; i. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen).

20. Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdau-

er, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten. 21. Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaf- tigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen.

22. Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabi-

lität und Umgänglichkeit.

23. Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Ge-

meinschaft und der Gruppe.

24. Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüg-

lich: a. Marschieren, Tragen, Heben; b. Knie-/Fussbeschwerden; c. Atemwegproblemen; d. Hautproblemen/Allergien; e. Platzangst.

25. Medizinische Tauglichkeit.

26. Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eig-

nungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt.

27. Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test).

28. Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffi-

zier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermitt- lung erforderlichen Daten wie: a. Führungsmotivation; b. kognitive Leistungsfähigkeit;

664

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

c. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaf- tigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten; d. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit; e. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität; f. Bewertung der Präsentationsübung.

29. Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und

an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Anga- ben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“).

30. Tägliches Sportverhalten.

31. Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung

vorgesehene Personal).

32. Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive

Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung).

33. Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

a. berufliche und schulische Ausbildung; b. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse); c. Sprachkenntnisse; d. Brillenträger, Kontaktlinsenträger; e. Linkshänder, Linkszieler; f. Führerausweis, Fahrerwunsch; g. Zuteilungswünsche; h. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Inte- resse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militär- dienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst; i. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.

Zuteilungsdaten:

34. Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

a. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzutei- lung; b. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht; c. vorgesehene spezielle Verwendungen.

35. Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:

a. Funktion; b. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.

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Anhang 5a (Art. 10a)

Daten des FAI-PIS

Titel Daten des MEDIS LW

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 7 (Art. 12)

Daten des ISB

1. Name

2. Vorname

3. Adressen (privat, militärisch)

4. E-Mail-Adresse

5. Telefonnummer

6. Geburtsdatum

7. AHV-Versichertennummer

8. Einteilung

9. Grad

10. Funktion

11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvie-

rung der Kaderschule

12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“)

13. Sprachkenntnisse

14. Geschlecht

15. Erlernter Beruf

16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit

17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss

18. Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber

19. Angaben zum Zivilstand

20. Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname)

21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum)

22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft

23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand)

24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit)

25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben,

Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege

26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnis-

se des Betroffenen)

27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenwei-

te, Schuhnummer)

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben)

29. Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee

30. Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee

31. Ort/Datum der Erhebung

32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, fi-

nanzielle Unterstützung, etc.)

33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Be-

rater)

34. Kontoangaben

35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum)

36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

668

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 8 (Art. 13)

Daten des IPV

Ziff. 8

8. Daten über die Sprachkenntnisse

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Anhang 9 (Art. 14)

Daten des PERAUS

Ziff. 16–24

16. Name

17. Vorname

18. Geburtsdatum

19. Heimatort

20. Staatsangehörigkeit

21. Zivilstand

22. AHV-Versichertennummer

23. Wohnadresse

24. Notfalladressen

670

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 10 (Art. 16)

Daten des OpenIBV

1. Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsda-

tum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)

2. Notfalladresse/Notfallkontakt

3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit,

Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)

4. AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer

5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass)

6. Angaben für Spesenvergütung

7. Anlass

8. ausländische Stelle

9. NATO Security Clearance

10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses

11. Begründung, Mehrwert

12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung

13. Kosten

14. Reisemittel

15. Bekleidung (Uniform, zivil)

16. Reisebericht

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 16 (Art. 37)

Daten des Mil Office

Titel Daten des MIL Office

Ziff. 1, 9, 11 und 12

1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.)

9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen

12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Ein-

heit

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 17 (Art. 38 Abs. 1)

Daten des ISKE

Titel Daten des ISKM

Ziff. 25–27

25. Muttersprache*

26. Korrespondenzsprache*

27. Sprachkenntnisse*

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Anhang 19 (Art. 40)

Daten des FIS HE

Ziff. 14

14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

674

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 24a (Art. 57b)

Daten des militärischen Dosimetriesystems

Titel Daten des MDS

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Anhang 26 (Art. 59)

Daten des LMS VBS

1. AHV-Versichertennummer

2. Personalnummer*

3. Name*

4. Vorname*

5. Wohnort (Postleitzahl)*

6. Geburtsdatum*

7. E-Mail-Adresse*

8. Mobiltelefonnummer

9. Muttersprache

10 Korrespondenzsprache*

11. Organisationseinheit*

12. Linienvorgesetzter

13. Funktion*, Stellenprofil*

14. Lohnklasse, Kaderstufe/Einsatzgruppe

15. Geschlecht*

16. Einteilung

17. Dienst bei

18. Grad

19. Ausbildungsrelevante Spezialisierungen

20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt»)

21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)

22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten

23. Lokale Personenidentifikatoren*

24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS

* Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.

676

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 28a (Art. 61a)

Daten des SPHAIR-Expert

1. Personalien, Adresse und Zivilstand

2. E-Mail-Adresse

3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung

4. AHV-Versichertennummer

5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort

6. Sprachkenntnisse

7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee

8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen

9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklä-

rungsschritte

10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für

Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen

11. Angaben über die Kleidergrösse

12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)

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Anhang 29 (Art. 63)

Daten des ISFA

Ziff. 15–18

15. Prüfungssprache

16. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte)

17. Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt)

18. Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenom-

men)

Ziff. 19–21

Aufgehoben

678

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 30 (Art. 67 und 68)

Daten des SIBAD

Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 67)

Ziff. 17

17. Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum)

679

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 31 (Art. 68)

Daten des ISKO

Personendaten (bezogen aus SIBAD)

1. Name

2. Vorname

3. Adresse

4. AHV-Versichertennummer

5. Nationalität

6. Heimatort

7. Arbeitgeber und dessen Adresse

8. Zivilstand

9. Geburtsort

10. Geburtsdatum

11. Datum der Einbürgerung

12. Aufenthalt in der Schweiz seit

13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Le-

benspartners oder der Lebenspartnerin

14. Funktion

15. Auftraggeber und dessen Adresse

16. Projekt

Firmendaten Firma

17. Dossiernummer

18. Name

19. Adresse

20. Telefon

21. Fax

22. E-Mail-Adresse

23. Internetadresse

Geheimschutzbeauftragter

24. Anrede

25. Name

680

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

26. Vorname

27. Geschlecht

28. E-Mail-Adresse

Prüfungsdaten

29. Datum der Vorabklärung

30. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

31. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk)

32. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk)

33. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe)

34. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch)

Akten

35. Exemplarnummer

36. Absender/in

37. Aktendatum

38. Versanddatum

39. Kontrolldatum

40. Rückgabedatum

41. Bezeichnung

Aufträge

42. Bezeichnung (Hauptauftrag)

43. Auftraggeber/in

44. Bezeichnung (Aufträge)

45. Klassifikation

46. Meldungsdatum

47. Gültigkeitsbeginn

48. Gültigkeitsende

49. Kurzbezeichnung (Branche)

50. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

681

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 33 (Art. 70)

Daten des ZUKO

Ziff. 14a und 14b einfügen vor der Überschrift «Daten im ZUKO Personenstamm»

14a. Unterschrift 14b. Sprache

Ziff. 22a

22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)

682

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 33bis (Art. 70bis)

Daten des JORASYS

Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten

1. Name, Vorname

2. AHV-Versichertennummer

3. Geburtsdatum und -ort

4. Heimatort

5. Nationalität und Aufenthaltsstatus

6. Zivilstand

7. Beruf, Funktion und Arbeitgeber

8. Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung

9. Ausweisart und -nummer

10. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunfts-

personen)

11. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeug-

halterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung

Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen

12. Einteilung, Grad und Funktion

13. Dienstleistungen in der Armee

14. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme

oder des Entzugs

15. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises

16. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen

17. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

18. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

683

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 33a (Art. 70b)

Daten des elektronischen Alarmierungssystems Krisenmanagement Verteidigung

Titel Daten des e-Alarm

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 33c (Art. 70m)

Daten des FABIS

1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadres-

se, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennum- mer der zugangsberechtigten Person

2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Per-

son anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbe- halte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 201112 über die Personensicherheitsprüfungen

3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biomet-

rische Daten (Handvenenscan) der Person

4. Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person

5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum

FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)

6. Zugangsdaten und -berechtigungen

12 SR 120.4

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 33d (Art. 70r)

Daten des MIL PLATTFORM

1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadres-

se, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennum- mer der zugangsberechtigten Person

2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Per-

son anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbe- halte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 201113 über die Personensicherheitsprüfungen

3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM er-

fasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person

4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberech-

tigten Person

5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum

MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)

6. Zugangsdaten und -berechtigungen

13 SR 120.4

686

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 34 (Art. 71)

Daten des SCHAWE

über die Geschädigten und die Schädigenden

1. Name

2. Vorname

3. Adresse

4. AHV-Versichertennummer

5. Geburtsdatum

6. Geschlecht

7. Telefonnummer

8. E-Mail-Adresse

9. Korrespondenzsprache

10. Arbeitsort

11. Betreibungen

12. Beruf

13. Einkommen

14. Gesundheit

15. Finanzielle Situation

16. Vermögen

17. Kapital

18. Versicherungen

19. sanitätsdienstliche Daten

über das Schadenereignis

20. Angaben zum Schadensereignis

21. Angaben zur Schadensbemessung

22. Abklärungen von Sachverständigen

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 35bis (Art. 72bis Abs. 1)

Daten des PSN

Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen

1 Personalien

1.1 Name, Vorname

1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl

2 Stammdaten

2.1 AHV-Versichertennummer

2.2 Geburtsdatum

2.3 Geschlecht

2.4 Muttersprache

2.5 Beruf

2.6 Telefonnummern Geschäft und privat

2.7 Faxnummern Geschäft und privat

2.8 E-Mail-Adressen

3 Administration

3.1 Personalnummer

3.2 Gültig ab/bis

3.3 Geändert von/am

3.4 Aufgebotsgrund und -datum

3.5 Aufgeboten durch

3.6 Interne Bemerkung

3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe

3.8 Waffentyp und Waffennummer

3.9 Erledigungsdatum

3.10 Mahnung

3.11 Abtretung an LBA

3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit

3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit

3.14 Abtretung an Oberauditorat

688

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

3.15 Abtretung an Kreiskommando

3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee

3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter

4 Hinterlegung der Ausrüstung

4.1 Gültig ab/bis

4.2 Geändert von/am

4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort

4.4 Hinterlegungsnummer

4.5 Hinterlegungskostenpflicht

4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis

4.7 Rechnungsnummer

5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung

5.1 Gültig ab/bis

5.2 Geändert von/am

5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)

6 Auslandeinsatz

6.1 Gültig ab/bis

6.2 Geändert von/am

6.3 Einsatzart

6.4 Einsatzende

7 Waffe zu Eigentum

7.1 Gültig ab/bis

7.2 Geändert von/am

7.3 Material

7.4 Waffennummer

Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

8 Administration

8.1 Dienstbüchlein erhalten von

8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

9 Status nach Militärgesetz

9.1 Tauglichkeit mit Datum

689

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

10 Dienstbemerkungen Katalog

10.1 Dienstbemerkung Code

10.2 Gültigkeitsdatum und -status

11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe

11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung

11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit

11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe

11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leih-

waffe

11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buch-

stabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe

11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buch-

stabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe

11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

12 Waffenlos

12.1 Gültig ab/bis

12.2 Geändert von/am

12.3 Waffenlos

13 Taschenmunition

13.1 Gültig ab/bis

13.2 Geändert von/am

13.3 Taschenmunition

14 Weitere Daten

14.1 Brillenträger/in

14.2 Führerausweiskategorie

Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

15 Stammdaten

15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)

15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung

690

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz

15.4 Noch zu leistende Diensttage

15.5 Spezialausbildung

15.6 Auszeichnungen (maximal 10)

15.7 Truppengattung

15.8 Anrechenbare Diensttage

16 Dienstvormerk

16.1 Einheit/Schule/Kurs

16.2 Art des Dienstes

16.3 Fremde Einheit

16.4 Kontrolle Dienstpflicht

16.5 Entlassungsdatum

Daten über militärisches Personal

17 Militärisches Personal

17.1 Gültig ab/bis

17.2 Geändert von/am

17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal

17.4 Gutschein militärisches Personal

Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

18 Personalgewinnung

18.1 Bewerbungsdossier

18.2 Anstellungsunterlagen

18.3 Sicherheit

19 Personalführung

19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen

19.2 Stellenbeschreibungen

19.3 Zeugnisse

19.4 Arbeitszeit

19.5 Personaleinsatz

19.6 Disziplinarwesen

19.7 Bewilligungen

691

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

20 Personalhonorierung

20.1 Lohn/Zulagen

20.2 Spesen

20.3 Prämien

20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen

20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

21 Sozialversicherungen

21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbser-

satzordnung/Arbeitslosenversicherung

21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung

21.3 Familienzulagen

21.4 Pensionskasse des Bundes

21.5 Militärversicherung

22 Gesundheit

22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt

22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit

22.3 Arztzeugnisse

22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen

22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst

22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

23 Versicherungen Allgemein

23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle

23.2 Effektenschäden

24 Personalentwicklung

24.1 Aus- und Weiterbildung

24.2 Entwicklungsmassnahmen

24.3 Qualifikationen

24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen

24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen

24.6 Kaderentwicklung

24.7 Berufliche Grundbildung

692

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

25 Austritt/Übertritt

25.1 Kündigung Arbeitgeber

25.2 Kündigung Arbeitnehmer

25.3 Pensionierung

25.4 Todesfall

25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview

25.6 Übertrittsformalitäten

26 Militärisches Personal

26.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung

26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate

26.3 Beförderungen/Abkommandierungen

26.4 Vorruhestand

26.5 Zeitmilitär

27 Betriebliche Daten

27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan

27.2 Organisatorische Zuordnung

27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft

27.4 Leihgaben

27.5 Weitere relevante betriebliche Daten

693

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 35ter (Art. 72ter)

Daten des VVAdmin

1. Name, Vorname

2. Geschlecht

3. AHV-Versichertennummer

4. Geburtsdatum

5. Adresse

6. Beruf

7. Muttersprache

8. Heimatgemeinde

9. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg)

10. Einteilung

11. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole

12. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief)

13. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiess-

untauglichkeit (R-Flag)

14. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)

694

Militärische Informationssysteme. V AS 2018

Anhang 35f (Art. 72jter)

Daten des PSB

Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November

201714 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB

bearbeitet und aus dem IPDM bezogen: – Personalmassnahmen – Organisatorische Zuordnung – Daten zur Person – Abrechnungsstatus – Anschriften – Bankverbindung – Reiseprivilegien – Familie/Angehörige – Betriebsinterne Daten – Betriebliche Funktionen – Datumsangaben – Wehr-/Zivildienst – Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt – Objekt – Verknüpfung – Verbale Beschreibung – Vakanz – Mitarbeitergruppe/-kreis

14 SR 172.220.111.4

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Militärische Informationssysteme. V AS 2018

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