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Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
Änderung vom 27. Mai 2020
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) verordnet:
I Die Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161 betreffend die Informationen über Lebensmittel wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 12 Absätze 3 und 4, 14 Absatz 2 Buchstabe b, 36 Absätze 3 und 4, 37 Absätze 3 und 4, 38 Absatz 1, 39 Absatz 3 und 95 Absatz 3 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 20162 (LGV),
Art. 3 Abs. 1 Bst. o
1 Lebensmittel
müssen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten mit folgenden Angaben versehen sein (obligatorische Angaben): o. Hinweis bei Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, GVO enthalten oder aus GVO gewonnen wurden (Art. 8 der Verord- nung des EDI vom 27. Mai 20203 über gentechnisch veränderte Lebensmit- tel);
Art. 4 Abs. 5 Bst. b und c
5 Im selben Sichtfeld wie die Sachbezeichnung müssen erscheinen:
b. die Deklaration betreffend die Anwendung von in der Schweiz verbotener Produktion nach Artikel 3 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung vom 26. November 20034;
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Information über Lebensmittel. V des EDI AS 2020
c. die Mengenangaben nach den Vorschriften der Mengenangabeverordnung vom 5. September 20125.
Art. 5 Abs. 1 Bst. a, c und d Einleitungssatz, e und f
1 Bei offen in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln gelten für die Angaben nach
Artikel 39 Absätze 1 und 2 LGV folgende Bestimmungen: a. Die Herkunft der Tiere ist in jedem Fall schriftlich anzugeben bei:
1. Fleisch von Tieren nach Artikel 2 Buchstaben a, d und e der Verord-
nung des EDI vom 16. Dezember 20166 über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH), ganz oder in Stücken, frisch als auch verarbeitet;
2. Fisch, ganz, filetiert oder in Stücken, frisch als auch verarbeitet.
c. Bei gesundheitsbezogenen Angaben besteht die mündliche Informations- pflicht nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstaben a und b nur, sofern die gesund- heitsbezogene Angabe schriftlich vorliegt. d. Angaben zu Zutaten nach Artikel 10, die Allergien oder andere unerwünsch- te Reaktionen auslösen können, dürfen nur dann mündlich gemacht werden, wenn: e. Bei Lebensmitteln mit einem Hinweis auf den Gluten- oder Laktosegehalt nach den Artikeln 41 und 42 kann abweichend von Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe b auf die Angabe einer Nährwertdeklaration verzichtet werden. f. Auf unbeabsichtigte Vermischungen nach Artikel 11 Absatz 5 muss nicht hingewiesen werden.
Art. 7a Ausnahmen Die vom EDI festgelegten Ausnahmen nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b LGV richten sich nach Anhang 5a.
Art. 11 Abs. 4bis 4bis Die Angabe nach Absatz 1 ist nicht erforderlich für Lebensmittel nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d.
Art. 13 Abs. 2
2 Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die
nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum angege- ben werden.
5 SR 941.204 6 SR 817.022.108
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Art. 15 Abs. 7
7 Die Angabe des Produktionslandes kann abgekürzt werden, wenn eine Abkürzung
nach dem ISO 2-Code nach dem Länderverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik im Gebrauchstarif in der Fassung vom 1. Januar 20197 verwendet wird. Abkürzun- gen dürfen nur für von der Schweiz anerkannte Länder verwendet werden.
Art. 17 Sachüberschrift und Abs. 7
Spezifische Angaben für Fleisch
7 Aufgehoben
Art. 19 Abs. 2 Bst. b
2 Die Angabe des Warenloses ist nicht erforderlich:
b. bei offen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln nach Artikel 2 Absatz 1 Zif- fer 12 LGV;
Art. 22 Abs. 3 Bst. b
3 Eine Nährwertdeklaration muss nach Absatz 1 erfolgen, wenn ein Lebensmittel:
b. mit einem Hinweis auf den Gluten- oder Laktosegehalt nach den Artikeln 41 und 42 ausgezeichnet wird;
Art. 40 «vegetarisch» oder «vegetabil»
1 Lebensmittel können mit folgenden Bezeichnungen versehen werden:
a. «vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen wie Laktose, Eiern, Eibestandteilen, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Woll- fett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird; b. «ovo-vegetarisch» oder «ovo-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Ver- arbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Eiern, Eibestandteilen, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Woll- fett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird; c. «lacto-vegetarisch» oder «lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen wie Laktose, Bienenprodukten wie Honig oder Bienenwachs und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
7 Der Gebrauchstarif kann bei der Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, kostenlos eingesehen und bezogen werden.
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d. «vegan» oder «vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfs- stoffe tierischer Herkunft enthalten.
2 Lebensmittel und Zutaten, die aus Zutaten gewonnen wurden, die unter Verwen-
dung von tierischen Verarbeitungshilfsstoffen hergestellt wurden, können mit einer Bezeichnung nach Absatz 1 Buchstaben a–c versehen werden, wenn sie von den tierischen Proteinbestandteilen der Verarbeitungshilfsstoffe abgetrennt und gereinigt sind.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Kapitels
Art. 42a Information über Rezepturanpassungen eines Lebensmittels
1 Wird die Rezeptur eines Lebensmittels angepasst, um die Menge an zugesetztem
Zucker oder zugesetztem Speisesalz zu reduzieren, so können die Konsumentinnen und Konsumenten darüber informiert werden, wenn: a. die Reduktion nicht mit süss oder salzig schmeckenden Zutaten kompensiert wird; b. die Reduktion des zugesetzten Zuckers oder des zugesetzten Speisesalzes gegenüber der vorgängigen Rezeptur mindestens 5 Prozent beträgt; und c. die neue Rezeptur des Produkts insgesamt weniger Zucker oder Salz enthält als die vorgängige Rezeptur.
2 Die Information muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Sie muss sich auf die Rezepturanpassung des Lebensmittels beziehen. b. Sie muss die Geschmacksänderung «süss» oder «salzig» in den Vordergrund stellen. c. Sie darf den Reduktionsumfang des zugesetzten Zuckers oder des zugesetz- ten Speisesalzes nicht ausloben. d. Sie darf während eines Jahres ab dem ersten Produktionsdatum der Produkte mit der angepassten Rezeptur verwendet werden. e. Nach Ablauf eines Jahres dürfen die Produkte mit dieser Information noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
3 Die Information ist nicht zulässig auf Getränken mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 1,2 Volumenprozent.
Art. 45a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. Mai 2020 Lebensmittel, die der Änderung vom 27. Mai 2020 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. Juni 2021 nach bisherigem Recht eingeführt und gekennzeichnet und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgege- ben werden.
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II
1 Die Anhänge 2 und 14 werden gemäss Beilage geändert.
2 Die Verordnung erhält einen neuen Anhang 5a gemäss Beilage.
III Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
27. Mai 2020 Eidgenössisches Departement des Innern Alain Berset
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Anhang 2 (Art. 3 Abs. 1 Bst. q und Abs. 4)
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss Teil A Besondere verpflichtende Angaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Ziff. 3
3 Mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel müssen mit dem Hin-
weis «bestrahlt» oder «mit ionisierenden Strahlen behandelt» versehen sein. Wird eine bestrahlte Zutat verwendet, so muss die Sachbezeichnung im Zu- tatenverzeichnis mit diesem Hinweis ergänzt werden.
Teil B Besondere Kennzeichnungsvorschriften für einzelne Arten oder Klassen von Lebensmitteln
Ziff. 1.1 Fussnote
1.1 Lebensmittel, deren Haltbarkeit durch «unter Schutzatmosphäre verpackt»
Packgas verlängert wurde, das nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/20088 zugelassen ist
8 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1676, ABl. L 257 vom 8.10.2019, S. 11.
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Anhang 5a (Art. 7a)
Zulässige Sachbezeichnungen nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b LGV Deutsch Französisch Italienisch Fleischkäse fromage d’Italie fleischkäse
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Anhang 14 (Art. 31 Abs. 2 und 3, 32 Abs. 1, 33 sowie 34 Abs. 2 Bst. b)
Zulässige gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, Lebensmittelbestandteile, Lebensmittelinhaltsstoffe und Lebensmittelkategorien sowie die Voraussetzungen für ihre Verwendung
Die folgenden fünf Einträge in alphabetischer Reihenfolge einfügen gemäss nachstehender Tabelle
Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
… Beta-Glucan aus Beta-Glucan aus Gerste verringert/reduziert Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, Gerste nachweislich den Cholesteringehalt im Blut. die mindestens 1 g Beta-Glucan aus Gerste je angegebene Ein hoher Cholesterinwert ist ein Risikofaktor Portion enthalten. Damit die Angabe zulässig ist, sind die für die koronare Herzerkrankung. Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu unterrich- ten, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Beta-Glucan aus Gerste einstellt. … Docosahexaensäure Die Aufnahme von Docosahexaensäure (DHA) Information der Konsumentinnen und Konsumenten, dass (DHA) trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme bei Säuglingen bis zum Alter von 12 Monaten von 100 mg DHA einstellt. Die Angabe kann für Folge- bei. nahrung verwendet werden, deren DHA-Gehalt bezogen auf die Fettsäuren insgesamt mindestens 0.3 % beträgt. …
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Kreatin Die tägliche Einnahme von Kreatin kann die Die Konsumentinnen und Konsumenten sind darüber zu Die Angabe darf nur für Lebens- Wirkung von Krafttraining auf die Muskelkraft unterrichten, dass mittel verwendet werden, die für von Erwachsenen über 55 Jahre steigern. -die Angabe für Erwachsene über 55 Jahre gilt, die regel- Erwachsene über 55 Jahre be- mässig Krafttraining betreiben; stimmt sind, die regelmässig Krafttraining betreiben. -sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Kreatin in Verbindung mit Krafttraining einstellt, bei dem die Belastung im Laufe der Zeit gesteigert werden kann und das mindestens dreimal wöchentlich über mehre- re Wochen mit einer Intensität von mindestens 65 % bis
75 % des 1-Repetition-Maximums9 betrieben werden
sollte.
… Lactitol Lactitol trägt durch Erhöhung der Stuhlfrequenz Die Angabe darf nur für Nahrungsergänzungsmittel Die Angabe darf nicht für Lebens- zu einer normalen Darmfunktion bei. verwendet werden, die 10 g Lactitol je angegebene Tages- mittel verwendet werden, die für portion enthalten. Damit die Angabe zulässig ist, sind die Kinder bestimmt sind. Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu unterrich- ten, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Einnahme von 10 g Lactitol einstellt. Lactulose Lactulose trägt zur Beschleunigung der Darm- Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, passage bei. die 10 g Lactulose je angegebene Portion enthalten. Damit die Angabe zulässig ist, sind die Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung bei einmaliger Aufnahme von 10 g Lactulose pro Tag einstellt.
9 1-Repetition-Maximum bezeichnet das Maximalgewicht, das eine Person bei einer Übungsausführung heben kann, bzw. die Maximalkraftleistung.
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Die folgenden zehn Einträge in alphabetischer Reihenfolge ersetzen gemäss der nachstehenden Tabelle:
Der Eintrag zu Vitamin D betrifft nur die französische Fassung
Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
… Hafer-Beta-Glucan Hafer-Beta-Glucan verringert/reduziert nach- Information an die Konsumentinnen und Konsumenten, weislich den Cholesteringehalt im Blut. Ein dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Auf- hoher Cholesterinwert gehört zu den Risiko- nahme von 3 g Hafer-Beta-Glucan einstellt. Die Angabe faktoren für die koronare Herzerkrankung. kann für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens
1 g Hafer-Beta-Glucan je angegebene Portion enthalten.
… Kakaoflavanole Kakaoflavanole fördern die Elastizität der Die Konsumentinnen und Konsumenten sind darüber Blutgefässe, was zum normalen Blutfluss zu unterrichten, dass die positive Wirkung bei einer täg- beiträgt. lichen Aufnahme von 200 mg Kakaoflavanolen erzielt wird. Die Angabe darf nur bei Kakaogetränken (mit Kakaopulver) oder bei dunkler Schokolade verwendet werden, die mindestens eine tägliche Aufnahme von
200 mg Kakaoflavanolen mit einem Polymerisationsgrad
von 1–10 liefern. Die Angabe darf nur für Kapseln oder Tabletten mit Kakaoextrakt mit einem hohen Anteil an Flavanolen verwendet werden, die mindestens eine tägliche Aufnahme von 200 mg Kakaoflavanolen mit einem Polymerisations- grad von 1–10 liefern. …
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Langsam verdauliche Beim Verzehr von Erzeugnissen mit einem Die Angabe darf nur bei Lebensmitteln verwendet wer- Stärke (SDS) hohen Gehalt an langsam verdaulicher Stärke den, bei denen die verdaulichen Kohlenhydrate mindestens (SDS) steigt die Blutzuckerkonzentration nach 60 % der gesamten Energieaufnahme liefern und bei denen einer Mahlzeit weniger stark an als beim Ver- mindestens 55 % dieser Kohlenhydrate aus verdaulicher zehr von Erzeugnissen mit geringem SDS Stärke bestehen, wobei diese zu mindestens 40 % aus SDS Gehalt. besteht. … Linolsäure Linolsäure trägt zur Aufrechterhaltung eines Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, normalen Cholesterinspiegels im Blut bei. die mindestens 1,5 g Linolsäure je 100 g und je 100 kcal bereitstellen. Information an die Konsumentinnen und Konsumenten, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 10 g Linolsäure einstellt. …
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Mahlzeitersatz für Das Ersetzen von einer der täglichen Haupt- Damit die Angabe zulässig ist, sollte das Lebensmittel die Damit die Angabe zulässig ist, eine gewichts- mahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Bedingungen für die Verwendung des Angabe gemäss der müssen die Konsumentinnen und kontrollierende Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz Verordnung (EU) 2016/141310 entsprechen. Konsumenten über die Bedeutung Ernährung trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsab- einer ausreichenden täglichen nahme zu halten. Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienar- men Ernährung verwendet wer- den, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehö- ren. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollte täglich eine Hauptmahlzeit durch einen Mahlzeitersatz ersetzt werden.
10 Verordnung (EU) 2016/1413 der Kommission vom 24. August 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesund- heit von Kindern, Abl L 230 vom 25.8.2016, S. 8
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Mahlzeitersatz für Das Ersetzen von zwei der täglichen Haupt- Damit die Angabe zulässig ist, sollte das Lebensmittel die Damit die Angabe zulässig ist, eine gewichts- mahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Bedingungen für die Verwendung der Angabe gemäss der müssen die Konsumentinnen und kontrollierende Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz Verordnung (EU) 2016/1413 entsprechen. Konsumenten über die Bedeutung Ernährung trägt zu Gewichtsabnahme bei. einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienar- men Ernährung verwendet wer- den, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehö- ren. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollten täglich zwei Hauptmahlzeiten durch je einen Mahlzeitersatz ersetzt werden. …
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Neuformuliertes Wer zuckerhaltige säuerliche Getränke wie Neuformulierte säuerliche Getränke dürfen nur dann mit alkoholfreies säuer- Soft Drinks, die typischerweise 8–12 g der Angabe versehen werden, wenn sie der Beschreibung liches Getränk mit Zucker/100 ml enthalten, durch neuformulierte des Lebensmittels entsprechen, zu dem die Angabe ge- – weniger als 1 g Getränke ersetzt, trägt zur Erhaltung der Mine- macht wird. gärfähigem Koh- ralisierung der Zähne bei. lenhydrat pro
100 ml (Zucker
und sonstige Kohlenhydrate, mit Ausnahme von mehrwertigen Alkoholen); – einem Calcium- gehalt zwischen 0,3 und 0,8 mol pro mol Säue- rungsmittel; – Anzeige eines pH- Werts zwischen 3,7 und 4,0. … Weizenkleie Weizenkleie trägt zur Beschleunigung der Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, Darmpassage bei. die einen hohen Gehalt an diesem Ballaststoff nach An- hang 13 Ziffer 25 haben. Damit die Angabe zulässig ist, sind die Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von mindestens 10 g Weizenkleie einstellt
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Lebensmittel, Lebensmit- Angabe Verwendungsbedingungen Einschränkungen/Warnhinweise telbestandteile, Lebensmit- telinhaltsstoffe, Lebensmit- telkategorien
Weizenkleie Weizenkleie trägt zur Erhöhung des Stuhlvolu- Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, mens bei. die einen hohen Gehalt an diesem Ballaststoff nach An- hang 13 Ziffer 25 haben
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