AS 2020 3789
Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen
Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen
Änderung vom 27. August 2020
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:
I Die Verordnung des EJPD vom 9. Februar 20111 über die elektronische Übermitt- lung im Betreibungswesen wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 2 Bst. b
2 Der verbindliche eSchKG-Standard setzt sich zusammen aus:
b. den technischen und organisatorischen Vorschriften für den elektronischen Datenaustausch im Betreibungswesen, Version 2.2.01 vom September 20202.
Art. 7 Abs. 1
1 Sämtliche Betreibungsämter sind verpflichtet, dem eSchKG-Verbund beizutreten.
Art. 9 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. August 2020 1 Die Betreibungsämter passen ihre Software bis zum 31. März 2021 an den verbind- lichen eSchKG-Standard gemäss Artikel 5 Absatz 2 an.
2 Ist es einem Betreibungsamt nicht möglich, seine Software bis zu diesem Datum
anzupassen, so kann es bei der Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs des Bundesamts für Justiz bis zum 15. März 2021 ein Gesuch um Verlängerung der Frist für die Anpassung bis längstens 31. Juli 2021 stellen.
3 Das Gesuch muss eine Begründung und eine von der kantonalen Aufsichtsbehörde
genehmigte verbindliche Einführungsplanung enthalten. 4 Die Betreibungsämter sind bis zum 30. Juni 2023 weiterhin verpflichtet, von natür- lichen und von juristischen Personen, die vor dem 31. März 2021 in den eSchKG-
1 SR 281.112.1 2 Die technischen und organisatorischen Vorschriften können im Internet auf den Seiten des Bundesamts für Justiz unter www.eschkg.ch kostenlos abgerufen werden.
2020-2296 3789
Elektronische Übermittlung im Betreibungswesen. V des EJPD AS 2020
Verbund aufgenommen wurden, Eingaben gemäss eSchKG-Standard 2.1.01 zu ver- arbeiten und zu beantworten. Der eSchKG-Standard 2.1.01 setzt sich zusammen aus: a. dem XML-Schema für eSchKG, Version 2.1.01 vom August 20153; b. dem Blue Book (Technical Specification eSchKG 2.1.01) vom September 2017, inklusive Appendix (XML Reference eSchKG 2.1.01 vom Sept. 2017)4.
II Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
27. August 2020 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter
3 Das XML-Schema kann im Internet auf den Seiten des Bundesamts für Justiz unter
www.eschkg.ch kostenlos abgerufen werden. 4 Das Blue Book (inkl. Appendix) kann im Internet auf den Seiten des Bundesamts für Justiz unter www.eschkg.ch kostenlos abgerufen werden.
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