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AS 2020 723

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)

Änderung vom 19. Februar 2020

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet:

I Die Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 28. August 2017 1 zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern werden wie folgt geändert:

Art. 1 Diese Ausführungsbestimmungen gelten für Motoren, die für den Antrieb von Schiffen oder Generatoren auf Schiffen verwendet werden, sowie für Abgasnach- behandlungssysteme solcher Motoren (Art. 13 und 15 VASm).

Art. 3 Pflicht zur Abgasnachuntersuchung und zur Kontrolle an Motoren mit Partikelfilter-System An Motoren und Abgasnachbehandlungssystemen von zugelassenen Schiffen sind in regelmässigen Zeitabständen Abgasnachuntersuchungen und Kontrollen durchzu- führen.

Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 1 Umfang der Abgasnachuntersuchung an Fremdzündungs- und Selbstzündungsmotoren und deren Abgasnachbehandlungs-systemen

1 Der Mindestumfang der Abgasnachuntersuchung an Fremdzündungs- und Selbst-

zündungsmotoren und deren Abgasnachbehandlungssystemen richtet sich nach den Vorgaben in Anhang 1 Ziffer 6. Sofern vom Hersteller zur Gewährleistung einer einwandfreien Wartung zusätzliche oder abweichende Vorgaben über den Umfang

1 SR 747.201.31

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und die Periodizität der Abgasnachuntersuchung vorliegen, sind diese zu berück- sichtigen.

Art. 9 Abs. 2

2 Im Rahmen der Abgasnachkontrolle können an Motoren und an Abgasnachbe-

handlungssystemen Abgasmessungen durchgeführt werden.

II Der Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.

III Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. April 2020 in Kraft.

19. Februar 2020 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Simonetta Sommaruga

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Anhang 1 (Art. 4 Abs. 1 und 12 Abs. 1)

Abgaswartungsdokument

Ziff. 6.2.3

6.2.3 Abgasanlage

Zustand, Dichtheit Abgasturbolader/Abgasanlage, Abgasrückführung, Addi- tivbeigabe

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