AS 2021 436
Beschluss Nr. 1/2018 des Gemischten Ausschusses. Änderung des im Abkommen in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b erwähnten Protokolls A landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Übersetzung
Abkommen vom 17. September 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel Beschluss Nr. 1/2018 des Gemischten Ausschusses Änderung des im Abkommen in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b erwähnten Protokolls A landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Abgeschlossen in Genf am 21. November 2018 Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Juni 20201 Schweizerische Annahmeurkunde hinterlegt am 18. Mai 2021 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. August 2021
Der Gemischte Ausschuss, Gestützt auf die anlässlich des achten Treffens des Gemischten Ausschusses EFTA- Israel vom 23. November 2011 in Jerusalem geführten Gespräche sowie die darauf- folgenden Diskussionen zur Überarbeitung von Protokoll A zum Abkommen zwi- schen den EFTA-Staaten und Israel (nachfolgend als das «Abkommen» bezeichnet)2, Gestützt auf Artikel 6 von Protokoll A, wonach die Vertragsparteien die in Proto- koll A erfassten Erzeugnisse überprüfen und über allfällige Änderungen entscheiden, Gestützt auf Artikel 30 des Abkommens, wonach der Gemischte Ausschuss beschlies- sen kann, die Protokolle zum Abkommen zu ändern, beschliesst folgendes:
1. Der Wortlaut von Protokoll A zum Abkommen wird mit dem Wortlaut im An-
hang3 zu diesem Beschluss ersetzt.
2. Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Zeitpunkt in
Kraft, zu dem die Vertragsparteien ihre Ratifikations- oder Annahmeurkunden beim Depositar hinterlegt haben, der sie den Vertragsparteien notifiziert. 3. Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsas- soziation hinterlegt den Wortlaut dieses Beschlusses beim Depositar.
1 AS 2021 434 2 SR 0.632.314.491
3 Die Anhänge zum Abkommen werden in der AS nicht publiziert und sind nur in
englischer Originalsprache verfügbar. Sie können beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Vertrieb Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden und sind auf der Internetseite des EFTA-Sekretariats verfügbar: www.efta.int > Global Trade Relations > Free Trade Agreements > Israel.
2021-1689 AS 2021 436
Beschluss Nr. 1/2018 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel AS 2021 436
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