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AS 2021 613

Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB)

Änderung vom 1. Oktober 2021

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 19. April 20211 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Mai 20212, beschliesst:

I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 28. September 20123 über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes wird wie folgt geändert:

Art. 2a Ständige parlamentarische Delegation zur Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der OECD Die Bundesversammlung ist an Aktivitäten im Rahmen der Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durch eine ständige parlamen- tarische Delegation (PD-OECD) vertreten.

Art. 6 Abs. 1bis 1bis Die PD-OECD setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden zwei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt. Bei der Bestellung der Delegation wird auf eine Vertretung von Mitgliedern aus den verschiedenen Kommis- sionen geachtet.

2021-3215 AS 2021 613

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes. AS 2021 613 V der BVers

Art. 7 Abs. 2

2 Die Mitglieder der Delegationen nach den Artikeln 2 Buchstaben b–f, 2a und 4

können sich nur durch Ersatzmitglieder vertreten lassen.

Art. 8 Abs. 1bis und 4 erster Satz 1bis Die PD-OECD nimmt im Auftrag der Bundesversammlung an Aktivitäten im Rahmen der OECD teil, die sich an die Mitglieder der nationalen Parlamente richten, namentlich an Aktivitäten des «Réseau parlementaire mondial de l’OCDE».

4 Die Delegationen nach den Absätzen 1–2 koordinieren ihre Aktivitäten mit den

APK. ...

Art. 9 Abs. 2 erster Satz

2 Die ständigen Delegationen in den internationalen parlamentarischen Versamm-

lungen und die PD-OECD erstatten den Räten jährlich schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit. ...

II Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am 1. November 2021 in Kraft.

Ständerat, 1. Oktober 2021 Nationalrat, 1. Oktober 2021 Der Präsident: Alex Kuprecht Der Präsident: Andreas Aebi Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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