AS 2022 154
Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)
Änderung vom 14. Februar 2022
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:
I Die Verordnung des EJPD vom 8. Dezember 20171 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen wird wie folgt geändert:
Art. 18 Aufgehoben
II Die Anhänge 1 und 3 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
III Diese Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft.
14. Februar 2022 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter
1 SR 211.435.11
2022-0524 AS 2022 154
Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD
Anhang 1 (Art. 2)
Technische Anforderungen an Schnittstellen, über die dem UPReg Daten über Urkundspersonen aus anderen Systemen geliefert werden (Version 2)2
2 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.
Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.
Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD
Anhang 33 (Art. 10 Abs. 1)
Technische Anforderungen zur Vermittlung des Zugriffs auf das UPReg (Version 2)4
3 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.
Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.
4 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.
Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.
Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD