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AS 2022 319

AS 2022 319

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des WBF über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HasLV-WBF)

Änderung vom 18. Mai 2022

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verordnet:

I Die Verordnung des WBF vom 15. November 20161 über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel wird wie folgt geändert:

Art. 2 Aufgehoben

Art. 2a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. Mai 2022. Bio-Weisszucker aus Zuckerrüben für die Verwendung in nach der Bio-Verordnung vom 22. September 19972 produzierten Produkten darf bis zum 31. Dezember 2024 von der Berechnung des für die Herkunftsangabe massgeblichen Mindestanteils aus- geschlossen werden.

II

1 Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

2 Anhang 2 wird aufgehoben.

Anhang 1 (Art. 1)

Temporär nicht verfügbare Naturprodukte

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Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel. AS 2022 319 V des WBF

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