Kapitäninnen und Kapitäne der Binnenschifffahrt mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus:
a. Sie planen die Reiserouten und steuern Fahrzeuge der Güter- und Personenschifffahrt einschliesslich Fähren.
b. Sie übernehmen die Verantwortung für den Transport von Personen und Gütern und treffen Massnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Förderung der Wirtschaftlichkeit, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.
c. Sie sorgen für die fachgerechte Nutzung und Kontrolle der Fahrzeugausrüstung, planen und überwachen das Be- und Entladen der Fahrzeuge und sorgen für die Instandhaltung der Fahrzeuge einschliesslich der Ausrüstung, der technischen Anlagen und der Motoren.
d. Sie überwachen die Schiffsbetriebstechnik und die Betriebsabläufe und fördern den Zusammenhalt der Mannschaft. Sie kommunizieren empfängergerecht und setzen die Informations- und Kommunikationstechnologien angemessen ein.
e. Sie halten die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften ein und ergreifen Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der an Bord befindlichen Personen.
f. In Notfallsituationen leiten sie Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ein.