AS 2022 720
Mitteilung betreffend die Gegenstandslosigkeit eines Bundesbeschlusses
Präambel
Die Schweiz ist am 31. Oktober 2022 aus dem Internationalen konsultativen Baumwollkomitee ausgetreten.
Der Bundesbeschluss vom 26. April 19511 über den Beitritt der Schweiz zum Internationalen konsultativen Baumwollkomitee wird somit an diesem Datum gegenstandslos.
30. November 2022 | Bundeskanzlei |
Mitteilung betreffend die Gegenstandslosigkeit eines Bundesbeschlusses