AS 2022 822
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse vom 25. November 20151 wird wie folgt geändert:
Art. 23 Abs. 7
7 Das UVEK vereinbart mit der Kontrollstelle den Umfang der Marktüberwachungstätigkeit.
Art. 26a Finanzierung
Die Kosten des Vollzugs der Marktüberwachung durch die Kontrollstelle werden vom UVEK abgegolten, soweit sie nicht durch Gebühren gedeckt sind, die gestützt auf diese Verordnung erhoben werden.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
23. November 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |