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AS 2022 822

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse vom 25. November 20151 wird wie folgt geändert:

Art. 23 Abs. 7

7 Das UVEK vereinbart mit der Kontrollstelle den Umfang der Marktüberwachungs­tätigkeit.

Art. 26a Finanzierung

Die Kosten des Vollzugs der Marktüberwachung durch die Kontrollstelle werden vom UVEK abgegolten, soweit sie nicht durch Gebühren gedeckt sind, die gestützt auf diese Verordnung erhoben werden.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

23. November 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr