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AS 2023 133

Verordnung über die militärischen Informationssysteme (MIV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 16. Dezember 20091 über die militärischen Informationssysteme wird wie folgt geändert:

Titel

Verordnung
über militärische und andere Informationssysteme im VBS

(MIV)

Ingress

gestützt auf Artikel 186 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20082 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG),
auf die Artikel 100 Absatz 4 Buchstaben b und c sowie 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19953 (MG),
auf das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 20. Dezember 20194 (BZG)
und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG),

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass, ausser in Artikel 1 und in Anhang 35f, wird «Personendaten» ersetzt durch «Daten».

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten natürlicher und juristischer Personen (Daten) in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) durch:

  • a. Behörden des Bundes und der Kantone;

  • b. Kommandantinnen, Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos) sowie Kommandantinnen und Kommandanten des Zivilschutzes;

  • c. weitere Angehörige der Armee und des Zivilschutzes;

  • d. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militär- und Zivilschutzwesen oder für das VBS erfüllen.

Art. 2 Grundsätze der Datenbearbeitung und Verbund der Informationssysteme

1 Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für:

  • a. die Bearbeitung von Daten nach dieser Verordnung;

  • b. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.

2 Die im Zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 der Verordnung vom 19. Oktober 20166 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) enthaltenen Daten können für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach dem MIG oder dieser Verordnung aus dem Zentralen Identitätsspeicher beschafft werden.

3 Zum Verbund der Informationssysteme nach Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.

Art. 2a Verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)

Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist die im Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan.

Art. 2abis Datenbearbeitung durch Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a und e MIG)

Die für den Datenschutz jeweils verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes schliesst mit einer Auftragsbearbeiterin oder einem Auftragsbearbeiter, die oder der keine Verwaltungseinheit des Bundes ist, vor der Übertragung der Datenbearbeitung eine schriftliche Vereinbarung ab, in der mindestens die zu übertragenden Datenbearbeitungstätigkeiten bestimmt werden und sich die Auftragsbearbeiterin oder der Auftragsbearbeiter dazu verpflichtet:

  • a. die Daten nur so zu bearbeiten, wie dies die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes selbst tun dürfte;

  • b. die datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere des MIG und dieser Verordnung einzuhalten;

  • c. die Daten ausschliesslich in der Schweiz zu bearbeiten, falls die Voraussetzungen des schweizerischen Rechts für eine Datenbekanntgabe ins Ausland nicht erfüllt sind;

  • d. die Daten nur dann an Dritte, die nicht Mitarbeitende der Auftragsbearbeiterin oder des Auftragsbearbeiters sind, bekanntzugeben, wenn die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes:

    1. dem vorgängig schriftlich zugestimmt hat, und

    2. mit der oder dem Dritten ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mindestinhalt gemäss diesem Artikel abgeschlossen hat;

  • e. die Daten mit den geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen vor dem Zugriff durch Unberechtigte und vor zweckwidriger Bearbeitung zu schützen und die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes über die getroffenen Massnahmen zu orientieren;

  • f. eine Verletzung der Datensicherheit der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes so rasch als möglich mitzuteilen;

  • g. eine Verletzung ihrer oder seiner Pflichten gemäss diesem Artikel der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes so rasch als möglich mitzuteilen;

  • h. die zur Gewährleistung der Daten- und Informationssicherheit, zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften oder in Bezug auf die Datenbearbeitungstätigkeit abgegebenen Weisungen der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes unverzüglich umzusetzen;

  • i. der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes jederzeit Einsicht in sämtliche im Auftrag bearbeiteten Daten zu gewähren und ihr auf Verlangen die Daten in der verlangten Form zu übermitteln;

  • j. ein Verzeichnis der eigenen Bearbeitungstätigkeiten zu führen und ein Bearbeitungsreglement zu erstellen;

  • k. die eigenen Datenbearbeitungen gemäss Artikel 2c zu protokollieren;

  • l. sich und ihre oder seine datenbearbeitenden Mitarbeitenden einer Sicherheitsprüfung bei den hierfür zuständigen Bundesorganen zu unterziehen, wenn die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes dies verlangt;

  • m. eine Datenbearbeitung zu unterlassen, sofern die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes dagegen Sicherheitsbedenken vorbringt oder dies aus anderen Gründen verlangt;

  • n. ihre oder seine datenbearbeitenden Mitarbeitenden der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes auf Verlangen mit Namen und Kontaktangaben mitzuteilen;

  • o. die Daten nach Beendigung des Auftrags an die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes herauszugeben und anschliessend zu vernichten sowie die erfolgte Vernichtung der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes gegenüber schriftlich zu bestätigen;

  • p. eine von der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes festzusetzende und in der Vereinbarung betragsmässig zu nennende Konventionalstrafe zu bezahlen, wenn die Auftragsbearbeiterin oder der Auftragsbearbeiter die vertraglichen Verpflichtungen oder datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht einhält.

Art. 2b Sachüberschrift sowie Bst. a und b

Technische Zusammenführung der Informationssysteme

(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG)

Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

  • a. Aufgehoben

  • b. Aufgehoben

Art. 2c und 2d einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Kapitels

Art. 2c Protokollierung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. e MIG)

1 Die für den Datenschutz verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes und die von ihr eingesetzten Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter protokollieren bei der automatisierten Bearbeitung von Daten in einem Informationssystem nach dem MIG oder dieser Verordnung:

  • a. die folgenden Arten der Bearbeitung:

    1. das Speichern,

    2. das Verändern,

    3. das Lesen, sofern die Daten nicht allgemein öffentlich zugänglich sind,

    4. das Bekanntgeben, sofern die Daten nicht allgemein öffentlich zugänglich sind,

    5. das Löschen,

    6. das Vernichten;

  • b. die von der Bearbeitung betroffenen Daten, jedoch nicht deren Inhalt;

  • c. die Identität der bearbeitenden Person;

  • d. die Identität der Empfängerin oder des Empfängers bekanntgegebener Daten;

  • e. den Zeitpunkt der Bearbeitung.

2 Die für die Protokollierung der Identitäten nach Absatz 1 Buchstaben c und d erforderlichen Daten werden beschafft:

  • a. bei der betreffenden Person oder bei den von ihr bezeichneten Referenzpersonen;

  • b. bei den vorgesetzten Stellen und Personen der betreffenden Person;

  • c. aus den im MIG oder in dieser Verordnung geregelten Informationssystemen oder aus weiteren Informationssystemen, die vom VBS oder von den ihm untergeordneten Verwaltungseinheiten betrieben werden;

  • d. bei den Stellen und Personen, für welche die zu protokollierende Bearbeitung erfolgt, oder aus den von diesen betriebenen Informationssystemen.

3 Lässt sich die Identität einer Person nach Absatz 1 Buchstabe c oder d nicht feststellen und protokollieren, so ist mit technischen und organisatorischen Massnahmen sicherzustellen, dass diese Person die Daten nicht bearbeiten kann.

4 Die Protokolle dürfen ausschliesslich den Organen und Personen zugänglich gemacht werden, denen die Überprüfung der Anwendung der Datenschutzvorschriften oder die Wahrung oder Wiederherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten obliegen. Sie dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden.

5 Sie werden getrennt vom jeweiligen Informationssystem aufbewahrt.

6 Sie werden während einem Jahr aufbewahrt.

Art. 2d Kontrolle, Gewährung und Verweigerung des Zugangs

(Art. 2a und 186 Abs. 1 Bst. b, c und e MIG)

1 In den nach dem MIG oder dieser Verordnung betriebenen Informationssystemen und Hilfsdatensammlungen kann die jeweils zuständige Verwaltungseinheit zwecks Kontrolle, Gewährung oder Verweigerung des Zugangs zum Informationssystem oder zur Hilfsdatensammlung die folgenden Daten der Benutzerinnen und Benutzer des Informationssystems oder der Hilfsdatensammlung bearbeiten:

  • a. ihre technischen Identitäten, Zugangsdaten und -berechtigungen;

  • b. ihre biometrischen Templates und bei der biometrischen Erkennung erfassten biometrischen Daten, sofern im Informationssystem oder in der Hilfsdatensammlung besonders schützenswerte Daten oder als GEHEIM oder VERTRAULICH klassifizierte Informationen bearbeitet werden.

2 Diese Daten einer Benutzerin oder eines Benutzers sind wie folgt zu vernichten, sofern das MIG oder diese Verordnung für die Aufbewahrung der Daten im jeweiligen Informationssystem keine andere Aufbewahrungsdauer vorsehen:

  • a. die bei der biometrischen Erkennung erfassten biometrischen Daten: spätestens ein Jahr nach ihrer Erfassung;

  • b. alle übrigen Daten: spätestens ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der Benutzerin oder des Benutzers.

Art. 4 Abs. 2 und 3

2 Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.10 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.

3 Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation der für sie zuständigen Kommandantin oder dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Art. 5 Abs. 1 sowie 3 Einleitungssatz und Bst. a

1 Die Gruppe Verteidigung, die Kreiskommandantinnen und Kreiskommandanten sowie die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.

3 Die für die Einwohnerregister oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden der zuständigen Kreiskommandantin oder dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden der Gruppe Verteidigung bezüglich der Stellungspflichtigen nach den Artikeln 11 und 27 MG:

  • a. am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben, mit Namen, Vornamen, Wohnadresse, Geburtsdatum, Heimatort und AHV-Nummer;

1a. Abschnitt (Art. 5a) einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts

1a. Abschnitt: Informationssystem Dienstmanager

Art. 5a

(Art. 17c MIG)

Die im Informationssystem Dienstmanager (DIM) enthaltenen Daten sind im Anhang 1b aufgeführt.

Art. 7 Einleitungssatz und Bst. c–g

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das MEDISA bei:

  • c. den Militärärztinnen und Militärärzten der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  • d. den Truppenärztinnen und Truppenärzten aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  • e. den angestellten Ärztinnen und Ärzten, Waffenplatz‑Ärztinnen und -Ärzten sowie Waffenplatz-Spezialärztinnen und -ärzten aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen;

  • f. den zivilen Ärztinnen und Ärzten, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;

  • g. dem Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) und den von ihm beigezogenen Vertrauensärztinnen und -ärzten;

Art. 8 und 10

Aufgehoben

Art. 11 Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte

(Art. 50 MIG)

Die im Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte (ISEP KSK) enthaltenen Daten sind im Anhang 6 aufgeführt.

Art. 12 Informationssystem für die soziale Beratung

(Art. 56 MIG)

Die im Informationssystem für die soziale Beratung (ISB) enthaltenen Daten sind im Anhang 7 aufgeführt.

2. Kapitel 5. Abschnitt (Art. 20–24)

Aufgehoben

Art. 33 Abs. 1

1 Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des IPont auf Anfrage den für das Pontonierwesen zuständigen Kommandos, den Pontonier- und Wasserfahrvereinen, den Pontonieroffizierinnen und Pontonieroffizieren, den Pontonierinstruktorinnen und Pontonierinstruktoren sowie den Rekrutierungszentren bekannt.

Art. 37 Sachüberschrift und Abs. 2

Informationssystem Administration für Dienstleistungen

(Art. 86 MIG)

2 Aufgehoben

3. Kapitel 3. Abschnitt (Art. 48–52)

Aufgehoben

Art. 52a Abs. 2 und 2bis

2 Die Daten des PEGASUS nach Anhang 23a Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 16 und 26 werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des PEGASUS bearbeitet.

2bis Die Daten des PEGASUS können zwecks Abgleich mit dem Zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV7 und den gestützt auf die IAMV betriebenen Identitätsverwaltungs-Systemen (IAM-Systemen) und Verzeichnisdiensten ausgetauscht werden, soweit sie dort bearbeitet werden dürfen. Das PEGASUS kann hierzu in den Verbund der IAM-Systeme nach Artikel 20 IAMV eingebunden werden.

Art. 52c Bst. a und c

Die Daten des PEGASUS werden beschafft:

  • a. aus dem Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung (DDSV);

  • c. aus den nach der IAMV8 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

Art. 52d Abs. 1 Bst. c, d, f und g sowie 2

1 Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PEGASUS zugänglich:

  • c. Aufgehoben

  • d. Betrifft nur den französischen Text.

  • f. den nach der IAMV9 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

  • g. dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

2 Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des PEGASUS berechtigten externen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.

3b. Abschnitt (Art. 52f–52j) einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Abschnitts

3b. Abschnitt: Informationssystem Militärische Kommunikation

Art. 52f Zweck und verantwortliches Organ

1 Das Informationssystem Militärische Kommunikation (MilKo) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung sowie der Bekanntgabe von deren Daten über die Infrastruktur dieser Kommunikationssysteme.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das MilKo.

Art. 52g Daten

Die im MilKo enthaltenen Daten der Benutzerinnen und Benutzer von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung sind im Anhang 23b aufgeführt.

Art. 52h Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das MilKo:

  • a. bei der betreffenden Person;

  • b. bei den zuständigen Stellen und Personen der Armee und der Militärverwaltung;

  • c. aus den folgenden Informationssystemen:

    1. PISA,

    2. IPV,

    3. PEGASUS,

    4. DDSV,

    5. PSN;

  • d. aus den nach der IAMV10 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

  • e. aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

Art. 52i Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die folgenden Daten des MilKo durch Abrufverfahren zugänglich:

  • a. den Benutzerinnen und Benutzern von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung: die Daten nach Anhang 23b Ziffern 1–8, 12 und 16–26;

  • b. den für die Kommunikationssysteme zuständigen Stellen und Personen der Armee und der Militärverwaltung: sämtliche Daten.

Art. 52j Datenaufbewahrung

Die Daten des MilKo werden nach der Deregistrierung einer Benutzerin oder eines Benutzers eines Kommunikationssystems längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

3. Kapitel 4. Abschnitt (Art. 53–57)

Aufgehoben

Art. 57a Abs. 1

1 Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.

Art. 57c Einleitungssatz und Bst. b

Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS beschaffen die Daten für das MDS:

  • b. bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

Art. 57d Bst. b

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  • b. den für die Messung und Kontrolle zuständigen Angehörigen der Armee sowie den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBS für ihren jeweiligen Bereich.

Art. 61 Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee

(Art. 140 MIG)

Die im Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee (FA-SVSAA) enthaltenen Daten sind im Anhang 28 aufgeführt.

Art. 61a Sachüberschrift

Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

(Art. 143c MIG)

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts

Art. 61b Informationssystem Führungsausbildung

(Art. 143i MIG)

Die im Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) enthaltenen Daten sind im Anhang 29 aufgeführt.

4. Kapitel 2. Abschnitt (Art. 62–66)

Aufgehoben

Art. 67 Abs. 2 Bst. a

2 Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD bekannt gegeben:

  • a. Aufgehoben

Art. 68 Abs. 2

2 Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen der oder dem Geheimschutzbeauftragten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Art. 70bis Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei

(Art. 167c MIG, Art. 100 Abs. 3 Bst. a MG)

1 Die im Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei (JORASYS) enthaltenen Daten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

2 Das JORASYS enthält auch die gestützt auf Artikel 100 Absatz 3 Buchstabe a MG bearbeiteten Daten.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts

Art. 70ter Informationssystem Präventiver Schutz der Armee

(Art. 167i MIG, Art. 100 Abs. 3 Bst. a MG)

Die im Informationssystem Präventiver Schutz der Armee (IPSA) enthaltenen Daten sind in Anhang 33ter aufgeführt.

Gliederungstitel vor Art. 70a

2. Abschnitt: Elektronisches Aufgebotssystem

Art. 70a Zweck und verantwortliches Organ

1 Das elektronische Aufgebotssystem (E-Aufgebot) dient dem Aufgebot der Angehörigen der Armee sowie der Mitglieder von Krisenstäben.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das E-Aufgebot.

Art. 70b Daten

Die im E-Aufgebot enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c Datenbeschaffung

Die für das E-Aufgebot verantwortlichen Stellen und Personen beschaffen die Daten:

  • a. der Angehörigen der Armee: aus dem PISA;

  • b. der Mitglieder von Krisenstäben: bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBS.

Art. 70d Einleitungssatz und Bst. b

Folgende Daten des E-Aufgebots werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:

  • b. die für das elektronische Aufgebot notwendigen Telefonnummern und E‑Mail-Adressen: den mit dem elektronischen Aufgebot beauftragten Dritten.

Art. 70e Datenaufbewahrung

Die im E-Aufgebot erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:

  • a. zur Entlassung der Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht;

  • b. zum Ausscheiden der Mitglieder von Krisenstäben aus dem jeweiligen Krisenstab.

5. Kapitel 4. Abschnitt (Art. 70l–70p)

Aufgehoben

Art. 70s Bst. d

Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:

  • d. aus dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

Art. 70t Datenbekanntgabe

Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzerinnen- und Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  • a. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;

  • b. den für die Administration der Benutzerinnen und Benutzer der MIL PLATTFORM, für die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie für die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Art. 71 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAMIS)

(Art. 170 MIG)

Die im SCHAMIS enthaltenen Daten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72 Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung (DDSV)

(Art. 176 MIG)

Die im DDSV enthaltenen Daten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Art. 72ter Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst

(Art. 179i MIG)

Die im Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst (SaD) enthaltenen Daten sind in Anhang 35ter aufgeführt.

Einfügen vor dem aufgehobenen Gliederungstitel des 2. Abschnitts

Art. 72quater Informationssystem Master Data Management

(Art. 179o MIG)

Die im Informationssystem Master Data Management (MDM) enthaltenen Daten sind in Anhang 35quater aufgeführt.

6. Kapitel 4a. Abschnitt (Art. 72gsepties–72gundecies) und 6. Abschnitt (Art. 72i–72iquinquies)

Aufgehoben

Art. 72jquater Bst. a und b

Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung beschaffen die Daten für das PSB:

  • a. bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Verwaltungseinheiten;

  • b. bei den direkten Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

Art. 72jquinquies Datenbekanntgabe

1 Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung machen die Daten des PSB folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  • a. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Verwaltungseinheiten für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  • b. den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Bereich;

  • c. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeitet werden;

  • d. bei Übertritten des Personals innerhalb des VBS den neu zuständigen Personalfachstellen und Vorgesetzten nach den Buchstaben b und c.

2 Sie geben die Daten des PSB bekannt:

  • a. dem IPDM;

  • b. dem IAM-System nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c IAMV11.

Art. 72jsexies Datenaufbewahrung

Die Personaldaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verwaltungseinheit ausserhalb der Gruppe Verteidigung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

8. Abschnitt (Art. 72k–72kquinquies) einfügen vor dem Gliederungstitel des 7. Kapitels

8. Abschnitt: Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung

Art. 72k Zweck und verantwortliches Organ

1 Das Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung (FPU) dient bei Flügen der Luftwaffe:

  • a. der Planung sowie der Vor- und Nachbereitung der Flüge;

  • b. der Unterstützung des Flugpersonals und Dritter bei der:

    1. Durchführung der Flüge,

    2. Erbringung von Leistungen zugunsten der Flüge und der mitfliegenden oder an ihnen mitwirkenden Personen;

  • c. der Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs und der Flugsicherheit;

  • d. der Protokollierung der Flüge;

  • e. der Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen.

2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das FPU.

Art. 72kbis Daten

Die im FPU enthaltenen Daten von militärischen und zivilen Pilotinnen und Piloten, weiteren Flugpersonal-Mitgliedern, Flugpassagieren, Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärern sowie Dritten, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten der mitfliegenden oder am Flug mitwirkenden Personen Leistungen erbringen, sind in Anhang 35g aufgeführt.

Art. 72kter Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das FPU:

  • a. bei der betreffenden Person oder deren gesetzlicher Vertretung;

  • b. bei den von der betreffenden Person genannten Referenzpersonen;

  • c. bei den militärischen und zivilen Stellen sowie den verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Personen, die:

    1. für die Planung, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Flüge der Luftwaffe zuständig sind,

    2. Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs oder der Flugsicherheit wahrnehmen, oder

    3. für die Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen zuständig sind;

  • d. aus dem FIS LW;

  • e. aus dem HARAM;

  • f. aus den für die Flugplanung, die Flugunterstützung, den Flugverkehr und die Flugsicherheit eingesetzten Datenbanken, Informationssystemen und elektronischen Plattformen Dritter.

Art. 72kquater Datenbekanntgabe

1 Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des FPU den folgenden Stellen und Personen zugänglich, soweit sie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen:

  • a. den militärischen und zivilen Pilotinnen und Piloten sowie den weiteren Flugpersonal-Mitgliedern, die einen Flug der Luftwaffe durchführen;

  • b. den Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärern, die auf einem Flug der Luftwaffe mitfliegen;

  • c. den weiteren militärischen und zivilen Stellen sowie den verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Personen, die:

    1. für die Planung, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Flüge der Luftwaffe zuständig sind,

    2. für Flüge der Luftwaffe Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs oder der Flugsicherheit wahrnehmen,

    3. sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Flug der Luftwaffe oder zugunsten der mitfliegenden oder an einem Flug der Luftwaffe mitwirkenden Personen erbringen, oder

    4. für die Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen zuständig sind;

  • d. Dritten, die Datenbanken, Informationssysteme und elektronische Plattformen betreiben, die für die Flugplanung, die Flugunterstützung, den Flugverkehr und die Flugsicherheit eingesetzt werden.

2 Sie teilt den Departementen und der Bundeskanzlei je zu den Flügen, die für diese gestützt auf die Verordnung vom 24. Juni 200912 über den Lufttransportdienst des Bundes durchgeführt wurden, jährlich aus dem FPU mit:

  • a. das Datum und den Ort der Landung;

  • b. den eingesetzten Flugzeugtyp;

  • c. die Vor- und Nachnamen der Flugpassagiere, die nicht dem Flugpersonal angehören.

Art. 72kquinquies Datenaufbewahrung

1 Die nicht flugbezogenen Daten des FPU von Personen im Flugdienst und von militärdienstpflichtigen Personen werden bis fünf Jahre nach deren Entlassung aus dem Flugdienst oder der Militärdienstpflicht aufbewahrt.

2 Die Daten von Personen im Flugdienst und von militärdienstpflichtigen Personen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen werden bis zehn Jahre nach der Entlassung aus dem Flugdienst oder der Militärdienstpflicht aufbewahrt.

3 Die übrigen Daten des FPU werden nach der Durchführung eines Fluges während zwei Jahren aufbewahrt.

Art. 77a

Aufgehoben

Art. 77b Übergangsbestimmung zur Änderung vom 3. März 2023

Bis zum 31. August 2026 muss die Protokollierung nach Artikel 2c nur erfolgen, wenn dies technisch möglich ist. Danach muss sie bei bestehenden Informationssystemen erst erfolgen, wenn deren Lebenszyklus endet.

II

Mit Inkrafttreten der Datenschutzverordnung vom 31. August 202213 lauten die nachfolgenden Bestimmungen der MIV wie folgt:

Art. 2b Bst. b

Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

  • b. Aufgehoben

Art. 2d Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b

1 In den nach dem MIG oder dieser Verordnung betriebenen Informationssystemen und Hilfsdatenbanken kann die jeweils zuständige Verwaltungseinheit zwecks Kontrolle, Gewährung oder Verweigerung des Zugangs zum Informationssystem oder zur Hilfsdatenbank die folgenden Daten der Benutzerinnen und Benutzer des Informationssystems oder der Hilfsdatenbank bearbeiten:

  • b. ihre biometrischen Templates und bei der biometrischen Erkennung erfassten biometrischen Daten, sofern im Informationssystem oder in der Hilfsdatenbank besonders schützenswerte Daten oder als GEHEIM oder VERTRAULICH klassifizierte Informationen bearbeitet werden.

III

1 Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 1b, 23b, 33ter, 35quater und 35g gemäss Beilage.

2 Die Anhänge 1, 1a, 20, 28 und 33bis erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

3 Die Anhänge 2, 5a, 6, 7, 9, 10, 12, 13, 14, 17, 23a, 26, 28a, 29, 30–33, 33a, 33d, 34–35ter und 35f werden gemäss Beilage geändert.

4 Die Anhänge 3, 5, 11, 23, 24, 33c, 35cbis und 35e werden aufgehoben.

IV

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

V

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. April 2023 in Kraft.

2 Die Artikel 2c und 77b sowie die Ziffer II treten am 1. September 2023 in Kraft.

3. März 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

(Art. 2a)

Für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

Informationssystem

Bestimmungen MIG/MIV

Für den Datenschutz verantwortliches Organ

PISA

Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes

Art. 12–17 MIG,
Art. 3–5 MIV,
Anhang 1a MIV

Kommando
Ausbildung
(Kdo Ausb)

DIM

Informationssystem Dienstmanager

Art. 17a–17f MIG,
Art. 5a MIV,
Anhang 1b MIV

Armeestab (A Stab)

MEDISA

Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 24–29 MIG,
Art. 6–7 MIV,
Anhang 2 MIV

Logistikbasis der Armee (LBA)

ISPE

Informationssysteme Patientenerfassung

Art. 30–35 MIG,
Art. 9 MIV,
Anhang 4 MIV

LBA

MEDIS LW

Informationssystem Flugmedizin

Art. 42–47 MIG,
Art. 10a MIV,
Anhang 5a MIV

Kommando Operationen (Kdo Op), Fliegerärztliches Institut

ISEP KSK

Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte

Art. 48–53 MIG,
Art. 11 MIV,
Anhang 6 MIV

Kdo Op

ISB

Informationssystem für die soziale Beratung

Art. 54–59 MIG,
Art. 12 MIV,
Anhang 7 MIV

Kdo Ausb

IPV

Informationssystem Personal Verteidigung

Art. 60–65 MIG,
Art. 13 MIV,
Anhang 8 MIV

A Stab

PERAUS

Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

Art. 66–71 MIG,
Art. 14 MIV,
Anhang 9 MIV

Kdo Op

IES-KSD

Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst

Art. 72–77 MIG,
Art. 35 MIV,
Anhang 14 MIV

LBA

OpenIBV

Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15–19 MIV,
Anhang 10 MIV

A Stab

IVE

Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25–29 MIV,
Anhang 12 MIV

A Stab

IPont

Informationssystem Pontoniere

Art. 30–34 MIV,
Anhang 13 MIV

Kdo Ausb

HYDRA

Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a–34f MIV,
Anhang 13a MIV

Kdo Op

MIL Office

Informationssystem Administration für Dienstleistungen

Art. 84–89 MIG,
Art. 37 MIV,
Anhang 16 MIV

Kdo Ausb

FIS HE

Führungsinformationssystem Heer

Art. 102–107 MIG,
Art. 40 MIV,
Anhang 19 MIV

Kdo Op

FIS LW

Führungsinformationssystem Luftwaffe

Art. 108–113 MIG,
Art. 41 MIV,
Anhang 20 MIV

Kdo Op

IMESS

Führungsinformationssystem Soldat

Art. 114–119 MIG,
Art. 42 MIV,
Anhang 21 MIV

Kdo Op

PEGASUS

Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System

Art. 52a–52e MIV,
Anhang 23a MIV

A Stab

MilKo

Informationssystem Militärische Kommunikation

Art. 52f–52j MIV,
Anhang 23b MIV

Kdo Op

MDS

Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a–57e MIV,
Anhang 24a MIV

Kdo Ausb

Geolokalisierungssysteme

Art. 57f MIV

A Stab, Kdo Op, Kdo Ausb, LBA und FUB je für die von ihnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Geolokalisierungssysteme

Informationssysteme von Simulatoren

Art. 120–125 MIG,
Art. 58 MIV,
Anhang 25 MIV

Kdo Ausb

LMS VBS

Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

Art. 126–131 MIG,
Art. 59 MIV,
Anhang 26 MIV

Kdo Ausb

ISGMP

Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

Art. 132–137 MIG,
Art. 60 MIV,
Anhang 27 MIV

LBA

FA-SVSAA

Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee

Art. 138–143 MIG,
Art. 61 MIV,
Anhang 28 MIV

LBA

SPHAIR-Expert

Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Art. 143a–143f MIG,
Art. 61a MIV,
Anhang 28a MIV

Kdo Op

ISFA

Informationssystem Führungsausbildung

Art. 143g–143l MIG,
Art. 61b MIV,
Anhang 29 MIV

Kdo Ausb

ZUKO

Informationssystem Zutrittskontrolle

Art. 162–167 MIG,
Art. 70 MIV,
Anhang 33 MIV

A Stab

JORASYS

Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei

Art. 167a–167f MIG,
Art. 70bis MIV,
Anhang 33bis MIV

Kdo Op

IPSA

Informationssystem Präventiver Schutz der Armee

Art. 167g–167l MIG,
Art. 70ter MIV,
Anhang 33ter MIV

Kdo Op

E-Aufgebot

Elektronisches Aufgebotssystem

Art. 70a–70e MIV,
Anhang 33a MIV

Kdo Op

HARAM

Elektronisches Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management»

Art. 70f–70k MIV,
Anhang 33b MIV

Kdo Op

MIL PLATTFORM

Informationssystem «Militärische Plattform»

Art. 70q–70u MIV,
Anhang 33d MIV

Kdo Op

DDSV

Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung

Art. 174–179 MIG,
Art. 72 MIV,
Anhang 35 MIV

LBA

PSN

Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung

Art. 179a–179f MIG,
Art. 72bis MIV,
Anhang 35bis MIV

A Stab

SaD

Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst

Art. 179g–179l MIG,
Art. 72ter MIV,
Anhang 35ter MIV

Kdo Ausb

FPU

Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung

Art. 72k–72kquinquies MIV,
Anhang 35g MIV

Kdo Op

(Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)

Daten des PISA

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

1.1 Personalien
  • 1.1.1 AHV-Nummer

  • 1.1.2 Name(n)

  • 1.1.3 Vorname(n)

  • 1.1.4 Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)

  • 1.1.5 Geschlecht

  • 1.1.6 Ausgeübter Beruf

  • 1.1.7 Wohnadresse

  • 1.1.8 Wohngemeinde

  • 1.1.9 Heimatgemeinde(n)

  • 1.1.10 Heimatkanton(e)

  • 1.1.11 Muttersprache

  • 1.1.12 Datum der Änderungen der Personalien

  • 1.1.13 Einbürgerung nach dem 20. Altersjahr mit Datum

  • 1.1.14 Passfoto

  • 1.1.15 Telefon- und Telefaxnummern

  • 1.1.16 E-Mail-Adresse

  • 1.1.17 Postzustelladresse

  • 1.1.18 Elektronische Identität (E-ID)

  • 1.1.19 Status als Auslandschweizer

1.2 Kontrolldaten
  • 1.2.1 Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  • 1.2.2 Nachforschung über den Aufenthalt

  • 1.2.3 Frühere Wohngemeinde(n)

  • 1.2.4 Auslandurlaub

  • 1.2.5 Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt

  • 1.2.6 Status als Grenzgängerin oder Grenzgänger

  • 1.2.7 Vermisstenerklärung

1.3 Rekrutierungsspezifische Daten
  • 1.3.1 Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung

  • 1.3.2 Information über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 1.3.3 Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  • 1.3.4 Organisationsdaten wie:

    • a. Rekrutierungs- und Betriebszyklen

    • b. Merkmale zum automatischen Gruppieren

    • c. Gruppen- und Laufnummern

  • 1.3.5 Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum)

  • 1.3.6 Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis

  • 1.3.7 Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit

  • 1.3.8 Dauer der Rekrutierung/der Abklärung

  • 1.3.9 Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  • 1.3.10 Status der Probandinnen und Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung erstellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/versandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/administrativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen)

  • 1.3.11 Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen und Codes der Kontrolle Dienstpflicht

  • 1.3.12 Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten

  • 1.3.13 Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton

1.4 Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten
  • 1.4.1 Gesundheitszustand:

    • a. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body-Mass-Index {BMI}, Bauchumfang])

    • b. Elektrokardiogramm (EKG), Blutdruckmessungen

    • c. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten

    • d. Hörvermögen

    • e. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen

    • f. Intelligenztest

    • g. Textverständnistest

    • h. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Ressourcen und Belastungen

    • i. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie)

    • j. freiwillige Impfungen

  • 1.4.2 Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten

  • 1.4.3 Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen

  • 1.4.4 Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit

  • 1.4.5 Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe

  • 1.4.6 Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:

    • a. Marschieren, Tragen, Heben

    • b. Knie-/Fussbeschwerden

    • c. Atemwegproblemen

    • d. Hautproblemen/Allergien

    • e. Platzangst

    • f. Schiesstauglichkeit

    • g. Führen von militärischen Motorfahrzeugen

  • 1.4.7 Medizinische Tauglichkeit

  • 1.4.8 Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 1.4.1–1.4.6 dieses Anhangs ergibt

  • 1.4.9 Resultate der Eignungsprüfung für Fahrerinnen und Fahrer

  • 1.4.10 Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:

    • a. Führungsmotivation

    • b. kognitive Leistungsfähigkeit

    • c. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten

    • d. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit

    • e. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität

    • f. Bewertung der Präsentationsübung

  • 1.4.11 Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“)

  • 1.4.12 Aktuelles, tägliches Sportverhalten und in der Zukunft beabsichtigtes Sportverhalten

  • 1.4.13 Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal)

  • 1.4.14 Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung)

  • 1.4.15 Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

    • a. berufliche und schulische Ausbildung

    • b. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse)

    • c. Sprachkenntnisse

    • d. Brillenträgerin oder Brillenträger, Kontaktlinsenträgerin oder Kontaktlinsenträger

    • e. Linkshänderin oder Linkshänder, Linkszielerin oder Linkszieler

    • f. Führerausweis, Fahrerwunsch

    • g. Zuteilungswünsche

    • h. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdienerin oder Durchdiener oder an waffenlosem Dienst

    • i. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule

1.5 Zuteilungsdaten
  • 1.5.1 Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

    • a. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung

    • b. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht

    • c. vorgesehene spezielle Verwendungen

  • 1.5.2 Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen, bestehend aus:

    • a. Funktion

    • b. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses

1.6 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung
  • 1.6.1 Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum

  • 1.6.2 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 1.6.3 Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen

  • 1.6.4 Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone

  • 1.6.5 Zugseinteilung in der Formation

  • 1.6.6 Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung

  • 1.6.7 Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren

  • 1.6.8 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 1.6.9 Funktion mit Datum der Übernahme

  • 1.6.10 Neueinteilung und Versetzung, mit Datum

  • 1.6.11 Auslandkommandierungen

  • 1.6.12 Besondere militärische Ausbildung, einschliesslich absolvierter Ausbildungen und erlangter Berechtigungen für die Bedienung von militärischen Systemen

  • 1.6.13 Ausbildungslehrgänge für Berufsoffizierinnen und Berufsoffiziere sowie Berufsunteroffizierinnen und Berufsunteroffiziere

  • 1.6.14 Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände

  • 1.6.15 Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum

  • 1.6.16 Abgabe, Hinterlegung, Rücknahme, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe sowie Übernahme ins Eigentum

  • 1.6.17 Abgabe, Rücknahme, Abnahme und Entzug der Leihwaffe

  • 1.6.18 die mit Abgabe, Hinterlegung, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe oder Leihwaffe zusammenhängenden Abklärungen und Umstände

  • 1.6.19 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG14

  • 1.6.20 Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung

  • 1.6.21 Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung

  • 1.6.22 Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z

  • 1.6.23 Eignungsprüfung und Personensicherheitsprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung

  • 1.6.24 Integritätsprüfung mit Empfehlung (erfüllt/nicht erfüllt) und Datum der Prüfung von Angehörigen der Armee für die Funktion einer Truppenrechnungsführerin oder eines Truppenrechnungsführers

  • 1.6.25 Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises

  • 1.6.26 Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten

  • 1.6.27 Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom 29. März 201715 über die Strukturen der Armee

  • 1.6.28 Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht

  • 1.6.29 Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  • 1.6.30 Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)

  • 1.6.31 Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle

  • 1.6.32 Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent)

  • 1.6.33 Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht

  • 1.6.34 Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst

  • 1.6.35 Verlust des Schweizer Bürgerrechts

  • 1.6.36 Tod sowie Dienstbemerkung und Information zum Todeszeitpunkt wie «Verstorben im GAD», «Verstorben im FDT», «Verstorben im Auslandeinsatz» oder «Verstorben ausser Dienst»

1.7 Dienstleistungen
  • 1.7.1 Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben)

  • 1.7.2 Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation

  • 1.7.3 Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes

  • 1.7.4 Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens

  • 1.7.5 Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung

  • 1.7.6 Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad

  • 1.7.7 Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren

  • 1.7.8 Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss

  • 1.7.9 Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste

  • 1.7.10 Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile

1.8 Status nach Militärgesetz
  • 1.8.1 Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller

  • 1.8.2 Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG

  • 1.8.3 Zuteilung und Zuweisung an die Armee nach Artikel 6 MG

  • 1.8.4 Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 9 MG

  • 1.8.5 Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

  • 1.8.6 Status als Spezialistin oder Spezialist nach den Artikeln 13 und 104a MG

  • 1.8.7 Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG

  • 1.8.8 Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG

  • 1.8.9 Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21–24 MG

  • 1.8.10 Enthebung vom Kommando oder von der Funktion nach Artikel 24 MG

  • 1.8.11 Dienstuntauglichkeit

  • 1.8.12 Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG; mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller

  • 1.8.13 Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer der Antragstellerin oder des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit

  • 1.8.14 Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 199516

  • 1.8.15 Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht

  • 1.8.16 Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht

  • 1.8.17 Status als militärisches Personal, als Richterin oder Richter oder als Ersatzrichterin oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom 23. März 197917

  • 1.8.18 Datum der Statusbegründung oder -änderung

  • 1.8.19 Einteilung in Einsatzgruppen im Zusammenhang mit der Funktionsbewertung

1.9 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen
  • 1.9.1 Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  • 1.9.2 Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen)

  • 1.9.3 Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton

  • 1.9.4 Freiheitsentziehende Massnahmen

  • 1.9.5 Entscheide betreffend Nichtbewährung

  • 1.9.6 Gemeldete Daten über hängige Strafverfahren

  • 1.9.7 Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG

  • 1.9.8 Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 192718

  • 1.9.9 Degradation

  • 1.9.10 Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug

  • 1.9.11 Datum des Urteils

  • 1.9.12 Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November 201719 über die Militärdienstpflicht

  • 1.9.13 Meldungen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG

1.10 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
  • 1.10.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  • 1.10.2 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse samt Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse

  • 1.10.3 Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht

  • 1.10.4 Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG

  • 1.10.5 Zahlungsverbindung

1.11 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung
  • 1.11.1 Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle

  • 1.11.2 Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung

  • 1.11.3 Daten für die Kaderselektion und die Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee

1.12 Ausbildungsgutschriften
  • 1.12.1 Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung)

  • 1.12.2 Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)

  • 1.12.3 Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften

  • 1.12.4 Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben)

1.13 Weitere Daten der vom psychologisch-pädagogischen Dienst der Armee (PPD) betreuten Personen

A. Angaben zur betreuten Person

  • 1.13.1 Situation auf dem Arbeitsmarkt

  • 1.13.2 Soziale Wohnsituation

  • 1.13.3 Aufwuchs-Situation

  • 1.13.4 Höchster Bildungsabschluss

  • 1.13.5 Aktuelle militärische Funktion und Dienstleistung

  • 1.13.6 Name, Vorname, Adresse, Wohnort, Telefonnummer eines Elternteils / einer oder eines nächsten Angehörigen

  • 1.13.7 Herkunftsland der Mutter / des Vaters

  • 1.13.8 Daten zum psychischen Zustand

  • 1.13.9 Anamnestisch-biografisch erhobene Daten zu den psychischen Eigenschaften

  • 1.13.10 Resultate psychologischer Tests

  • 1.13.11 Zeugnisse von zivilen psychologischen Fachpersonen

  • 1.13.12 Sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft, die zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 13 MIG notwendig sind

  • 1.13.13 Korrespondenz mit der betreuten Person sowie den involvierten Stellen und Personen

  • 1.13.14 Daten, die von der betreuten Person freiwillig gemeldet wurden

B. Fallbericht

  • 1.13.15 Zuweisungsgrund

  • 1.13.16 Zuweiserin oder Zuweiser

  • 1.13.17 Zugewiesen aus

  • 1.13.18 Problem aus Sicht der Zuweiserin oder des Zuweisers

  • 1.13.19 Problem aus Sicht der oder des Angehörigen der Armee / der betreuten Person

  • 1.13.20 Military-Related Quality of Life

  • 1.13.21 Eindruck im Gespräch

  • 1.13.22 Anamnese

  • 1.13.23 Beurteilung der Dienstfähigkeit

  • 1.13.24 Problematik aus Sicht PPD

  • 1.13.25 Antrag des PPD

  • 1.13.26 Antragsempfängerin oder Antragsempfänger

  • 1.13.27 Weiteres Vorgehen

  • 1.13.28 Rückmeldung des Vorgehens

  • 1.13.29 Begründung des Vorgehens

  • 1.13.30 Entscheidträgerin oder Entscheidträger des Vorgehens

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

2.1 Personalien
  • 2.1.1 AHV-Nummer*

  • 2.1.2 Name(n)*

  • 2.1.3 Vorname(n)*

  • 2.1.4 Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*

  • 2.1.5 Geschlecht*

  • 2.1.6 Ausgeübter Beruf

  • 2.1.7 Wohnadresse*

  • 2.1.8 Wohngemeinde*

  • 2.1.9 Heimatgemeinde(n)

  • 2.1.10 Heimatkanton(e)

  • 2.1.11 Staatsangehörigkeit (für Personen nach Art. 33 Abs. 1 Bst. d BZG20)

  • 2.1.12 Muttersprache*

  • 2.1.13 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse*

  • 2.1.14 Telefonnummer(n)*

  • 2.1.15 E-Mail-Adresse(n)*

  • 2.1.16 Postzustelladresse*

  • 2.1.17 E-ID

2.2 Kontrolldaten
  • 2.2.1 Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  • 2.2.2 Nachforschung über den Aufenthalt

  • 2.2.3 Frühere Wohngemeinde(n)

  • 2.2.4 Auslandurlaub

  • 2.2.5 Ausschreibung im RIPOL bei unbekanntem Aufenthalt

  • 2.2.6 Status als Grenzgängerin oder Grenzgänger

  • 2.2.7 Vermisstenerklärung

2.3 Rekrutierungsdaten
  • 2.3.1 Rekrutierungsdatum

  • 2.3.2 Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  • 2.3.3 Tauglichkeit für den Zivilschutz

  • 2.3.4 Grundfunktion*

  • 2.3.5 Punktzahl Sport

  • 2.3.6 Bestandener Sehtest

  • 2.3.7 Zeitpunkt der Grundausbildung

2.4 Einteilung, Grad und Funktion
  • 2.4.1 Zivilschutzorganisation / Kanton*

  • 2.4.2 Einheit / Formation*

  • 2.4.3 Fachgebiet*

  • 2.4.4 Grad*

  • 2.4.5 Funktion(en)*

  • 2.4.6 Funktionsstufe*

  • 2.4.7 Besondere Ausbildung im Zivilschutz*

  • 2.4.8 Verleihung einer Auszeichnung

  • 2.4.9 Kaderempfehlung

  • 2.4.10 Personensicherheitsüberprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung

  • 2.4.11 Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*

  • 2.4.12 Freiwillige Schutzdienstleistung*

  • 2.4.13 Verfügbarkeit (verfügbar, eingeschränkt verfügbar [mit zeitlichen Angaben], nicht verfügbar)

  • 2.4.14 Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  • 2.4.15 Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit

  • 2.4.16 Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*

  • 2.4.17 Tod

  • 2.4.18 Alarmierung

  • 2.4.19 Persönliche Ausrüstung

2.5 Dienstleistungen
  • 2.5.1 Bezeichnung Dienstanlass

  • 2.5.2 Code, (Referenz-)Nummer Dienstanlass

  • 2.5.3 Schule

  • 2.5.4 Art des Dienstes

  • 2.5.5 Gesetzliche Grundlage für Aufgebot

  • 2.5.6 Einrückungsdatum und -zeit

  • 2.5.7 Einrückungsort

  • 2.5.8 Entlassungsdatum und -zeit

  • 2.5.9 Entlassungsort

  • 2.5.10 Dienstverschiebung, Urlaub

  • 2.5.11 Dienstperiode (von … bis)

  • 2.5.12 Mutationen

  • 2.5.13 Diensttage

  • 2.5.14 Diensttage gesamt (aller bisher geleisteten Diensttage, History Dienstleistungen)

  • 2.5.15 Qualifikationen

2.6 Leistungsprofil
  • 2.6.1 Körpergrösse

  • 2.6.2 Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit

  • 2.6.3 Brillenträgerin oder Brillenträger / Kontaktlinsenträgerin oder Kontaktlinsenträger

2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
  • 2.7.1 Zivile und militärische Fahrausweise

  • 2.7.2 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  • 2.7.3 Zahlungsverbindung*

  • 2.7.4 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse (mit Telefon, E‑Mail-Adresse)

2.8 Strafen
  • 2.8.1 Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  • 2.8.2 Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzugs, Vollzugskanton, Antritt des Vollzugs und Entlassung aus dem Vollzug

  • 2.8.3 Freiheitsentziehende Massnahmen

  • 2.8.4 Entscheide betreffend Nichtbewährung

  • 2.8.5 Ausschluss aus dem Zivilschutz

  • 2.8.6 Degradation

  • 2.8.7 Aufgebotsstopp

2.9 Diverses
  • 2.9.1 Zivilschutzausweis (inkl. Foto)

  • 2.9.2 Geschäftskontrolle (Angaben über die im PISA durchgeführten administrativen Vorgänge)

  • 2.9.3 Elektronisches Dokumenten-Management (zentrales Archiv PISA)

  • 2.9.4 Daten für Kaderselektion (Karriereplanung, -ziele und -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile)

  • 2.9.5 Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*

  • * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

(Art. 5a)

Daten des DIM

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

1.1 Zivile Daten
  • 1.1.1 AHV-Nummer

  • 1.1.2 Name(n)

  • 1.1.3 Vorname(n)

  • 1.1.4 Geschlecht

  • 1.1.5 Geburtsdatum

  • 1.1.6 Adresse

  • 1.1.7 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse

  • 1.1.8 E-Mail-Adresse

  • 1.1.9 Telefonnummern

  • 1.1.10 Passfoto

  • 1.1.11 Erlernter und ausgeübter Beruf (Funktion)

  • 1.1.12 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse und Kontaktangaben

  • 1.1.13 Zahlungsverbindung

  • 1.1.14 Ausbildung

  • 1.1.15 E-ID

  • 1.1.16 Heimatort

  • 1.1.17 Heimatkanton

  • 1.1.18 Sprache

1.2 Rekrutierungsdaten
  • 1.2.1 Informationen über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 1.2.2 Wunschzeitpunkt des Orientierungstages

  • 1.2.3 Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  • 1.2.4 Rekrutierungsdatum

  • 1.2.5 Rekrutierte Truppengattung

  • 1.2.6 Rekrutierte Funktion und Zweitfunktion (Zweitzuteilung)

  • 1.2.7 Rekrutierungsjahr

  • 1.2.8 Rekrutierungskommandantin oder -kommandant mit Signatur

  • 1.2.9 Zuteilung und Zuweisung an die Armee nach Artikel 6 MG

  • 1.2.10 Wunschfunktion

  • 1.2.11 Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule

  • 1.2.12 Verpflichtungserklärungen

1.3 Dienstliche Daten
  • 1.3.1 Status nach Militärgesetz und Zulassung zum Zivildienst

  • 1.3.2 Aufgebotsstopp und Ausschluss aus der Armee

  • 1.3.3 Grad und Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung und Ernennung

  • 1.3.4 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 1.3.5 Funktion mit Datum der Übernahme

  • 1.3.6 Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

  • 1.3.7 Eignungs-, Integritäts- und Personensicherheitsprüfungen

  • 1.3.8 Kader- und Weiterbildungsvorschläge

  • 1.3.9 Erhaltene Qualifikationen sowie Kaderbeurteilungen und -empfehlungen

  • 1.3.10 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 1.3.11 Truppengattung, Dienstzweig und Dienst

  • 1.3.12 Zulassung zum waffenlosen Dienst nach Artikel 16 MG

  • 1.3.13 Status als Spezialistin oder Spezialist nach Artikel 13 und 104a MG

  • 1.3.14 Dienstbefreiung nach Artikel 17 MG und Dispensation nach Artikel 145 MG

  • 1.3.15 Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG

  • 1.3.16 Entlassungsjahr

1.4 Informationsdaten
  • 1.4.1 Vornamen, Namen, Grad, Funktion, Einteilung, Adressen und Kontaktangaben der für die betreffende Person zuständigen Kommandantinnen und Kommandanten

  • 1.4.2 Kontaktdaten der für die betreffende Person zuständigen Stellen von Bund und Kanton

  • 1.4.3 Mobilmachungsdaten

  • 1.4.4 Fragen und Antworten (Soziale Plattform)

  • 1.4.5 Informationen zu Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 1.4.6 Informationen zur Militärdienstpflicht und Militärversicherung

  • 1.4.7 Informationen zu Rechten und Pflichten der oder des Angehörigen der Armee

  • 1.4.8 Informationen zu vor- und ausserdienstlichen Kursen

  • 1.4.9 Informationen zu militärischen Weiterausbildungen

1.5 Daten zur Tauglichkeit und Eignung
  • 1.5.1 Entscheide über die Tauglichkeit

  • 1.5.2 Leistungsprofil

  • 1.5.3 Zuteilung

  • 1.5.4 Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen und von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen

  • 1.5.5 Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind

  • 1.5.6 Gesundheitszustand (wie Gewicht, Hörvermögen, Sehvermögen, Anamnese mit Ergebnis, freiwillige Laboruntersuchungen, Blutgruppe)

  • 1.5.7 Körperliche Leistungsfähigkeit

  • 1.5.8 Intelligenz und Persönlichkeit

  • 1.5.9 Psyche und soziale Kompetenz

  • 1.5.10 Eignungsprüfungen

  • 1.5.11 Dienstliche Impfungen

  • 1.5.12 Eingereichte medizinische Unterlagen

  • 1.5.13 Ärztliche Entscheide im Dienst (Dispense und Einschränkungen)

  • 1.5.14 Informationen und Entscheide Militärversicherungen

1.6 Ausbildungsdaten
  • 1.6.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildungen)

  • 1.6.2 Dienstliche Ausbildungen, Führerausweise und Brevets

  • 1.6.3 Erhaltene Kompetenzen

  • 1.6.4 Auszeichnungen

  • 1.6.5 Militärische Spezialausbildungen

  • 1.6.6 Resultate aus Schiessen mit Simulatoren

  • 1.6.7 Resultate aus Schiessen mit Korpswaffen

  • 1.6.8 Vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

  • 1.6.9 Resultate aus ausserdienstlichen Wettkämpfen und Kursen

  • 1.6.10 Abfrage Kursdaten und Kursanmeldung für vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

1.7 Leistungsdaten
  • 1.7.1 Resultate aus sportlichen und körperlichen Leistungstests

  • 1.7.2 Resultate aus Schiessen mit Sturmgewehr und Pistole

  • 1.7.3 Schiessdaten

  • 1.7.4 Aufforderung Schiesspflicht

  • 1.7.5 Erfüllung Schiesspflicht (inklusive Standblatt)

  • 1.7.6 Resultate aus Fitness-, Ernährungs- und Sportplaner

1.8 Aktuelle und geplante Dienstleistungen
  • 1.8.1 Gesamthaft geleistete Diensttage

  • 1.8.2 Gesamthaft noch zu leistende Diensttage

  • 1.8.3 Militärisches Aufgebot mitsamt Detailangaben

  • 1.8.4 Dienstvormerke

  • 1.8.5 Einrückungs- und Entlassungsinformationen

  • 1.8.6 Dienstanzeige

  • 1.8.7 Militärische Adresse

  • 1.8.8 Informationen und Mitteilungen der aktuellen Kommandantin oder des aktuellen Kommandanten und der aktuellen Einheit

  • 1.8.9 Absolvierte Dienstleistungen

  • 1.8.10 Verbuchte Dienstleistungen

  • 1.8.11 Marschbefehle

  • 1.8.12 Dienstverschiebungsgesuche und verschobene Dienstleistungen

  • 1.8.13 Urlaubsgesuche und Urlaubspässe

  • 1.8.14 Gesuche um Auslandurlaub und deren Genehmigungen

  • 1.8.15 Diensttageabrechnung bei Dienstende (Genehmigung durch die Angehörige oder den Angehörigen der Armee)

  • 1.8.16 Bestätigung des Solderhalts

  • 1.8.17 Antrag für Erwerbsersatz, einschliesslich aller erforderlichen Daten wie etwa zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber oder zur beruflichen Situation sowie betreffend die Auszahlung des Erwerbsersatzes

  • 1.8.18 Geleisteter Wehrpflichtersatz

  • 1.8.19 Gesuche um freiwillige Dienstleistungen und deren Genehmigungen

  • 1.8.20 Informationen zur Dienstleistung (wie Tagesbefehle, Wochenplanung, Notfallzettel, Ruhezeitkontrolle, Reisemöglichkeiten, Dispensation vom Assistenzdienst und Menüplan)

1.9 Materialdaten
  • 1.9.1 Persönliche Ausrüstung

  • 1.9.2 Abgabe, Hinterlegung und Rücknahme persönliche Ausrüstung und persönliche Waffe

  • 1.9.3 Informationen zur Fassung und Abgabe von Material, einschliesslich Aufgebote hierfür

  • 1.9.4 Abgabe, Hinterlegung und Rücknahme von weiterem Material

  • 1.9.5 Resultat Materialkontrollen

  • 1.9.6 Ersatz, Umtausch oder Bezug von Material

  • 1.9.7 Verfügbare Quoten für Materialbezug

  • 1.9.8 Persönliche Rezepte für Massanfertigungen

  • 1.9.9 Materialverlustmeldung (inklusive Waffenverlustmeldung)

  • 1.9.10 Schuh- und Konfektionsgrössen

  • 1.9.11 Instrumentennummer

  • 1.9.12 Nummer der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe

  • 1.9.13 Waffeninspektionen

  • 1.9.14 Waffenkontrolle

  • 1.9.15 Informationen zur Waffe

  • 1.9.16 Gutscheine

  • 1.9.17 Informationen über die Retablierungsstellen und die Online-Plattform für Materialbestellungen

  • 1.9.18 Ins Eigentum übernommene Militärwaffen

1.10 Legitimationsdaten
  • 1.10.1 Ausweise mitsamt Ausweisart und -nummer

  • 1.10.2 Militärische Identitätskarte

  • 1.10.3 Daten zur Identifizierung

  • 1.10.4 Smartcard-Nummer und SD-PKI-Kartennummer

  • 1.10.5 Verlustmeldung Identitätsmittel

  • 1.10.6 Fahrschein für öffentlichen Verkehr

1.11 Gesuche, Anträge, Anmeldungen und Umfragen
  • 1.11.1 Elektronische Dokumente, Korrespondenz

  • 1.11.2 Eingereichte Gesuche, Anträge und Anmeldungen mitsamt Beilagen

  • 1.11.3 Status von Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 1.11.4 Entscheide über Gesuche, Anträge und Anmeldungen

  • 1.11.5 Ausbildungsgutschrifts-Konto

  • 1.11.6 Umfragen und Umfragedaten

  • 1.11.7 Sperrung Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG

1.12 Weitere Daten
  • 1.12.1 Daten, die die betreffende Person freiwillig gemeldet oder übermittelt hat

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen

2.1 Zivile Daten
  • 2.1.1 AHV-Nummer

  • 2.1.2 Name(n)

  • 2.1.3 Vorname(n)

  • 2.1.4 Geschlecht

  • 2.1.5 Geburtsdatum

  • 2.1.6 Adresse

  • 2.1.7 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse

  • 2.1.8 E-Mail-Adresse

  • 2.1.9 Telefonnummern

  • 2.1.10 Passfoto

  • 2.1.11 Erlernter und ausgeübter Beruf (Funktion)

  • 2.1.12 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse und Kontaktangaben

  • 2.1.13 Zahlungsverbindung

  • 2.1.14 Ausbildung

  • 2.1.15 E-ID

  • 2.1.16 Heimatort

  • 2.1.17 Heimatkanton

  • 2.1.18 Sprache

2.2 Rekrutierungsdaten
  • 2.2.1 Informationen über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 2.2.2 Wunschzeitpunkt des Orientierungstages

  • 2.2.3 Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  • 2.2.4 Rekrutierungsdatum

  • 2.2.5 Rekrutierte Truppengattung

  • 2.2.6 Rekrutierte Funktion und Zweitfunktion (Zweitzuteilung)

  • 2.2.7 Rekrutierungsjahr

  • 2.2.8 Rekrutierungskommandantin oder -kommandant mit Signatur

  • 2.2.9 Wunschfunktion

  • 2.2.10 Verpflichtungserklärungen

2.3 Dienstliche Daten
  • 2.3.1 Status nach BZG

  • 2.3.2 Aufgebotsstopp und Ausschluss aus dem Zivilschutz

  • 2.3.3 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 2.3.4 Funktion im Zivilschutz mit Datum der Übernahme

  • 2.3.5 Verlängerung der Schutzdienstpflicht nach Artikel 31 BZG

  • 2.3.6 Eignungs-, Integritäts- und Personensicherheitsprüfungen

  • 2.3.7 Kader- und Weiterbildungsvorschläge

  • 2.3.8 Erhaltene Qualifikationen sowie Kaderbeurteilungen und -empfehlungen

  • 2.3.9 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 2.3.10 Status als Spezialistin oder Spezialist nach Artikel 54 BZG

  • 2.3.11 Dienstbefreiung nach Artikel 30 BZG

  • 2.3.12 Entlassungsjahr

2.4 Informationsdaten
  • 2.4.1 Vornamen, Namen, Grad, Funktion, Einteilung, Adressen und Kontaktangaben der für die betreffende Person zuständigen Kommandantinnen und Kommandanten

  • 2.4.2 Kontaktdaten der für die betreffende Person zuständigen Stellen von Bund und Kanton

  • 2.4.3 Mobilmachungsdaten

  • 2.4.4 Fragen und Antworten (Soziale Plattform)

  • 2.4.5 Informationen zu Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 2.4.6 Informationen zur Schutzdienstpflicht und Militärversicherung

  • 2.4.7 Informationen zu Rechten und Pflichten der oder des Angehörigen des Zivilschutzes

  • 2.4.8 Informationen zu vor- und ausserdienstlichen Kursen

  • 2.4.9 Informationen zu schutzdienstlichen Weiterausbildungen

2.5 Daten zur Tauglichkeit und Eignung
  • 2.5.1 Entscheide über die Tauglichkeit

  • 2.5.2 Leistungsprofil

  • 2.5.3 Zuteilung

  • 2.5.4 Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen und von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen

  • 2.5.5 Informationen und Entscheide Militärversicherungen

2.6 Ausbildungsdaten
  • 2.6.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildungen)

  • 2.6.2 Dienstliche Ausbildungen, Führerausweise und Brevets

  • 2.6.3 Erhaltene Kompetenzen

  • 2.6.4 Auszeichnungen

  • 2.6.5 Schutzdienstliche Spezialausbildungen

  • 2.6.6 Vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

  • 2.6.7 Resultate aus ausserdienstlichen Kursen

  • 2.6.8 Abfrage Kursdaten und Kursanmeldung für vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

2.7 Aktuelle und geplante Dienstleistungen
  • 2.7.1 Gesamthaft geleistete Diensttage

  • 2.7.2 Gesamthaft noch zu leistende Diensttage

  • 2.7.3 Schutzdienstliche Aufgebote mitsamt Detailangaben

  • 2.7.4 Dienstvormerke

  • 2.7.5 Einrückungs- und Entlassungsinformationen

  • 2.7.6 Dienstanzeige

  • 2.7.7 Schutzdienstliche Adresse

  • 2.7.8 Informationen und Mitteilungen der aktuellen Kommandantin oder des aktuellen Kommandanten und der aktuellen Einheit

  • 2.7.9 Absolvierte Dienstleistungen

  • 2.7.10 Verbuchte Dienstleistungen

  • 2.7.11 Marschbefehle

  • 2.7.12 Dienstverschiebungsgesuche und verschobene Dienstleistungen

  • 2.7.13 Urlaubsgesuche und Urlaubspässe

  • 2.7.14 Gesuche um Auslandurlaub und deren Genehmigungen

  • 2.7.15 Diensttageabrechnung bei Dienstende (Genehmigung durch die oder den Angehörigen des Zivilschutzes)

  • 2.7.16 Bestätigung des Solderhalts

  • 2.7.17 Antrag für Erwerbsersatz, einschliesslich aller erforderlichen Daten wie etwa zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber oder zur beruflichen Situation sowie betreffend die Auszahlung des Erwerbsersatzes

  • 2.7.18 Geleisteter Wehrpflichtersatz

  • 2.7.19 Gesuche um freiwillige Dienstleistungen und deren Genehmigungen

  • 2.7.20 Informationen zur Dienstleistung (wie Tagesbefehle, Wochenplanung, Notfallzettel, Ruhezeitkontrolle, Reisemöglichkeiten und Menüplan)

2.8 Materialdaten
  • 2.8.1 Persönliche Ausrüstung

  • 2.8.2 Abgabe und Rücknahme persönliche Ausrüstung

  • 2.8.3 Informationen zur Fassung und Abgabe von Material, einschliesslich Aufgebote hierfür

  • 2.8.4 Abgabe und Rücknahme von weiterem Material

  • 2.8.5 Resultat Materialkontrollen

  • 2.8.6 Ersatz, Umtausch oder Bezug von Material

  • 2.8.7 Verfügbare Quoten für Materialbezug

  • 2.8.8 Persönliche Rezepte für Massanfertigungen

  • 2.8.9 Materialverlustmeldung

  • 2.8.10 Schuh- und Konfektionsgrössen

  • 2.8.11 Gutscheine

  • 2.8.12 Informationen über die Retablierungsstellen und die Online-Plattform für Materialbestellungen

2.9 Legitimationsdaten
  • 2.9.1 Ausweise mitsamt Ausweisart und -nummer

  • 2.9.2 Schutzdienstliche Identitätskarte

  • 2.9.3 Daten zur Identifizierung

  • 2.9.4 Nummer Zugangskarte

  • 2.9.5 Verlustmeldung Identitätsmittel

  • 2.9.6 Fahrschein für öffentlichen Verkehr

2.10 Gesuche, Anträge, Anmeldungen und Umfragen
  • 2.10.1 Elektronische Dokumente, Korrespondenz

  • 2.10.2 Eingereichte Gesuche, Anträge und Anmeldungen mitsamt Beilagen

  • 2.10.3 Status von Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 2.10.4 Entscheide über Gesuche, Anträge und Anmeldungen

  • 2.10.5 Umfragen und Umfragedaten

2.11 Weitere Daten
  • 2.11.1 Daten, die die betreffende Person freiwillig gemeldet oder übermittelt hat

(Art. 6)

Daten des MEDISA

Ziff. 3 Bst. f, 7, 8, 9 Bst. a, 10 Bst. b, 12 Bst. a und d sowie 14

  1. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

    • f. Name der aktuellen Hausärztin oder des aktuellen Hausarztes.

  2. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärztinnen und Ärzten:

    • a. Zeugnisse von zivilen Ärztinnen und Ärzten, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärztinnen und Ärzte und durch den Militärärztlichen Dienst;

    • b. medizinische Unterlagen der militärischen Ärztinnen und Ärzte aus Schulen und Kursen.

  3. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

    • a. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen, Sozialdienst usw.;

    • b. Familienangehörige, Arbeitgeberin und Arbeitgeber, Rechtsbeiständin und Rechtsbeistand usw.

  4. Amtliche Dokumente (Auswahl):

    • a. Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);

  5. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:

    • b. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/der oder des Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst.

  6. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:

    • a. Zeugnisse von zivilen Ärztinnen und Ärzten, eingebracht durch das ZIVI oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärztinnen und Ärzte der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;

    • d. Befund der Ärztinnen und Ärzte der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

  7. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärztinnen und Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.

(Art. 10a)

Daten des MEDIS LW

Ziff. 9

  1. Berichte externer Spezialistinnen und Spezialisten

(Art. 11)

Daten des EAAD

Titel

Daten des ISEP KSK

Überschrift zwischen den Ziff. 17 und 18

Zusätzlich bei einer Anstellung im Armee-Aufklärungsdetachement (AAD) 10, im Militärpolizei-Spezialdetachement oder im Stab Kommando Spezialkräfte (KSK):

Ziff. 18, 20 und 21

  1. Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag inklusive allfällige Zusätze wie Einsatzverträge

  2. Daten der Grundbereitschaft für Einsätze (Impfstatus, Blutgruppe etc.), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind

  3. Daten über die Verwendung, insbesondere die Teilnahme an Einsätzen, Kursen und Auslandkommandierungen

(Art. 12)

Daten des ISB

Ziff. 18, 20, 25, 26, 29, 30 und 33

  1. Gegenwärtige und letzte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

  2. Name und Vorname der Ehefrau oder des Ehemanns bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

  3. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partnerin oder Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden etc.) inklusive Belege

  4. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse der oder des Betroffenen)

  5. Zuständige Beraterinnen und Berater des Sozialdienstes der Armee

  6. Bericht und Antrag der Beraterinnen und Berater des Sozialdienstes der Armee

  7. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständige Beraterinnen und Berater)

(Art. 14)

Daten des PERAUS

Ziff. 6a und 25–29

  1. 6a. Daten zur grundsätzlichen Einsatztauglichkeit für Auslandeinsätze (Impfstatus etc.), die für die Entsendung notwendig sind

  2. Standort des Dienstbüchleins

  3. Notizen

  4. Auslandeinsatzauszeichnungen

  5. Angaben zur Militärversicherung (Militärversicherungs-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer)

  6. Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse

(Art. 16)

Daten des OpenIBV

Ziff. 1

  1. Angaben zur Reiseteilnehmerin oder zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)

(Art. 26)

Daten des IVE

Ziff. 12

  1. absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatorinnen und Verifikatoren

(Art. 31)

Daten des IPont

Ziff. 9

  1. Personalien, Adressen, Telefonnummern und AHV-Nummern der Inspektorinnen und Inspektoren der Leistungsprüfungen

(Art. 35)

Daten des IES-KSD

Ziff. 4 Einleitungssatz und Bst. c

  1. Zivile und militärische Daten der Patientinnen und Patienten:

    • c. Patientinnen- und Patientendaten der elektronischen Patientinnen- und Patientenkarte sowie des Patientinnen- und Patientenleitsystems (PLS);

(Art. 38 Abs. 1)

Daten des ISKM

Ziff. 30 und 50

  1. Mitarbeiterinnen- oder Mitarbeiterprofil

  2. Mitarbeiterinnen- oder Mitarbeiterstatus*

(Art. 41)

Daten des FIS LW

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Telefonnummer

  5. E-Mail-Adresse

  6. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  7. Personalnummer des Bundes

  8. Effektennummer

  9. Geschlecht

  10. Einteilung

  11. Grad

  12. Funktion

  13. Ausbildung

  14. Nummer, Ausstelldatum und Ablaufdatum des amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte etc.)

  15. Informationen für die grenzüberschreitende Ein- und Ausreise und die Zollabwicklung

  16. Fluginformationen, einschliesslich Datum, Zeit und Ort des Abflugs und der Landung sowie Angaben zum eingesetzten Flugzeug

  17. Flugroute

  18. Aufenthaltsort, Koordinaten

  19. Grösse der Flugeffekten

  20. Körpergewicht

  21. Sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind

  22. Rolle und übernommene Aufgaben bei der Planung, Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Protokollierung eines Fluges

  23. Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten mitfliegender oder am Flug mitwirkender Personen erbracht werden

  24. Leistungen, die als mitfliegende oder am Flug mitwirkende Person in Anspruch genommen werden

  25. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

(Art. 52b)

Daten des PEGASUS

Ziff. 9–11, 17 und 25

  1. Benutzerinnen- oder Benutzergruppe

  2. Benutzerinnen- oder Benutzertyp

  3. Benutzerinnen- oder Benutzerstatus

  4. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

  5. Verwalterin oder Verwalter

(Art. 52g)

Daten des MilKo

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adressen

  4. Wohnort, Aufenthaltsort, Arbeitsort, Dienstort

  5. Telefonnummern

  6. Faxnummern

  7. E-Mail-Adressen

  8. Kontaktnummern/-adressen im Kommunikationssystem

  9. Nummer Planstelle

  10. Lokale Personenidentifikatoren

  11. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  12. Arbeitgeberin, Arbeitgeber

  13. Personalnummer des Bundes

  14. Ausweisnummer

  15. Smartcard-Nummer

  16. Geschlecht

  17. Sprache

  18. Einteilung, Einheit, Formation

  19. Leistet Dienst bei

  20. Dienst von/bis

  21. Grad mit Gradzusatz

  22. Funktion

  23. Stellvertretung (Vertreterin oder Vertreter von, vertreten durch)

  24. Führungsgrundgebiete

  25. Benutzerinnen- und Benutzergruppen

  26. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  27. Berechtigungen und Berechtigungsrolle im Kommunikationssystem

(Art. 59)

Daten des LMS VBS

Ziff. 1, 1a und 12

  1. AHV-Nummer*

  2. 1a. Ausländische Sozialversicherungsnummer

  3. Linienvorgesetzte oder Linienvorgesetzter

(Art. 61)

Daten des FA-SVSAA

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Ausbildung

  6. Beruf

  7. Heimatort

  8. Nationalität

  9. Muttersprache

  10. Geburtsdatum

  11. Geschlecht

  12. militärische Fahrberechtigungskategorien für Fahrzeug- und Schiffsführerinnen und -führer sowie eidgenössische Schiffsführerausweise

  13. zivile Führerausweiskategorien sowie deren Auflagen

  14. Prüfungskategorien von militärischen Verkehrsexpertinnen und -experten für Fahrzeug- und Schiffsführerinnen und -führer

  15. Zusatzausbildungen

  16. Grad

  17. Funktion

  18. Einteilung

  19. Organisationseinheit

  20. Dienststelle

  21. Arbeitsort

  22. Personalkategorie

  23. Personenidentifikationsnummern

  24. Kontrollinformation über die letzte und nächste Kontrolluntersuchung

  25. Ergebnisse der Kontrolluntersuchung

  26. Informationen zu Sehhilfen

  27. Informationen zu Eignungsprüfungen

  28. militärische und zivile Administrativmassnahmen, insbesondere:

    • a. Massnahmenart

    • b. Grund

    • c. Entzugsdauer

    • d. verfügende Stelle

    • e. erfassende Stelle

  29. Ein- und Austrittsdatum Bundesverwaltung

(Art. 61a)

Daten des SPHAIR-Expert

Ziff. 10

  1. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Pilotinnen und Piloten oder Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärer

(Art. 63)

Daten des ISFA

Titel

Betrifft nur den italienischen Text.

Klammerverweis unter Anhangnummer

(Art. 61b)

Ziff. 1a, 4, 7a, 7b, 14a–14c, 16, 17, 17a und 18

  1. 1a. Dienstleistungen in der Armee

  2. Kandidatinnen- oder Kandidatennummer

  3. 7a. Einteilung

  4. 7b. Funktion

  5. 14a. ausbildungs- und prüfungsbezogene Daten

  6. 14b. Daten für die Ausbildungskontrolle

  7. 14c. Ausbildungsresultate und -fortschritt

  8. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Expertin oder Experte etc.)

  9. Eigenleistungen (Einreichdatum, Ergebnis)

  10. 17a. Prüfungsteilnahme (teilgenommen / nicht teilgenommen, Grund für Nichtteilnahme)

  11. Prüfungsergebnisse, Ergebnisse pro Modul

(Art. 67)

Daten des SIBAD

Ziff. 7, 13 und 19

  1. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse

  2. Name und Vorname der Ehefrau oder des Ehemanns bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

  3. Auftraggeberin oder Auftraggeber und deren oder dessen Adresse

(Art. 68)

Daten des ISKO

Überschrift vor Ziff. 1

Daten natürlicher Personen (bezogen aus SIBAD)

Ziff. 7, 13, 15, 36 und 43

  1. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse

  2. Name und Vorname der Ehefrau oder des Ehemanns bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

  3. Auftraggeberin oder Auftraggeber und deren oder dessen Adresse

  4. Absenderin oder Absender

  5. Auftraggeberin oder Auftraggeber

(Art. 69)

Daten des SIBE

Ziff. 5

  1. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse

(Art. 70)

Daten des ZUKO

Ziff. 17

  1. Ausweis Nummer Besucherin oder Besucher (Besucherinnen- oder Besucherausweis), Smartcard-Nummer

Überschrift vor Ziff. 27

Eintrag von Rollen- und Rollenträgerinnen- oder Rollenträgerfunktionen

Ziff. 28 und 30

  1. Rollenträgerin oder Rollenträger

  2. Rollenträgerinnen- oder Rollenträgerprofile

(Art. 70bis)

Daten des JORASYS

Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten

  1. Name, Vorname

  2. Aliasnamen

  3. Geschlecht

  4. AHV-Nummer

  5. Geburtsdatum und -ort

  6. Adresse

  7. Heimatort

  8. Nationalität und Aufenthaltsstatus

  9. Zivilstand

  10. Sprache

  11. Beruf, Funktion und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

  12. Ausbildung, erlernter Beruf

  13. ethnische Zugehörigkeit, wenn relevant im Fall

  14. Religion, wenn relevant im Fall

  15. politische und ideologische Ausrichtung, wenn relevant im Fall

  16. gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung

  17. Ausweisart und -nummer

  18. Signalement wie besondere Kennzeichen, Grösse, Augen-, Haut- und Haarfarbe

  19. Kommunikationsmittel und Daten über Fernmeldeanschlüsse

  20. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  21. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunftspersonen)

  22. medizinische und biometrische Daten, wenn relevant im Fall

  23. ausgehende Gefährdung

  24. angewendete Zwangsmassnahmen

  25. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung

  26. Liste der Objekte, die mit dem Fall in Verbindung stehen

  27. Informationen und Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 100 Absatz 1 MG benötigt werden

Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen

  1. Einteilung, Grad und Funktion

  2. Dienstleistungen in der Armee

  3. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs

  4. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises

  5. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen

  6. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  7. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

(Art. 70ter)

Daten des IPSA

  1. Name

  2. Vorname

  3. Aliasnamen

  4. Geburtsdatum

  5. Geburtsort

  6. Heimatort

  7. Staatsangehörigkeit

  8. Aufenthaltsstatus

  9. Geschlecht

  10. Zivilstand

  11. Heimatort

  12. AHV-Nummer

  13. ethnische Zugehörigkeit

  14. Religion

  15. politische und ideologische Ausrichtung

  16. Ausbildung, erlernter Beruf

  17. berufliche Tätigkeiten

  18. Adresse

  19. Ausweise, Ausweisnummern

  20. Angaben zur Identität, körperliche Merkmale

  21. Signalement wie besondere Kennzeichen, Grösse, Augen-, Haut- und Haarfarbe

  22. Bezugspersonen, Familienangehörige, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und andere Kontakte mit Angaben zu deren Identität sowie zur Art der jeweiligen Beziehung

  23. Fortbewegungsmittel und Kontrollschildnummern, einschliesslich Nutzungs- und Standortdaten

  24. Kommunikationsmittel und Daten über Fernmeldeanschlüsse, einschliesslich Nutzungs- und Standortdaten

  25. Aufenthaltsort, geografische Informationen, Koordinaten und Bewegungsprofil

  26. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  27. medizinische und biometrische Daten

  28. Details zu der möglichen Bedrohung, die von der Person ausgeht oder mit der diese im Zusammenhang steht (insb. Ereignis mit Beschreibung, Objekt mit Beschreibung und Nummer, Beziehung der Person zu einem Ereignis und/oder Objekt)

  29. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  30. Kontoangaben

  31. Daten betreffend Armee und Zivilschutz:

    • a. Rekrutierungsergebnisse

    • b. Einteilung

    • c. Grad

    • d. Funktion

    • e. Ausbildung

    • f. Qualifikationen

    • g. Dienstleistungen

    • h. Einsätze

    • i. Ausrüstung

  32. Informationen und Daten nach Artikel 167i Buchstabe n MIG

(Art. 70b)

Daten des e-Alarm

Titel

Daten des E-Aufgebot

Ziff. 9–11

  1. Einteilung, Grad und Funktion in der Armee

  2. Angaben zur Dienstleistung oder zum Einsatz, zu der oder dem aufgeboten wird

  3. weitere Daten, die für das Aufgebot notwendig sind

(Art. 70r)

Daten des MIL PLATTFORM

Ziff. 1

  1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Privatadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Nummer der zugangsberechtigten Person

(Art. 71)

Daten des SCHAWE

Titel

Daten des SCHAMIS

Ziff. 12, 18 und 19

  1. Beruf und Funktion

  2. Unterlagen und Daten von Versicherungen

  3. medizinische und sanitätsdienstliche Daten

Ziff. 19a–19d, Überschrift «über Dritte» und Ziff. 19e–19n einfügen vor der Überschrift «über das Schadensereignis»

  1. 19a. Daten aus militärischen Straf-, Disziplinar- und Verwaltungsverfahren

  2. 19b. Daten aus zivilen Straf-, Disziplinar- und Verwaltungsverfahren sowie aus Zivilverfahren

  3. 19c. militärische Führungsunterlagen und -berichte

  4. 19d. Fahrzeughalterinnen- und Fahrzeughalterdaten

über Dritte

  • 19e. Name

  • 19f. Vorname

  • 19g. Adresse

  • 19h. Geburtsdatum

  • 19i. Geschlecht

  • 19j. Telefonnummer

  • 19k. E-Mail-Adresse

  • 19l. Korrespondenzsprache

  • 19m. Arbeitsort

  • 19n. Beruf und Funktion

(Art. 72)

Daten des SISLOG

Titel

Daten des DDSV

Ziff. 23

  1. Daten der militärischen Informationssysteme, insbesondere diejenigen nach den Anhängen dieser Verordnung, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG

(Art. 72bis Abs. 1)

Daten des PSN

Überschrift vor Ziff. 1

Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen oder Armeematerial besitzen oder bestellen

Ziff. 3a und 3a.1–3a.9 einfügen vor Ziff. 4

3a Ausrüstung

  • 3a.1 Gültig ab/bis

  • 3a.2 Geändert von/am

  • 3a.3 Material

  • 3a.4 Serialnummer des serialisierten Materials

  • 3a.5 Grösse (Konfektionsgrösse)

  • 3a.6 Rückgabe des Materials

  • 3a.7 Gutschein Quotenbezug

  • 3a.8 Bestellungen (Bestelldatum/-daten, bestellte Artikel, Anzahl, Konfektionsgrösse, Lieferdatum, Lieferadresse, Hinweis über erfolgte oder noch erforderliche Rücksendung rückgabepflichtiger Artikel, Gutscheinverbrauch)

  • 3a.9 Daten zum Benutzerinnen- oder Benutzerkonto für die Online-Plattform für Materialbestellungen (Benutzerinnen- oder Benutzername, Passwort, Gültigkeit und Gültigkeitsdauer des Kontos, Datum der letzten Passwortänderung, Datum letzte Anmeldung, Anzahl Anmeldungen, technische Daten)

Ziff. 14.1

  • 14.1 Brillenträgerin oder Brillenträger

Überschrift vor Ziff. 18

Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ziff. 22.3, 22.4, 25.1 und 25.2

  • 22.3 Zeugnisse von Ärztinnen und Ärzten

  • 22.4 Ermächtigung für Ärztinnen und Ärzte und Versicherungen

  • 25.1 Kündigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers

  • 25.2 Kündigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

(Art. 72ter)

Daten des VVAdmin

Titel

Daten des SaD

Ziff. 3a, 5a, 5b, 8a, 10a, 13a und 15–24

  1. 3a. Lokale Personenidentifikatoren

  2. 5a. E-Mail-Adressen

  3. 5b. Telefonnummern

  4. 8a. Grad

  5. 10a. Funktion

  6. 13a. Bezugseinschränkungen für persönliche Waffen oder Leihwaffen

  7. Administrative Daten für die Planung, Durchführung und Kontrolle von Schiessübungen und Schiesskursen, mitsamt Angaben zu den:

    • – an diesen Übungen und Kursen jeweils teilnehmenden schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sowie anderen Schützinnen und Schützen

    • – in diesen Übungen und Kursen jeweils involvierten anerkannten Schiessvereinen, Mitgliedern dieser Schiessvereine sowie Funktionärinnen und Funktionären im Schiesswesen ausser Dienst

    • – Schiessanlagen

  8. Munitions- und Waffenbestellungen, mitsamt Angaben zur Lieferung und Rückgabe

  9. Abrechnungen von Bundesleistungen und Munitionsbestellungen mit den anerkannten Schützenvereinen, von Nachschiesskursen und von Spesen von Funktionärinnen und Funktionären im Schiesswesen ausser Dienst, mitsamt den dazu benötigten Kontoangaben

  10. Zugehörigkeit zu einem anerkannten Schiessverein, mit Name, Adresse, Kontaktangaben und lokalem Vereinsidentifikator dieses Schiessvereins

  11. Daten zur Schiessausbildung

  12. Schiessresultate

  13. Angaben zur Schiesspflichterfüllung

  14. Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Bundesübungen nach Artikel 12 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 200321

  15. Niederlassungsbewilligung sowie sonstige Bewilligungen und Bestätigungen, die nach Artikel 12 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003 für die Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Bundesübungen erforderlich sind

  16. Daten, die von den betreffenden Personen freiwillig gemeldet wurden

(Art. 72quater)

Daten des MDM

Daten von Privatpersonen

  1. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Geburtsdatum

  5. Geschlecht

  6. Beruf

  7. Wohnadresse

  8. Wohngemeinde

  9. Postzustelladresse

  10. Kontoangaben

  11. Korrespondenzsprache

  12. Sperrung als Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner

  13. Telefon-, Mobiltelefon- und Faxnummer

  14. E-Mail-Adresse

  15. Nationalität

  16. Ausländerkategorie

  17. Unternehmensidentifikationsnummer (UID)

Daten von Unternehmen

  1. Name, Firma

  2. Adressen

  3. Kontaktperson (Name, Vorname, Abteilung, Funktion)

  4. Kontoangaben

  5. Korrespondenzsprache

  6. Sperrung als Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner

  7. Telefon-, Mobiltelefon- und Faxnummer

  8. E-Mail-Adresse

  9. Steuernummer

  10. Unternehmensidentifikationsnummer (UID)

  11. Rechtsform

  12. Betriebs- und Unternehmensregister-Identifikationsnummer (BUR-Nummer)

  13. Kategorie gemäss Allgemeiner Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA-Code)

  14. Data Universal Numbering System (DUNS)-Nummer

  15. Legal Identity Identifier (LEI)

  16. National Identify Number

  17. Weitere, unternehmensspezifische Nummern und Einteilungscodes

  18. Konkurs/Gültigkeit

Mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern verknüpfte logistische Stammdaten

  1. Materialstammdaten (insb. Materialnummer, Materialbezeichnung, Materialart, Gefahrgut- und Gefahrstoffdaten, Lieferantinnen- und Lieferantenangaben, Herstellerinnen- und Herstellerangaben, Herkunftsangaben, Dimensionen, Angaben zu Beschaffung/Lagerhaltung/Instandhaltungsvorgaben/Auszeichnungsrichtlinien, Angaben zu Sicherheit/Zustand/Konfiguration)

  2. Systemstrukturdaten (Angaben zur Grundstruktur von Systemen)

(Art. 72jter)

Daten des PSB

Einfügen am Ende des Anhangs 35f

  • – Sozialversicherung CH

(Art. 72kbis)

Daten des FPU

  1. Name

  2. Vorname

  3. Firma und Rechtsform

  4. Geburtsdatum

  5. Adresse

  6. Telefonnummer

  7. E-Mail-Adresse

  8. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  9. Personalnummer des Bundes

  10. Effektennummer

  11. Geschlecht

  12. Sprache

  13. Einteilung

  14. Grad

  15. Funktion

  16. Militärischer Status

  17. Eintritts- und Austrittsdatum

  18. Ausbildung

  19. Nummer, Ausstelldatum und Ablaufdatum des amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte etc.)

  20. Unternehmensidentifikationsnummer und weitere unternehmensspezifische Nummern

  21. Informationen für die grenzüberschreitende Ein- und Ausreise und die Zollabwicklung

  22. Fluginformationen, einschliesslich Datum, Zeit und Ort des Abflugs und der Landung sowie Angaben zum eingesetzten Flugzeug

  23. Flugroute

  24. Aufenthaltsort, Koordinaten

  25. Grösse der Flugeffekten

  26. Rolle und übernommene Aufgaben bei der Planung, Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Protokollierung eines Fluges

  27. Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten mitfliegender oder am Flug mitwirkender Personen erbracht werden

  28. Leistungen, die als mitfliegende oder am Flug mitwirkende Person in Anspruch genommen werden

  29. Versicherungsdaten, einschliesslich Police

  30. Bankverbindungen

  31. Entschädigungs- und Versicherungsansprüche, einschliesslich Daten zur Abwicklung und Auszahlung

  32. Auszahlungskategorie

  33. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden, wie beispielsweise das Körpergewicht