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AS 2023 152

Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

Einziger Artikel

Die Verordnung vom 30. September 20221 über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken wird auf den 1. April 2023 aufgehoben.

17. März 2023

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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